One Square Advisors GmbH

One Square Advisors GmbH: EUR 13 Mio. 8 % Smart Solutions Holding GmbH Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1X3MS7 / WKN A1X3MS)

Veröffentlicht: 08.06.2026 um 06:22 Uhr, dgap.de

One Square Advisors GmbH


EQS-Media / 08.06.2026 / 06:22 CET/CEST
Verkauf der Assets der Sympatex Technologies GmbH an Pidigi S.p.A. Unwirksamkeit der Restrukturierung und Fortbestand der Forderungen Einigung mit dem Insolvenzverwalter ĂŒber Verwertung der Markenrechte Anmeldung von Forderungen in Höhe von EUR 33 Mio. zur Insolvenztabelle Gemeinsamer Vertreter One Square unterstĂŒtzt AnleiheglĂ€ubiger bei der Durchsetzung ihrer Rechte
MĂŒnchen, 8. Juni 2026
  Die One Square Advisors GmbH ("One Square") als gemeinsamer Vertreter der AnleiheglĂ€ubiger der Schuldverschreibung der Smart Solutions Holding GmbH (ISIN DE000A1X3MS7) nimmt Stellung zum Verkauf wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH an die Pidigi S.p.A. im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens.    Unwirksamkeit der Restrukturierung und Fortbestand der Forderungen  Die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen I hatte in den Ermittlungen zu einem Strafverfahren in Sachen Smart Solution Holding (vormals Sympatex Holding) den Verdacht zur Anklage gebracht, dass die in der AnleiheglĂ€ubigerversammlung am 01. Dezember 2017 zur Abstimmung gestellten BeschlussvorschlĂ€ge zur Restrukturierung der oben genannten Anleihe mit Stimmen beschlossen wurden, die den Gesellschaftern zuzurechnen sind. Mit Urteil des Landgerichts MĂŒnchen I vom 17.Oktober 2025 hat sich dieser Verdacht bestĂ€tigt. Die BeschlĂŒsse wurden maßgeblich unter Einbeziehung von Stimmen gefasst, die den Gesellschaftern wirtschaftlich zuzurechnen waren und einem gesetzlichen Stimmverbot gem. § 6 SchVG unterlagen Die VorschlĂ€ge der Emittentin hĂ€tten keine Mehrheit gefunden, sondern sie wĂ€ren abgelehnt worden. Der Insolvenzverwalter sieht rechtliche Argumente dafĂŒr, dass die AnleiheglĂ€ubigerbeschlĂŒsse wirksam sind und AnsprĂŒche der AnleiheglĂ€ubiger gegen die SSH aus der Anleihe sowie das Garantieversprechen, die Parallelverpflichtung und die MarkenverpfĂ€ndung nicht mehr bestehen. Da es keine PrĂ€zedenzfĂ€lle gibt, muss diese fĂŒr alle GlĂ€ubiger wichtige Frage einer gerichtlichen KlĂ€rung zugefĂŒhrt werden. Nach eingehender rechtlicher Analyse ist der gemeinsame Vertreter allerdings zu der Auffassung gekommen, dass die AnleiheglĂ€ubigerbeschlĂŒsse aus dem Jahr 2017 und die beschlossene Restrukturierung der Anleihe nichtig sind. Die hierauf basierenden Eingriffe in die Rechte der AnleiheglĂ€ubiger – insbesondere Forderungsverzicht und Zinsverzicht – entfalten daher keine Wirksamkeit, was zur Folge hĂ€tte, dass AnsprĂŒche der AnleiheglĂ€ubiger gegen die SSH aus der Anleihe sowie das Garantieversprechen, die Parallelverpflichtung und die MarkenverpfĂ€ndung noch fortbestehen. Unter Einbeziehung aufgelaufener Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen belaufen sich die AnsprĂŒche derzeit auf rund EUR 33 Millionen bzw. EUR 2.500 je Anleihe. Sofern die zugunsten der AnleiheglĂ€ubiger bestellten Sicherheiten, insbesondere Pfandrechte an wesentlichen Markenrechten, unverĂ€ndert fortbestehen, sind diese Sicherheiten bei jeder Verwertung vorrangig zu berĂŒcksichtigen.   Einigung mit dem Insolvenzverwalter ĂŒber Verwertung der Markenrechte Um einen Verkauf der Assets, einschließlich der Markenrechte, rechtssicher durchfĂŒhren zu können, hat der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine Verwertungsvereinbarung getroffen. Der nach Abzug der anteiligen Verwertungskosten auf die Markenrechte entfallende Betrag in Höhe von EUR 900.000 wird wie folgt aufgeteilt: Tranche 1: Die AnleiheglĂ€ubiger erhalten unabhĂ€ngig von der noch zu klĂ€renden Rechtslage einen Anteil von 40%. Tranche 2: Die AnleiheglĂ€ubiger erhalten weitere 30%, sofern in einem Forderungsfeststellungsprozess gerichtlich festgestellt wird, dass die Forderungen aus der Anleihe noch bestehen oder der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine außergerichtliche Einigung erzielt. Tranche 3. Die AnleiheglĂ€ubiger erhalten eine weitere Zahlung, sofern gerichtlich festgestellt wird, dass das Pfandrecht noch besteht oder der gemeinsame Vertreter mit dem Insolvenzverwalter eine außergerichtliche Einigung erzielt. Damit wird der gemeinsame Vertreter nicht nur in die Lage versetzt, den AnleiheglĂ€ubigern eine weitere Quote zu bezahlen, sondern verfĂŒgt damit ĂŒber die notwendigen Mittel, den zur Durchsetzung der weiteren AnsprĂŒche notwendigen Forderungsfeststellungsprozess zu fĂŒhren. Die Forderungen aus der Anleihe sind nach Berechnungen des gemeinsamen Vertreters aufgrund der Zinsen inzwischen auf ca. EUR 33 Mio. angewachsen. Der gemeinsame Vertreter wird gem. §19, Abs.3 SchVG weiterhin die Rechte aller AnleiheglĂ€ubiger im Insolvenzverfahren wahrnehmen und hat die Forderungen aus der Anleihe fĂŒr alle AnleiheglĂ€ubiger zur Tabelle angemeldet. Interessierte AnleiheglĂ€ubiger können sich unter sympatex@onesquareadvisors.com registrieren.


Emittent/Herausgeber: One Square Advisors GmbH
Schlagwort(e): Finanzen

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