Milei will Ausweisung von AuslÀndern wegen «Hassbotschaften»
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 21:31 Uhr | dpa.de
Die argentinische Regierung will AuslĂ€ndern, die «Hassbotschaften» gegen Argentinien verbreiten, die Einreise verweigern oder des Landes verweisen. «Die Verteidigung der Nation, ihrer BĂŒrger und ihrer Symbole ist nicht verhandelbar. Wer die Argentinische Republik angreift, ist in unserem Land nicht willkommen», erklĂ€rte der libertĂ€re PrĂ€sident Javier Milei auf X. Die MaĂnahme ist Teil einer Notverordnung, die sich gegen AuslĂ€nder richtet, die «Hassbotschaften, Diskriminierung und/oder Gewalt gegen das argentinische Volk» verbreiten oder dazu aufrufen.
«Feindseligkeiten» gegen Argentinien moniert
Bezug nimmt Milei dabei auf «die jĂŒngsten Feindseligkeiten» gegenĂŒber Argentinien, wo man sich seit der FuĂball-WM einer globalen anti-argentinischen Kampagne ausgesetzt sieht.Â
So forderte etwa der US-amerikanische Schauspieler Samuel L. Jackson dazu auf, Argentinien bei der WM nicht zu unterstĂŒtzen, da es «eines der rassistischsten LĂ€nder der Welt» sei. Bei der Online-Petition «Argentina Out» forderten ĂŒber 23 Millionen Teilnehmende den Ausschluss des Landes von FuĂball-Weltturnieren. Im Internet verbreiteten sich zudem Verschwörungstheorien, nach denen Argentinien bei der WM bevorzugt worden sei.Â
FĂŒr die regierungskritische Zeitung «PĂĄgina/12» stellt diese Bezugnahme indes nur einen Vorwand fĂŒr die Durchsetzung von Mileis Agenda dar, die sich an der AuslĂ€nderpolitik von US-PrĂ€sident Donald Trump orientiere.
Kritik an Milei
Kritik an dem Dekret gab es auch vom Verfassungsrechtler AndrĂ©s Gil DomĂnguez: «Das Paradoxe daran ist, dass Javier Milei aufgrund dieser Regelung wegen seiner 'Hassrede' nicht mehr nach Brasilien (...) einreisen dĂŒrfte», erklĂ€rte der Rechtswissenschaftler auf X. Er spielte damit auf Mileis jĂŒngste Angriffe gegen den brasilianischen PrĂ€sidenten Luiz InĂĄcio Lula da Silva und die Justiz des Landes an, die fĂŒr einen diplomatischen Eklat gesorgt hatten.
Das Dekret tritt am Freitag (31. Juli) vorerst in Kraft. Der Kongress hat aber die Möglichkeit, die Verordnung zu widerrufen.
