Asyl, Europa

EU einig: Weg fĂŒr Abschiebezentren in Drittstaaten frei

01.06.2026 - 21:15:01 | dpa.de

Zentren im EU-Ausland fĂŒr mehr Abschiebungen: Die EU einigt sich auf VerschĂ€rfungen in der Migrationspolitik. Das Gesetz hat eine umstrittene Vorgeschichte.

  • Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-LĂ€ndern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
    Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-LĂ€ndern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-LĂ€ndern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
    Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-LĂ€ndern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-LĂ€ndern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-LĂ€ndern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Die EuropĂ€ische Union macht den Weg fĂŒr RĂŒckkehrzentren in Drittstaaten und die VerschĂ€rfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der MitgliedslĂ€nder nach Angaben der zyprischen EU-RatsprĂ€sidentschaft am Abend erzielten.

Das Parlament und die EU-Staaten mĂŒssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie. 

In die speziellen RĂŒckkehrzentren («Return Hubs») außerhalb der EuropĂ€ischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre HerkunftslĂ€nder zurĂŒckgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurĂŒckzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt. 

Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete MinderjĂ€hrige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. FĂŒr Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-LÀnder suchen nach Partnerstaaten 

Voraussetzung fĂŒr die Abschiebungen soll den PlĂ€nen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser wĂŒrde die FlĂŒchtlinge dann beherbergen und dafĂŒr im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder VorzĂŒge bei der Vergabe von Visa bekommen. 

Deutschland bemĂŒht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit LĂ€ndern, die bereit wĂ€ren, auf ihrem Staatsgebiet solche RĂŒckkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt fĂŒr das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen. 

Italiens Albanien-Modell landete vor EuropÀischem Gerichtshof 

Bislang gab es keinen EU-Rahmen fĂŒr solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) - ein finales Urteil steht hier noch aus. 

Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der PrĂŒfung ein Schutzstatus gewĂ€hrt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden. 

FĂŒr die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell - also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat - ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden. 

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken mĂŒssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die KĂŒrzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zustĂ€ndigen Beamten in den MitgliedslĂ€ndern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko fĂŒr die nationale Sicherheit besteht. Die zulĂ€ssige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlĂ€ngert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen VerlĂ€ngerung um sechs weitere Monate in besonderen FĂ€llen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger AsylantrÀge 

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut EuropĂ€ischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurĂŒckgefĂŒhrt. Gleichzeitig sank die Zahl der AsylantrĂ€ge in der EU zuletzt kontinuierlich. 

In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der BeschrĂ€nkungen wĂ€hrend der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulĂ€ren GrenzĂŒbertritten in die EuropĂ€ische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher RĂŒckgang zu verzeichnen.

WhatsApp-Gruppe von EVP und Rechten sorgte fĂŒr Kritik

Der Einigung ĂŒber die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss von der EuropĂ€ischen Volkspartei (EVP) unter FĂŒhrung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten FlĂŒgel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperiert hatte als zuvor bekannt gewesen war. 

Demnach fanden Absprachen von Mitarbeitenden in einer WhatsApp-Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten statt. Unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dies deutlich kritisiert. «Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im EuropÀischen Parlament», erklÀrte der CDU-Chef.

EVP-Chef Weber hatte die anschließende Abstimmung im Parlament zum umstrittenen Migrationsgesetz dennoch verteidigt. Er sagte, dass damit deutlich gezeigt werde, dass europĂ€ische Lösungen zur BekĂ€mpfung der illegalen Migration möglich seien.

Bis auf die Frage, wann bestimmte Regeln der neuen Verordnung in Kraft treten sollen, hatten das EU-Parlament und die MitgliedslĂ€nder ĂŒber die inhaltlichen Details bereits vor einigen Tagen eine Einigung erzielt. Verhandlungskreisen zufolge wollten LĂ€nder fĂŒr die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
de | ausland | 69466141 |