Tommy Robinson wegen Journalisten-Belästigung schuldig
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 18:57 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGericht legt Strafmaß im Dezember fest
- Ein Gericht sprach den 43-jährigen Tommy Robinson wegen der Belästigung zweier Journalisten schuldig.
- Der Betroffene heißt bürgerlich Stephen Yaxley-Lennon und ist in Großbritannien mehrfach vorbestraft.
- Das Strafmaß soll am 16. Dezember verkündet werden; möglich sind Haft oder eine Geldstrafe.
Tommy Robinson wegen Belästigung schuldig gesprochen
Der britische Rechtsextremist Tommy Robinson ist wegen der Belästigung zweier Journalisten schuldig gesprochen worden. Dem 43-Jährigen drohen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe, das Strafmaß soll am 16. Dezember verkündet werden.
Journalisten unter Druck gesetzt
Robinson, der bürgerlich Stephen Yaxley-Lennon heißt, reagierte auf Berichte der «Daily Mail» über seine Aktivitäten während eines Urlaubs auf Zypern im Sommer 2024. Die Zeitung hatte ihm vorgeworfen, mit Beiträgen in sozialen Medien die rechtsextremen und rassistisch motivierten Ausschreitungen nach dem Mord an drei Mädchen in Southport angeheizt zu haben.
Nach Darstellung im Gericht setzte Robinson die beiden Journalisten mit einschüchternden Methoden unter Druck. Er engagierte demnach Privatdetektive, um ihre Wohnadressen herauszufinden, und veröffentlichte Fotos.
Ein Journalist erhielt Personenschutz
Die Betroffenen fürchteten wegen Robinsons Vorgehen gewaltsame Übergriffe. Einer der Journalisten erhielt Personenschutz, der andere musste sein Zuhause verlassen.
Robinson bestritt eine Einschüchterungsabsicht. Er habe lediglich Druck ausüben wollen, weil er seine Familie durch die Berichterstattung gefährdet gesehen habe.
Urteil folgt auf Ausschreitungen in Southport
Die Ausschreitungen in Southport hatten sich im Sommer 2024 nach dem Mord an drei Mädchen im nordenglischen Ort landesweit ausgebreitet. Robinson soll dabei über die Plattform X eine Schlüsselrolle gespielt haben.
Der Schuldspruch gegen Tommy Robinson steht im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen einem reichweitenstarken Rechtsextremisten und Journalisten, die über seine Aktivitäten während eines Zypern-Urlaubs berichtet hatten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand nicht nur die öffentliche Kritik an den Artikeln, sondern das Vorgehen, mit dem Robinson auf die Berichterstattung reagiert haben soll.
Der Fall berührt damit zentrale Fragen des journalistischen Quellenschutzes und der persönlichen Sicherheit von Medienschaffenden. Wenn Wohnadressen ermittelt, Bilder veröffentlicht und Betroffene unter Druck gesetzt werden, kann Berichterstattung für die Beteiligten konkrete Folgen haben. Nach den Angaben aus dem Gerichtsverfahren erhielt einer der Journalisten Personenschutz, während der andere sein Zuhause verlassen musste.
Folgen für Medien und Politik
Politisch fällt der Prozess in eine Zeit, in der rechtsextreme Akteure soziale Plattformen nutzen, um große Publika zu erreichen und Deutungen über Gewalt und Migration zu verbreiten. Der Fall zeigt, wie digitale Reichweite mit Einschüchterungsversuchen gegenüber einzelnen Journalisten verbunden werden kann.
Das Strafmaß soll am 16. Dezember verkündet werden. Möglich sind nach dem dpa-Bericht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe; damit bleibt die konkrete rechtliche Folge des Schuldspruchs zunächst offen.
