MAX Power gibt ein strategisches Investment in Höhe von 10 Millionen Dollar zu einem Preis von 2,50 Dollar pro Anteil durch Eric Sprott bekannt
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 14:59 Uhr | irw-press.comDiese Pressemitteilung darf nicht über US-amerikanische Medienkanäle verbreitet werden.
Regina, SK – 10. August 2026 – Max Power Mining Corp. („Max Power“ oder das “Unternehmen”) (CSE: MAXX – WKN: A3DJYU – OTCQX: MAXXF) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit Eric Sprott eine strategische, nicht vermittelte Privatplatzierung (die „Privatplatzierung“) mit einem Bruttoerlös von 10 Millionen Dollar vereinbart hat. Die Privatplatzierung umfasst 4.000.000 Einheiten („Einheiten“) des Unternehmens zu einem Preis von 2,50 Dollar pro Einheit, die von 2176423 Ontario Ltd., einer Gesellschaft, deren wirtschaftlicher Eigentümer Herr Sprott ist, gezeichnet werden sollen; der Abschluss wird voraussichtlich am oder um den 17. August 2026 erfolgen.
Das Unternehmen beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Privatplatzierung zur weiteren Förderung seines laufenden Bohrprogramms zur kommerziellen Validierung im Lawson-Komplex sowie für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich Verwaltungs- und Marketingkosten, zu verwenden.
Bedingungen der Privatplatzierung
Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie am Kapital des Unternehmens (jeweils eine „Stammaktie“) und einem Bezugsrecht auf eine Stammaktie (jeweils ein „Bezugsrecht“). Jedes Bezugsrecht berechtigt Herrn Sprott zum Erwerb einer Stammaktie (jeweils eine „Bezugsaktie“) zu einem Preis von 3,25 $ pro Bezugsaktie innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Abschlussdatum der Privatplatzierung. Alle im Zusammenhang mit der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum. Der Abschluss der Privatplatzierung unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch die Canadian Securities Exchange („CSE“).
Zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung ist Herr Sprott wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 10 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien oder übt die Kontrolle oder Weisungsbefugnis über diese aus und ist daher eine „verbundene Partei“ des Unternehmens im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 – Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondergeschäften („MI 61-101“). Dementsprechend stellt seine Beteiligung an der Privatplatzierung eine „Transaktion mit einer nahestehenden Person“ im Sinne von MI 61-101 dar. Das Unternehmen beabsichtigt, sich auf die Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich einer formellen Bewertung und der Zustimmung der Minderheitsaktionäre gemäß den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) von MI 61-101 zu berufen, da weder der beizulegende Zeitwert der an Herrn Sprott auszugebenden Anteile noch die von ihm zu zahlende Gegenleistung voraussichtlich 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens, berechnet gemäß MI 61-101, übersteigen wird.
Frühwarnmeldung
Nach Abschluss der Privatplatzierung ist Herr Sprott verpflichtet, im Zusammenhang mit seinem Erwerb der Anteile eine Frühwarnmeldung gemäß dem National Instrument 62-103 – The Early Warning System and Related Take-Over Bid and Insider Reporting Issues („NI 62-103“) einzureichen.
Vor Abschluss der Privatplatzierung ist Herr Sprott über 2176423 Ontario Ltd.
wirtschaftlicher Eigentümer von 30.984.979 Stammaktien und 24.638.548 Stammaktien-Kaufoptionsscheinen und übt die Kontrolle über diese aus; dies entspricht etwa 17,6 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien auf unverwässerter Basis und etwa 27,8 % auf teilweise verwässerter Basis, unter der Annahme der Ausübung dieser Optionsscheine.
Nach Abschluss der Privatplatzierung wird Herr Sprott über die 2176423 Ontario Ltd. wirtschaftlich Eigentümer von 34.984.979 Stammaktien und 28.638. 548 Optionsscheine, was auf nicht verwässerter Basis etwa 19,5 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien und auf teilweise verwässerter Basis etwa 30,5 % entspricht, unter der Annahme, dass alle Optionsscheine, deren wirtschaftlicher Eigentümer Herr Sprott ist oder über die er die Kontrolle ausübt, ausgeübt werden.
Wie bereits von der Gesellschaft bekannt gegeben, ist für den 20. August 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung (die „Versammlung“) angesetzt, auf der unabhängige Aktionäre aufgefordert werden, einen ordentlichen Beschluss zur Anerkennung von Herrn Sprott als Kontrollperson der Gesellschaft (der „Kontrollpersonenbeschluss“) zu prüfen und, falls sie dies für ratsam halten, zu genehmigen. Herr Sprott hat sich verpflichtet, keine Optionsscheine auszuüben, wenn eine solche Ausübung dazu führen würde, dass er mehr als 19,9 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien wirtschaftlich hält oder Kontrolle bzw. Weisungsbefugnis über diese ausübt, es sei denn, die erforderlichen Genehmigungen der Aktionäre und der CSE wurden bereits eingeholt. Die im Rahmen der Privatplatzierung auszugebenden Optionsscheine unterliegen derselben Ausübungsbeschränkung. Dementsprechend ist Herr Sprott nicht berechtigt, Optionsscheine auszuüben, soweit eine solche Ausübung dazu führen würde, dass sein Anteil 19,9 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien übersteigt, es sei denn, der Beschluss zur Kontrollperson wird auf der Hauptversammlung genehmigt und alle anderen erforderlichen Genehmigungen der CSE sowie der Aufsichtsbehörden wurden eingeholt.
Die Anteile werden zu Anlagezwecken erworben. Herr Sprott verfolgt bei dieser Investition eine langfristige Perspektive und kann je nach Marktbedingungen, Neuausrichtung der Pläne und/oder anderen relevanten Faktoren zusätzliche Wertpapiere des Unternehmens erwerben, Wertpapiere des Unternehmens veräußern oder seine Position weiterhin halten, wobei in jedem Fall die geltenden Wertpapiergesetze zu beachten sind.
Nach Abschluss der Privatplatzierung wird Herr Sprott gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einen Frühwarnbericht bezüglich des Erwerbs einreichen, der im Unternehmensprofil auf dem „System for Electronic Document Analysis and Retrieval+“ („SEDAR+“) unter www.sedarplus.ca verfügbar sein wird.
Die im Rahmen der Privatplatzierung auszugebenden Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung oder den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine entsprechende Befreiung von der Registrierungspflicht weder angeboten noch verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, und es wird kein Verkauf der Wertpapiere in einer Rechtsordnung stattfinden, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf unzulässig wäre.
Abbildung 1 – Bohrfoto aus Lawson, Genesis-Trend (Nov. 2025)
de | CA57778R1001 | MAX POWER MINING CORP. | boerse | 69933139 |
