EU hebt Sanktionen gegen Usmanow und Fridman auf
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 18:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie EU hebt wegen einer drohenden Blockade ihre Sanktionen gegen die russischen Milliardäre Alischer Usmanow und Michail Fridman auf und verlängert zugleich die Maßnahmen gegen rund 3.000 weitere Personen, Einrichtungen und Unternehmen bis zum 22. September 2029.
Entscheidung nach langem Ringen
Die Einigung kam nach intensiven Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten zustande. Ohne die Zustimmung aller EU-Länder wären die bestehenden Russland-Sanktionen in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen.
Den Beschlüssen zufolge bleiben die Strafmaßnahmen gegen die übrigen gelisteten Personen, Einrichtungen und Unternehmen für weitere 36 Monate bestehen. Ihnen wird vorgeworfen, Russlands Krieg gegen die Ukraine zu unterstützen oder von der Politik des Kremls zu profitieren.
Slowakei und Frankreich machten Druck
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte zunächst die Slowakei die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow gefordert. Frankreich schloss sich dem Vorstoß an. Luxemburg verlangte anschließend, dass bei einer Streichung Usmanows auch Fridman von der EU-Sanktionsliste genommen werde.
Frankreich verwies öffentlich auf Fragen der nationalen Sicherheit. Nach Angaben von Diplomaten stand die Positionierung der Regierung in Paris mit einem Plan in Verbindung, in Aserbaidschan inhaftierte französische Staatsbürger freizubekommen. Aserbaidschan setzt sich bereits seit Längerem für die Streichung Usmanows von der EU-Liste ein.
Lettland gab Blockade auf
Lettland hatte sich zunächst gegen die Aufhebung gestellt. Außenministerin Baiba Braze schrieb, die EU-Sanktionen gegen Russland sollten verschärft und nicht abgeschwächt werden. Die Regierung in Riga erklärte später, es habe nur die Wahl zwischen einer schlechten und einer noch schlechteren Lösung gegeben.
Lettland will nach eigenen Angaben auf nationaler Ebene alle verfügbaren Mittel nutzen, um die Strafmaßnahmen gegen Usmanow und Fridman aufrechtzuerhalten. Für EU-Sanktionsentscheidungen ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich.
Risiko weiterer Klagen
Die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow könnte anderen russischen Betroffenen Argumente für Klagen gegen Strafmaßnahmen liefern. In der bisherigen EU-Begründung war Usmanow als kremlfreundlicher Oligarch mit besonders engen Verbindungen zu Präsident Wladimir Putin bezeichnet worden.
Das Vermögen des 73-Jährigen wurde zuletzt auf rund 14,1 Milliarden US-Dollar geschätzt. In Deutschland war ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und mögliche Sanktionsverstöße im vergangenen Jahr gegen eine Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt worden.
Fridman gewann Verfahren
Im Fall des 62-jährigen Fridman verwies Luxemburg unter anderem darauf, dass dieser bereits eine Klage gegen EU-Sanktionen gewonnen habe. Sein Vermögen wurde zuletzt auf 16,6 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Fridman gilt laut bisheriger EU-Begründung als wichtiger russischer Financier und Unterstützer des inneren Putin-Kreises. Er ist Gründer und Anteilseigner der Alfa Group, zu der die Alfa Bank als bedeutendste private Geschäftsbank Russlands gehört.
EU-Sanktionen gegen Russland
Die EU will mit den Sanktionen erreichen, dass Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet und in konstruktive Friedensverhandlungen eintritt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögen sowie Verbote, Gelder oder andere wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.
Einstimmigkeit macht Sanktionen verwundbar
Der Beschluss zeigt die strukturelle Spannung im EU-Sanktionsrecht: Maßnahmen gegen gelistete Personen müssen von allen Mitgliedstaaten gemeinsam verlängert werden. Ein einzelner Staat kann damit verhindern, dass ein gesamtes Sanktionspaket rechtzeitig fortgeführt wird. Die nun vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten soll die wiederkehrenden politischen Kraftproben künftig deutlich seltener machen.
Für die EU geht es nicht nur um zwei Namen. Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögen und Verbote wirtschaftlicher Unterstützung. Ihre Verlängerung betrifft rund 3.000 Personen, Einrichtungen und Unternehmen, denen Unterstützung des russischen Angriffskriegs oder Vorteile aus dem Kreml-System vorgeworfen werden. Die Aufhebung der Maßnahmen gegen Usmanow und Fridman setzt deshalb ein politisches Signal, auch wenn die übrigen Strafmaßnahmen bestehen bleiben.
Rechtliche und politische Folgen
Besonders im Fall Usmanow dürfte die Entscheidung weitere Auseinandersetzungen über die Begründung individueller Sanktionen auslösen. Wenn ein Mitgliedstaat die Streichung politisch durchsetzt, können andere Betroffene daraus Argumente für ihre Klagen ableiten. Zugleich zeigt der Vorgang, dass außenpolitische Ziele einzelner Regierungen – etwa im Zusammenhang mit möglichen Gefangenenfreilassungen – die gemeinsame Russland-Politik beeinflussen können.
Für Bürger und Unternehmen in der EU bleibt entscheidend, welche Namen und Organisationen nach dem Beschluss weiterhin gelistet sind. Die Aufhebung bedeutet weder ein allgemeines Ende der Russland-Sanktionen noch eine Rückkehr zu normalen Wirtschaftsbeziehungen mit Russland.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Bericht bestätige den Kern des Beschlusses und hebe hervor, dass die Aufhebung der Sanktionen gegen Usmanow und Fridman die Verlängerung der Maßnahmen gegen rund 3.000 weitere Personen und Organisationen ermöglichen solle. Zusätzlich betone er mögliche rechtliche Folgen für künftige Klagen und ordne die Vermögenswerte sowie die bisherigen EU-Begründungen gegen beide Milliardäre ein.
Der Artikel habe den Vorgang vor allem als institutionellen Streit um das Einstimmigkeitsprinzip und den Zeitdruck vor dem Auslaufen der Sanktionen dargestellt. Er bestätige den Kompromiss aus Streichung der beiden Oligarchen und einer 36-monatigen Verlängerung der übrigen Maßnahmen, setze den Schwerpunkt jedoch stärker auf die blockierenden Verhandlungen und die formalen Folgen eines Scheiterns.
Beide Berichte stellten die Aufhebung der Sanktionen als Teil eines größeren EU-Kompromisses dar. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung: Während der eine Beitrag stärker die Personen und mögliche Klagefolgen beleuchte, konzentriere sich der andere auf Verfahren, Fristdruck und die Rolle Lettlands.
