Pressefreiheit USA, Weißes Haus

CNN, Politico und MS NOW behalten Zugang zum Weißen Haus

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 06:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Ein US-Bundesrichter verlängert den vorläufigen Schutz von CNN, Politico und MS NOW vor einem Ausschluss aus dem Weißen Haus. Über die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens der Trump-Regierung ist damit noch nicht entschieden.

CNN, Politico und MS NOW bleiben vorläufig weiter vor dem Ausschluss aus dem Weißen Haus geschützt. (Archiv) - Bild: Lindsey Wasson/AP/dpa
CNN, Politico und MS NOW bleiben vorläufig weiter vor dem Ausschluss aus dem Weißen Haus geschützt. (Archiv) - Bild: Lindsey Wasson/AP/dpa

Trump-Regierung muss Zugang offenhalten

  • Richter Timothy Kelly verlängerte am Dienstag den gerichtlichen Schutz für CNN, Politico und MS NOW.
  • Die Journalisten dürfen dadurch vorerst nicht vollständig vom Gelände des Weißen Hauses ausgeschlossen werden.
  • Die vorläufige Verfügung aus dem September wäre am Dienstag ausgelaufen.
  • Über die Verfassungsmäßigkeit des Medien-Banns entscheidet das Gericht weiterhin nicht endgültig.

Ein Bundesrichter hat den vorläufigen Schutz mehrerer US-Medien vor einem Ausschluss aus dem Weißen Haus erneut verlängert.

Vorläufiger Schutz für drei Medien

Richter Timothy Kelly setzte die Anordnung am Dienstag nach Ortszeit fort. Sie gilt für CNN, Politico und den Nachrichtensender MS NOW und verhindert, dass deren Journalisten erneut vollständig vom Gelände des Weißen Hauses ausgeschlossen werden.

Die drei Medien hatten einen länger geltenden Schutz vor einem Bann beantragt. Anlass war eine frühere Entscheidung Kellys von Ende September, mit der er vorübergehend die Wiederherstellung ihrer Presseausweise angeordnet hatte.

Vorwurf der Bestrafung wegen Berichten

Präsident Donald Trump hatte Mitte September angekündigt, die drei Medien wegen aus seiner Sicht falscher und einseitiger Berichterstattung aus dem Weißen Haus zu verbannen. Die Redaktionen klagten dagegen und warfen der Regierung vor, sie wegen ihrer Berichterstattung zu bestrafen.

Kelly schrieb, Trump habe den Zugang wahrscheinlich deshalb untersagt, weil er die Berichterstattung der Medien im Allgemeinen für ungenau und voreingenommen halte. Der Entzug der Presseausweise könne eine Maßnahme darstellen, die Journalisten oder Nachrichtenorganisationen von unliebsamen Veröffentlichungen abhalte.

Rechtsstaatliches Verfahren im Mittelpunkt

In seiner ersten Entscheidung hatte Kelly festgestellt, dass die Medien mit ihrem Einwand wegen mangelnder rechtsstaatlicher Verfahren wahrscheinlich Erfolg haben dürften. Dabei verwies er auf jahrzehntealte Entscheidungen des für Washington zuständigen Berufungsgerichts.

Danach dürfen Presseausweise für das Weiße Haus nicht ohne klare Regeln, vorherige Warnung und ein angemessenes Verfahren entzogen werden. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Medien-Banns enthält die neue Anordnung jedoch nicht.

Regierung kündigt möglichen Gang in Berufung an

Hinter dem Streit steht die Frage, wie weit der Präsident den Zugang akkreditierter Journalisten zum Weißen Haus beschränken darf. Die Regierung will eine seit 1977 geltende Rechtsprechung überprüfen lassen, die Journalisten vor einem willkürlichen Entzug ihres Zugangs schützt.

Sie beruft sich dabei auf eine Entscheidung vom Juni, die dem Präsidenten in besonders beschränkten Bereichen wie Air Force One und dem Oval Office vorläufig größeren Spielraum eingeräumt hatte. Kelly ist als Bundesrichter der ersten Instanz an die geltenden Entscheidungen des Berufungsgerichts gebunden.

Die Regierung hat angekündigt, diese Rechtsprechung gegebenenfalls in einem Berufungsverfahren anzugreifen.

Gerichtlicher Schutz als Zwischenlösung

Die Entscheidung hält den Zugang der drei Medien zum Weißen Haus zunächst offen, klärt aber nicht die zentrale Verfassungsfrage. Damit bleibt der Konflikt zwischen der Regierung und den betroffenen Redaktionen rechtlich ungelöst.

Im Mittelpunkt steht der Umgang mit Presseakkreditierungen. Nach der in der Meldung genannten Rechtsprechung des zuständigen Berufungsgerichts sollen Entzüge nicht ohne klare Regeln, vorherige Warnung und ein angemessenes Verfahren erfolgen. Diese Anforderungen begrenzen den Spielraum der Regierung auch dann, wenn sie die Berichterstattung eines Mediums für falsch oder voreingenommen hält.

Grundsatzstreit mit Folgen

Für die betroffenen Journalisten bedeutet die Verlängerung zunächst Planungssicherheit bei der Berichterstattung aus dem Regierungssitz. Für die Öffentlichkeit geht es zugleich um die Frage, ob der Zugang zu politischen Entscheidungszentren von der Bewertung einzelner Artikel abhängig gemacht werden darf.

Der Fall reiht sich in einen größeren Streit über den Zugang von Medien zu besonders geschützten Bereichen der US-Regierung ein. Die von der Regierung angeführte Entscheidung zu Air Force One und dem Oval Office betrifft nach der Meldung ein separates Verfahren und ist nicht automatisch auf das Weiße Haus insgesamt übertragbar.

Nächster Schritt im Verfahren

Eine dauerhafte Regelung steht aus. Sollte die Regierung die geltende Rechtsprechung anfechten, könnte der Streit in einer höheren Instanz weitergeführt werden. Bis dahin bleibt der Schutz der drei Medien vor einem vollständigen Ausschluss vorläufig bestehen.

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