ROUNDUPLandgericht, Frankfurt

Mietpreisbremse in Hessen unwirksam

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 18:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Frankfurt hĂ€lt die sogenannte Mietpreisbremse in Hessen fĂŒr den Zeitraum Dezember 2025 bis einschließlich November 2026 fĂŒr unwirksam.

Die Landesregierung habe es versĂ€umt, die Verordnung ordnungsgemĂ€ĂŸ zu begrĂŒnden, erklĂ€rte das Gericht. So sei bei der BegrĂŒndung der VerlĂ€ngerung auf alte Daten zugegriffen worden.

Die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen war auf fĂŒnf Jahre beschrĂ€nkt. Im November 2025 lief sie aus - das Land Hessen verlĂ€ngerte sie daraufhin fĂŒr ein Jahr. Und genau um diese VerlĂ€ngerung geht es jetzt.

Um welchen Fall ging es konkret?

Konkret verhandele das Gericht einen Fall, in dem eine KlĂ€gerin eine Wohnung im Frankfurter Bahnhofsviertel mietet. Die Nettomiete betrug zu Beginn 1.450 Euro. Die Vergleichsmiete belĂ€uft sich nach dem Frankfurter Mietspiegel auf rund 1.040 Euro. Das MietverhĂ€ltnis endete im August 2026. Die KlĂ€gerin verlangte von ihren Vermietern RĂŒckerstattung zu viel gezahlter Miete wegen Verstoßes gegen die "Mietpreisbremse".

FĂŒr den Zeitraum bis einschließlich November 2025 hatte sie damit vor Gericht Erfolg. Ihre Klage scheiterte aber, soweit sie RĂŒckzahlung ĂŒberhöhter Mieten fĂŒr die Monate Dezember 2025 bis einschließlich August 2026 forderte. Das Landgericht erklĂ€rte in seinem Urteil, dass die KlĂ€gerin sich fĂŒr diesen Zeitraum nicht auf die hessische Mieterschutzverordnung stĂŒtzen könne.

Gericht: Land hĂ€tte sich auf neuere Daten stĂŒtzen mĂŒssen

Warum? Die im November 2025 von der Landesregierung verlĂ€ngerte Verordnung sei aufgrund eines BegrĂŒndungsmangels nichtig, hieß es. So seien fĂŒr die Grundlage der VerlĂ€ngerung Ă€ltere Daten herangezogen worden. Die Landesregierung mĂŒsse in der BegrĂŒndung zumindest auf zeitnah erhobenes Datenmaterial abstellen, wenn sie ein Gebiet als eines mit angespanntem Wohnraum ausweise. Das habe der Bundesgesetzgeber klargestellt.

Was bedeutet das nun fĂŒr andere FĂ€lle?

Das Urteil gilt nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits. Jedoch kann es nach Aussage einer Sprecherin als PrÀzedenzfall gesehen werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskrÀftig.

Was ist der Hintergrund?

Mit der Mieterschutzverordnung vom November 2020 hatte die hessische Landesregierung 49 Gemeinden mit "angespannten WohnungsmĂ€rkten" bestimmt, in denen eine Mietpreisbremse gilt. In diesen Kommunen darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind laut Bundesrecht Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.

Diese Verordnung war auf fĂŒnf Jahre beschrĂ€nkt, sie lief zunĂ€chst im November 2025 aus. Das Land verlĂ€ngerte sie daraufhin fĂŒr ein Jahr, also bis zu diesem November.

Vor kurzem legte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) einen Entwurf fĂŒr eine geĂ€nderte Mieterschutzverordnung vor: Demnach soll unter anderem in 71 Kommunen die Mietreisbremse angewendet werden. Einige Kommunen kamen neu auf die Liste, andere fielen heraus.

Wie sind die Reaktionen auf das Urteil?

Die GrĂŒnen im Landtag nannten Mansoori einen "Chaos-Minister". "Schon im Juni hatte das Frankfurter Amtsgericht ebenso entschieden", sagte Mirjam Glanz, Sprecherin fĂŒr Wohnen. Damals habe der Minister diesen Umstand "kleingeredet". Nun sei es angebracht "Demut zu zeigen", denn das Urteil werde in vielen weiteren Verfahren als PrĂ€zedenzfall dienen. "Mieterinnen und Mieter mĂŒssen vor steigenden Mieten geschĂŒtzt werden."

Die FDP-Fraktion sprach ebenfalls von einem "Chaos", das Mansoori zu verantworten habe - ging aber in eine andere Richtung. Man mĂŒsse die Mietpreisbremse und Kappungsgrenze auslaufen lassen und das Leerstandsgesetz abschaffen, so der Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. "Diese Instrumente beschĂ€digen das Vertrauen von Investoren in den hessischen Wohnungsmarkt."

Eine Reaktion des Ministeriums stand zunÀchst noch aus.

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