WEF Davos, Donald Trump

WEF-Mitarbeiterin nach Verdacht auf Trump-Anschlag vollstÀndig entlastet

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 14:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Eine WEF-Mitarbeiterin ist nach einer anonymen E-Mail vorĂŒbergehend unter Verdacht geraten, einen Anschlag auf Donald Trump koordiniert zu haben. Die Schweizer Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil sich die Anschuldigungen vollstĂ€ndig nicht bestĂ€tigten.

Die Mitarbeiterin arbeitete nicht am Weltwirtchaftsforum in Davos, sondern in der WEF-Zentrale in Cologny (Archivbild)  - Bild: Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa
Die Mitarbeiterin arbeitete nicht am Weltwirtchaftsforum in Davos, sondern in der WEF-Zentrale in Cologny (Archivbild) - Bild: Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa

Wenige Stunden vor dem Auftritt von US-PrÀsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum im Januar in Davos ist eine Mitarbeiterin des WEF wegen des Verdachts auf die Planung eines Anschlags festgenommen worden; die Schweizer Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren nun ein.

Anonyme E-Mail löst Ermittlungen aus

Die Anschuldigungen waren in einer anonymen E-Mail an die US-Botschaft in Bern erhoben worden. Darin wurde die gebĂŒrtige Iranerin, die als IT-Expertin beim WEF arbeitete, beschuldigt, ein geplantes Attentat auf Trump zu koordinieren.

Die Bundesanwaltschaft nahm die Frau fest, verhörte sie und beauftragte die Polizei mit weiteren Ermittlungen. Nach den vorliegenden Berichten arbeitete sie in der WEF-Zentrale in Cologny bei Genf und nahm nicht am Jahrestreffen in Davos teil.

Ermittlungen bestÀtigen Anschuldigungen nicht

Die Ermittler beschlagnahmten und prĂŒften ihre Telefone sowie ihren Computer. Dabei hĂ€tten sich die VorwĂŒrfe in keinem Punkt bestĂ€tigt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.

Die Frau wurde nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall freigelassen und anschließend vom WEF entlassen. Zu den GrĂŒnden Ă€ußerte sich das Forum zunĂ€chst nicht.

Anonymer Hinweis mit weitreichenden Folgen

Der Vorgang zeigt, welche unmittelbaren Konsequenzen ein anonymer Sicherheitshinweis bei einem hochrangigen Staatsbesuch auslösen kann. Die Bundesanwaltschaft leitete wegen des Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen fĂŒr einen Mord Ermittlungen ein; die betroffene IT-Expertin wurde verhört und ihre elektronischen GerĂ€te wurden untersucht.

Das WEF-Jahrestreffen gehört zu den international am stĂ€rksten geschĂŒtzten politischen und wirtschaftlichen Veranstaltungen. 2026 stand der Besuch Donald Trumps im Mittelpunkt des Treffens. Nach den Ermittlungen war die Mitarbeiterin jedoch nicht fĂŒr das Forum in Davos akkreditiert und hatte keinen Zugang zu den Sicherheitsprotokollen. Damit erwies sich ein zentraler Bestandteil der anonymen Anschuldigung als nicht tragfĂ€hig.

Offene Fragen zum Ursprung der Beschuldigung

Die Einstellung des Verfahrens entlastet die Frau vollstĂ€ndig von den VorwĂŒrfen. Zugleich bleibt die Urheberschaft der E-Mail ungeklĂ€rt. Nach den veröffentlichten Ermittlungsangaben wurde das verwendete Konto kurz vor dem Versand bei einem Schweizer Anbieter angelegt; in Genf lĂ€uft deshalb ein separates Verfahren wegen falscher Anschuldigung.

FĂŒr Betroffene solcher FehlverdĂ€chtigungen können strafrechtliche Ermittlungen, Festnahme und berufliche Folgen dennoch weit ĂŒber den eigentlichen Sicherheitsvorfall hinausreichen. Im konkreten Fall wurde die Mitarbeiterin nach ihrer Freilassung entlassen; das WEF verwies auf interne Vertraulichkeitsregeln. Die Bundesanwaltschaft gewĂ€hrte ihr eine EntschĂ€digung und ĂŒbernahm einen Teil der Anwaltskosten.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Weltwirtschaftsforum in Davos: Wirbel um angebliche AttentatsplĂ€ne auf Trump“ (29.09.2026)

Der Bericht bestÀtige die Festnahme der WEF-Mitarbeiterin nach einer anonymen E-Mail und die spÀtere Einstellung des Strafverfahrens. Er setze den Schwerpunkt stÀrker auf den Ablauf der Ermittlungen: Die Frau sei fast 24 Stunden festgehalten worden, habe keinen Zugang zu Sicherheitsprotokollen gehabt und sei nach ihrer Freilassung vom WEF entlassen worden. Offen bleibe, wer die E-Mail versandt habe; zugleich laufe in Genf ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung.

MedienĂŒbergreifend bestehe damit Einigkeit ĂŒber die vollstĂ€ndige Entlastung der Mitarbeiterin und die Einstellung des Verfahrens. Der ausfĂŒhrlichere Bericht richte den Blick zusĂ€tzlich auf die Folgen fĂŒr die Betroffene, die EntschĂ€digungsforderungen und die weiterhin ungeklĂ€rte Urheberschaft der anonymen Nachricht.

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