VerlĂ€ngerung fĂŒr Ukrainer-Aufnahme - auch fĂŒr MĂ€nner?
03.06.2026 - 11:51:23 | dpa.deDie Innenminister der EuropĂ€ischen Union sollen an diesem Donnerstag darĂŒber beraten, ob MĂ€nner einer bestimmten Altersgruppe kĂŒnftig von der Aufnahmerichtlinie fĂŒr GeflĂŒchtete aus der Ukraine ausgeschlossen werden sollen. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, liegen zwei VorschlĂ€ge auf dem Tisch: Eine VerlĂ€ngerung der aktuell bis zum 4. MĂ€rz 2027 geltenden Schutzregelung fĂŒr alle Ukraine-FlĂŒchtlinge in der aktuellen Fassung um ein weiteres Jahr oder eine VerlĂ€ngerung, bei der ukrainische MĂ€nner im Alter zwischen 23 und 60 Jahren vom vorĂŒbergehenden Schutz ausgeschlossen wĂŒrden.
Sollten die EU-Mitgliedstaaten die zweite Variante bevorzugen und einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zustimmen, wĂŒrde die neue Regelung aber wohl nur bei MĂ€nnern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden. BrĂŒssel bevorzugt demnach die VerlĂ€ngerung mit EinschrĂ€nkungen, wĂŒrde aber auch die andere Variante unterstĂŒtzen. Deutschland sprach sich dafĂŒr aus, schon vor der Entscheidung mit der ukrainischen Regierung dazu das GesprĂ€ch zu suchen.Â
BĂŒrokratischer Aufwand soll nicht ausufernÂ
Bei einer Vorbesprechung ging es laut Aufzeichnungen unter anderem um die Frage, ob eine solche EinschrĂ€nkung ohne allzu groĂen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Ăberlegt wird demnach, dass ein ukrainischer Ausreisestempel genĂŒgen könnte, um zu entscheiden, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat oder nicht. AuĂerdem soll eine EinschrĂ€nkung fĂŒr MĂ€nner im wehrfĂ€higen Alter, wenn sie denn beschlossen werden sollte, relativ kurzfristig in Kraft treten.Â
Offiziell teilt ein Sprecher der EuropĂ€ischen Kommission auf Anfrage nur mit, die GesprĂ€che zur möglichen VerlĂ€ngerung des Schutzstatus liefen. Es gehe darum, die bestmögliche Lösung fĂŒr die Ukraine und ihre Bevölkerung zu finden. Bereits seit vergangenem Jahr gibt es in der EU PlĂ€ne, nach einem möglichen Ende des Schutzstatus sowohl die freiwillige RĂŒckkehr von Ukrainerinnen und Ukrainern in ihre Heimat als auch langfristige Bleibeperspektiven in den MitgliedslĂ€ndern zu ermöglichen.Â
Ukraine-FlĂŒchtlinge mĂŒssen in der EU nicht Asyl beantragenÂ
KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine finden in der EuropĂ€ischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilt, hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut AuslĂ€nderzentralregister knapp 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die im Kontext des Krieges in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist waren und denen auf Basis dieser EU-Richtlinie vorĂŒbergehender Schutz gewĂ€hrt wurde.Â
Ukrainische MĂ€nner zwischen 18 und 22 Jahren dĂŒrfen seit August 2025 wieder ausreisen. MĂ€nner zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiter einem Ausreiseverbot. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa fĂŒr alleinerziehende MĂ€nner, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind MĂ€nner zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. FĂŒr den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.
Anteil der MĂ€nner stieg nach Lockerung der Regeln
Bis September 2025 ĂŒberwog bei den neu nach Deutschland eingereisten FlĂŒchtlingen aus der Ukraine pro Monat jeweils der Anteil der Frauen und MĂ€dchen. Mit der Lockerung der Ausreiseregeln durch die Ukraine kehrte sich das VerhĂ€ltnis um. Inzwischen ist jedoch wieder ein RĂŒckgang zu verzeichnen. Waren im Oktober noch rund 60 Prozent der Neuankömmlinge aus der Ukraine MĂ€nner oder Jungen, so lag ihr Anteil im April bei knapp 53 Prozent, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage des AfD-Abgeordneten Sebastian MĂŒnzenmaier ausfĂŒhrt. Eine Reform der allgemeinen SchutzgewĂ€hrung fĂŒr Ukrainer sei ĂŒberfĂ€llig, sagt MĂŒnzenmaier.Â
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara BĂŒnger, sagte, ein «Ausschluss von MĂ€nnern im wehrfĂ€higen Alter wĂ€re nicht nur fĂŒr die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung». Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewĂ€hrleistet sei. Deshalb mĂŒsse diesen Menschen Schutz gewĂ€hrt werden.
Tschechien nahm in Relation zur Bevölkerung die meisten aufÂ
Nach Daten der EU hielten sich im MĂ€rz knapp 29 Prozent der 4,33 Millionen FlĂŒchtlinge aus der Ukraine, die in den Mitgliedstaaten vorĂŒbergehenden Schutz gemÀà der Richtlinie erhalten haben, in Deutschland auf, rund 22 Prozent in Polen und 9 Prozent in Tschechien.
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