NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG
29.05.2026 - 16:05:13 | dgap.de| NFON AG / Schlagwort(e): Sonstiges 29.05.2026 / 16:05 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gesellschaftsbekanntmachung der NFON AGÂ ĂŒber die bevorstehende Verschmelzung der botario GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG vom 29. Mai 2026 Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der botario GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Bremen, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu ĂŒbernehmen, § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG. Da die NFON AG als ĂŒbernehmende Gesellschaft das Stammkapital der botario GmbH vollstĂ€ndig hĂ€lt, ist gemÀà § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der NFON AG ĂŒber die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag noch gemÀà § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der botario GmbH ĂŒber die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine VerschmelzungsprĂŒfung und ein VerschmelzungsprĂŒfungsbericht nicht erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 UmwG. AktionĂ€re der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der NFON AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der ĂŒber die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu richten. Die Satzung der NFON AG enthĂ€lt keine abweichenden Festlegungen. Ab dem 29. Mai 2026 sind fĂŒr die Dauer eines Monats auf der Internetseite der NFON AG der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die JahresabschlĂŒsse und Lageberichte der letzten drei GeschĂ€ftsjahre der NFON AG zugĂ€nglich. MĂŒnchen, 29. Mai 2026 NFON AG Der Vorstand Kontakt Investor Relations  NFON AG Friederike Thyssen Vice President Corporate Affairs & Investor Relations +49 89 45300-449 ir-info@nfon.com Medienkontakt NFON AG Thorsten Wehner Vice President Public Relations +49 89 45300-121 thorsten.wehner@nfon.com Ăber die NFON AG Die NFON AG ist Europas vertrauenswĂŒrdiger Partner fĂŒr KI-gestĂŒtzte Businesskommunikation. GegrĂŒndet im Jahr 2007 und mit Hauptsitz in MĂŒnchen ermöglicht NFON Unternehmen, ihre Kommunikation mithilfe sicherer, skalierbarer und KI-basierter Technologien zu transformieren. Das integrierte Portfolio vereint Lösungen im Bereich Businesstelefonie, Intelligent Assistant und Kundenengagement, um Unternehmen dabei zu unterstĂŒtzen, GesprĂ€che zu steuern, Workflows zu automatisieren und das Kundenerlebnis zu verbessern. Durch die Integration von KI in zentrale Kommunikationsprozesse ermöglicht NFON intelligentere datenbasierte Interaktionen fĂŒr Organisationen jeder GröĂe. Mit eigenen Tochtergesellschaften in wichtigen europĂ€ischen MĂ€rkten â darunter Deutschland, Ăsterreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Spanien, Frankreich, Polen, Portugal und Kosovo â entwickelt und betreibt NFON seine Lösungen in Europa und gewĂ€hrleistet damit höchste Standards in Bezug auf Datenschutz, Sicherheit und vollstĂ€ndige DSGVO-KonformitĂ€t. Getrieben von der Mission, Businesskommunikation neu zu denken sowie Menschen zu inspirieren und zu vernetzen, um gemeinsam nachhaltig zu wachsen, gestaltet NFON die Zukunft sicherer, intelligenter Businesskommunikation âMade in Europeâ. Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.nfon.com/en/. FĂŒr Deutschland: https://corporate.nfon.com/de/. Disclaimer Diese Mitteilung erfolgt ausschlieĂlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der âU.S. Securities Actâ) registriert und dĂŒrfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung unter dem U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht durchgefĂŒhrt und die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch zur indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen LĂ€ndern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder an US-Personen bestimmt. 29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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