Aurania Resources, BMG069741020

Aurania fĂŒhrt Halbjahresberichterstattung ein und gibt Änderung eines Darlehens bekannt

13.04.2026 - 15:58:00 | irw-press.com

Aurania Resources / BMG069741020

Toronto, Ontario, 13. April 2026 / IRW-Press / Aurania Resources Ltd. ( TSXV : ARU) (OTCQB: AUIAF) (Frankfurt: 20Q) („Aurania“ oder das „Unternehmen“) (- https://www.commodity-tv.com/play/aurania-resources-advancing-multiple-strategic-metals-projects-in-europe/ -) gibt bekannt, dass man sich dafĂŒr entschieden hat, sich auf die Coordinated Blanket Order 51-933 – Ausnahmen zur Erlaubnis der halbjĂ€hrlichen Berichterstattung fĂŒr bestimmte Venture-Emittenten (die „Verordnung“) in Anspruch zu nehmen und auf eine halbjĂ€hrliche Finanzberichterstattung („SAR“) umzustellen.

 

Die Verordnung ermöglicht es berechtigten Venture-Emittenten, die an der TSX Venture Exchange (die „TSXV“) notiert sind, freiwillig von einem vierteljĂ€hrlichen zu einem halbjĂ€hrlichen Finanzberichterstattungsrahmen ĂŒberzugehen. Das GeschĂ€ftsjahr des Unternehmens endet am 31. Dezember. Im Rahmen des SAR-Pilotprogramms wird das Unternehmen von der Einreichung von Zwischenfinanzberichten und den dazugehörigen ErlĂ€uterungen der GeschĂ€ftsleitung (MD&A) fĂŒr das erste und dritte Quartal befreit.

 

-          Zwischenberichtszeitraum: Das Unternehmen wird keinen Zwischenbericht fĂŒr das am 31. MĂ€rz endende erste Quartal (Q1) und das am 30. September endende dritte Quartal (Q3) einreichen; und

 

-          Laufende Berichterstattung: Das Unternehmen wird weiterhin geprĂŒfte JahresabschlĂŒsse (fĂ€llig innerhalb von 120 Tagen nach dem 31. Dezember) und Halbjahres-Zwischenberichte (fĂ€llig innerhalb von 60 Tagen nach dem 30. Juni) vorlegen.

 

Das Unternehmen bestĂ€tigt, dass es die Zulassungskriterien des Pilotprogramms erfĂŒllt, darunter die Eigenschaft als Venture-Emittent mit einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Dollar, eine Offenlegungshistorie von mehr als 12 Monaten sowie die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen periodischen und laufenden Offenlegungsdokumente.

 

Der erste Zeitraum, fĂŒr den das Unternehmen keinen Zwischenfinanzbericht und die dazugehörige MD&A einreichen wird, ist der am 31. MĂ€rz 2026 endende Dreimonatszeitraum.

 

Diese Pressemitteilung wird gemĂ€ĂŸ der Coordinated Blanket Order 51-933 „Exemptions to Permit Semi-Annual Reporting for Certain Venture Issuers“ eingereicht.

 

DarĂŒber hinaus gibt das Unternehmen bekannt, dass im Anschluss an die Pressemitteilung des Unternehmens vom 29. Januar 2026, in der das Unternehmen ein Darlehen in Höhe von 750.000 $ (das „Darlehen“) von Dr. Keith Barron, dem CEO des Unternehmens, bekannt gegeben hatte, das Unternehmen und Dr. Barron vereinbart haben, das Darlehen so zu Ă€ndern, dass der Darlehensbetrag auf 1.000.000 C$ erhöht wird, der von Zeit zu Zeit in von den Parteien vereinbarten KapitalbetrĂ€gen ausgezahlt wird. Alle anderen Bedingungen des Darlehens bleiben, wie zuvor angekĂŒndigt, unverĂ€ndert.

 

Dr. Keith Barron ist eine verbundene Partei des Unternehmens, da er Vorsitzender, PrĂ€sident und Chief Executive Officer, Promotor und HauptaktionĂ€r des Unternehmens ist; folglich stellt jede Auszahlung und RĂŒckzahlung im Rahmen des Darlehens eine „Transaktion mit verbundenen Parteien“ im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 – Schutz von MinderheitsaktionĂ€ren bei SondergeschĂ€ften („MI 61-101“). Das Unternehmen stĂŒtzt sich in Bezug auf die Transaktionen mit verbundenen Parteien auf eine Befreiung von den formellen Bewertungs- und Genehmigungsanforderungen fĂŒr MinderheitsaktionĂ€re gemĂ€ĂŸ MI 61-101, und zwar unter Berufung auf die Abschnitte 5.5(a) und 5.7(1) von MI 61-101, , da der beizulegende Zeitwert der Transaktionen mit verbundenen Parteien insgesamt 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens, wie gemĂ€ĂŸ MI 61-101 ermittelt, nicht ĂŒbersteigt. Das Unternehmen hat keinen Bericht ĂŒber wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Darlehen mehr als 21 Tage vor dem voraussichtlichen Abschluss des Darlehens gemĂ€ĂŸ den Anforderungen von MI 61-101 eingereicht, da das Unternehmen das Darlehen aus triftigen geschĂ€ftlichen GrĂŒnden zĂŒgig abwickeln wollte. Die Änderung des Darlehens wurde von den Mitgliedern des Verwaltungsrats des Unternehmens genehmigt, die im Hinblick auf die Transaktion mit verbundenen Parteien unabhĂ€ngig sind, d. h. von allen Verwaltungsratsmitgliedern mit Ausnahme von Dr. Barron. Im Zusammenhang mit der Änderung des Darlehens wurde kein Sonderausschuss eingerichtet, und es wurden von keinem Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens diesbezĂŒglich wesentlich abweichende Meinungen geĂ€ußert oder Stimmenthaltungen abgegeben.

 

Über Aurania

 

Aurania ist ein Mineralexplorationsunternehmen, das sich mit der Identifizierung, Bewertung, dem Erwerb und der Exploration von MineralgrundstĂŒcksanteilen befasst, wobei der Schwerpunkt auf Edelmetallen und kritischen Energierohstoffen in Europa und im Ausland liegt.

 

Informationen zu Aurania und technische Berichte sind unter www.aurania.com und www.sedarplus.ca sowie auf Facebook unter https://www.facebook.com/auranialtd/, X (ehemals Twitter) unter https://x.com/AuraniaLtd und LinkedIn unter https://www.linkedin.com/company/aurania-resources-ltd- verfĂŒgbar.

 

FĂŒr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Carolyn Muir

VP Unternehmensentwicklung & Investor Relations

Aurania Resources Ltd.

(416) 367-3200

carolyn.muir@aurania.com

 

In Europa

Swiss Resource Capital AG

Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) ĂŒbernehmen die Verantwortung fĂŒr die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

 

Diese Pressemitteilung enthĂ€lt zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, die sich auf zukĂŒnftige Ereignisse oder zukĂŒnftige Ergebnisse beziehen und die aktuellen Erwartungen und Annahmen der Unternehmensleitung widerspiegeln. Die zukunftsgerichteten Informationen umfassen die Ziele, Vorgaben, ZukunftsplĂ€ne oder sonstigen AbsichtserklĂ€rungen von Aurania, das fortlaufende Engagement von Aurania bei der Identifizierung, Bewertung, dem Erwerb und der Exploration von MineralgrundstĂŒcksanteilen sowie etwaige potenzielle Explorationsergebnisse oder daraus resultierende potenzielle Mineralisierungen, die laufenden ExplorationsbemĂŒhungen von Aurania in Frankreich, Italien, Ecuador und im Ausland, potenzielle zusĂ€tzliche Auszahlungen im Rahmen des Darlehens, die eventuelle RĂŒckzahlung des Darlehens oder eines Teils davon durch Aurania sowie die Verwendung der im Rahmen des Darlehens erhaltenen Mittel durch Aurania.  Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen EinschĂ€tzungen des Managements wider und basieren auf Annahmen sowie Informationen, die Aurania derzeit zur VerfĂŒgung stehen, einschließlich der Annahme, dass es zu keinen wesentlichen nachteiligen VerĂ€nderungen der Metallpreise kommen wird und dass alle erforderlichen Zustimmungen, Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen eingeholt werden, einschließlich verschiedener lokaler behördlicher Lizenzen und der Marktbedingungen. Anleger werden darauf hingewiesen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen weder Versprechen noch Garantien darstellen und Risiken und Ungewissheiten unterliegen, die dazu fĂŒhren können, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Zu den Risikofaktoren, die dazu fĂŒhren könnten, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrĂŒckten oder implizierten Ergebnissen abweichen, gehören unter anderem die allgemeine Lage auf den KapitalmĂ€rkten und insbesondere auf den BergbaumĂ€rkten, etwaige Rohstoffpreis- oder Lieferketten -Störungen, EinschrĂ€nkungen der Arbeits- und Anwesenheitspflicht sowie des lokalen und internationalen Reiseverkehrs aufgrund von Krieg, Wetter, Pandemien oder anderen GrĂŒnden; das VersĂ€umnis oder Verzögerungen bei der Erlangung der erforderlichen behördlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Zustimmungen; die UnfĂ€higkeit, bei Bedarf Finanzmittel zu beschaffen, einschließlich im Rahmen des Darlehens; einen allgemeinen wirtschaftlichen Abschwung, einen volatilen Aktienkurs, Arbeitsstreiks, politische Unruhen, Änderungen im Bergbauregulierungssystem, dem Aurania unterliegt; die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften; eine nachlassende AbhĂ€ngigkeit des Marktes und der Industrie von Edelmetallen, Kupfer und kritischen Mineralien; sowie jene Risiken, die in den auf SEDAR+ eingereichten öffentlichen Dokumenten des Unternehmens dargelegt sind. Aurania weist den Leser darauf hin, dass die vorstehende Liste der Risikofaktoren nicht vollstĂ€ndig ist. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung verwendet wurden, angemessen sind, sollte man sich nicht ĂŒbermĂ€ĂŸig auf diese Informationen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten, und es kann keine GewĂ€hr dafĂŒr gegeben werden, dass solche Ereignisse innerhalb der angegebenen ZeitrĂ€ume oder ĂŒberhaupt eintreten werden. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukĂŒnftiger Ereignisse oder aus anderen GrĂŒnden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

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