Maja T.: Berufungsgericht in Budapest reduziert Haftstrafe auf sieben Jahre
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 15:37 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von acht auf sieben Jahre reduziert.
Gericht bewertet Tatbeteiligung
Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Richter Geza Szalai erklärte, die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde angerechnet.
Nach Darstellung des Gerichts habe Maja T. versucht, ein Opfer lebensgefährlich zu verletzen, dies aber nicht umgesetzt. Auf Überwachungsvideos sei zu sehen, wie sich die angeklagte Person einer Gruppe genähert habe, während diese auf ein Opfer eingeschlagen habe. Daran habe sie sich nicht beteiligt, sondern ein weiteres Opfer verfolgt und erfolglos versucht, es zu schlagen.
Strafmaß bleibt unter Forderung der Anklage
Das Gericht habe berücksichtigt, dass Maja T. planmäßig als Teil einer kriminellen Vereinigung gehandelt habe, die erste Instanz diesen Umstand beim Strafmaß aber überbewertet habe. In Ungarn können vollzogene und versuchte lebensgefährliche Körperverletzungen mit zwei bis acht Jahren Haft bestraft werden; für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sind zwei bis 16 Jahre vorgesehen.
Im Februar war Maja T. in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren mindestens 13 Jahre Haft und eine Verschärfung des Vollzugs. Ursprünglich hatte sie eine Höchststrafe von 24 Jahren gefordert.
Antrag auf Haftverbüßung in Deutschland
Der deutsche Verteidiger Maik Elster erklärte nach dem Urteil, Maja T. könne nun beantragen, die Haftstrafe in Deutschland zu verbüßen. Über die weiteren Schritte solle umgehend beraten werden.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den von Rechtsextremen organisierten sogenannten „Tag der Ehre“ demonstriert.
Die Verteidigung zweifelte unter anderem die Identifizierung auf Überwachungsvideos an. Sie bestritt zudem, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis eine kriminelle Vereinigung im strafrechtlichen Sinn gebildet habe, und verwies auf aus ihrer Sicht fehlende Beweise für Waffenangriffe sowie nicht vollständig übersetztes Verfahrensmaterial.
Rechtswidrige Auslieferung
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Auslieferung als rechtswidrig, weil das zuständige Kammergericht die Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe.
Politische Reaktionen
Vertreter der Grünen und der Linken begrüßten die Strafminderung. Sie führten das härtere erstinstanzliche Urteil auf politischen Einfluss des damaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zurück und forderten eine schnelle Rücküberführung nach Deutschland.
Rechtsstreit über Auslieferung bleibt zentral
Das Urteil steht in einem Spannungsfeld zwischen ungarischer Strafverfolgung und deutschen rechtsstaatlichen Vorgaben. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese Auslieferung später als rechtswidrig, weil das zuständige Kammergericht die Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend geprüft habe.
Strafmaß und Haftbedingungen
Die Reduzierung um ein Jahr beendet den Streit über die Behandlung des Falls nicht. Entscheidend bleibt neben der Höhe der Strafe, dass die bisherige Untersuchungshaft angerechnet wird und Maja T. die Möglichkeit einer Überstellung nach Deutschland prüfen lassen kann. Eine Verbüßung in Deutschland würde die praktische Bedeutung des Urteils erheblich verändern.
Politische und europäische Bedeutung
Der Fall berührt zugleich die Zusammenarbeit von Justizbehörden in der Europäischen Union. Auslieferungen setzen voraus, dass die Rechte Beschuldigter und die Haftbedingungen verlässlich geprüft werden. Die Debatte über die Ereignisse beim Budapester „Tag der Ehre“ wird zudem von der politischen Auseinandersetzung über linksextreme und rechtsextreme Gewalt überlagert. Für Maja T. stehen nun die Rechtskraft des Urteils, die Anrechnung der Haftzeit und ein möglicher Antrag auf Haftverbüßung in Deutschland im Mittelpunkt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Sieben statt acht Jahre Haft: Ungarisches Gericht verringert Strafe für Maja T.“ (30.09.2026)
Der Bericht bestätige die Verringerung der Haftstrafe von acht auf sieben Jahre und hebe hervor, dass die Staatsanwaltschaft mindestens 13 Jahre sowie eine strengere Haftform verlangt habe. Anders als die dpa-Meldung stelle er besonders heraus, dass das Berufungsgericht Maja T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung bewertet habe.
Der Artikel bestätige das Urteil und richte den Schwerpunkt auf die mögliche Rücküberstellung nach Deutschland. Nach Darstellung des Berichts könne diese nach Rechtskraft erfolgen; außerdem werde die Haftzeit in Deutschland und Ungarn angerechnet. Offen bleibe, wann und unter welchen konkreten Bedingungen eine Überstellung umgesetzt werde.
Beide Berichte bestätigten die Strafminderung und die Vorgeschichte der rechtswidrig bewerteten Auslieferung. Der n-tv-Bericht konzentriere sich stärker auf die strafrechtliche Bewertung, während der Tagesspiegel die Folgen für eine mögliche Haftverbüßung in Deutschland hervorhebe.
