Xryma Plc gibt die Billigung und Veröffentlichung ihres Prospekts für die Zulassung zum Handel an der Euronext Paris bekannt
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 13:05 Uhr, dgap.de| Xryma Plc / Schlagwort(e): Sonstiges/Private Equity 16.07.2026 / 13:05 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ?????: Griechisch für „Geld" NIKOSIA, Zypern, 16. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Xryma Plc (das „Unternehmen") (Euronext Paris: XRY); (ISIN: CY0200861017), eine Banktech-Gruppe, die regulierte grenzüberschreitende Open-Banking-Dienste, internationales Transaktionsbankgeschäft sowie Echtzeit-Zahlungsdienste in der EU und im Vereinigten Königreich anbietet und darüber hinaus unabhängig Bankensoftware und -technologie an Drittbanken und Finanzinstitute (FIs) vertreibt, freut sich bekannt zu geben, dass ihre zuständige Aufsichtsbehörde, die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („CySEC"), den Prospekt genehmigt hat, der im Zusammenhang mit der Zulassung der Stammaktien des Unternehmens zum Handel am regulierten Markt der Euronext Paris Stock Exchange erstellt wurde; der Handel wird voraussichtlich bei Börsenbeginn am 24. Juli 2026 aufgenommen. Der Prospekt wird nun über die Autorité des marchés financiers (AMF) nach Frankreich weitergeleitet. Théo Martin xryma@newcap.eu +33 1 44 71 94 94 NewCap Investor Relations Es folgt die offizielle gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Prospekts -------------- ANZEIGE NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES IST UNTERSAGT, DIESE MITTEILUNG DIREKT ODER INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, IN EINER RECHTSORDNUNG ZU VERÖFFENTLICHEN, ZU VERBREITEN ODER IN UMLAUF ZU BRINGEN, WENN DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER RECHTSORDNUNG VERSTÖSST. Nikosia, 15. Juli 2026 BEKANNTMACHUNG: Genehmigung und Veröffentlichung des Prospekts der XRYMA PLC für die Zulassung aller Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 0,07 € im Kapital der XRYMA PLC zum Handel an der Euronext Paris XRYMA PLC (das „Unternehmen") gibt bekannt, dass am 14. Juli 2026 die zyprische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die „CySEC") den Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt") bezüglich der Zulassung der Stammaktien der Gesellschaft (die „Aktien") zum Handel auf dem regulierten Markt der Euronext Paris genehmigt hat, wobei der Handel auf unbedingter Basis derzeit voraussichtlich am Freitag, dem 24. Juli 2026 [vorläufig], beginnen wird. Der von der CySEC genehmigte Prospekt wird der Öffentlichkeit kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung stehen auf: der Website des Unternehmens, https://www.xryma.com, ab dem 14. Juli 2026; der Website der für die Erstellung des Prospekts zuständigen Wertpapierfirma, Global Capital Securities and Financial Services Limited, https://www.globalcapital.com.cy, ab dem 14. Juli 2026; der Website der CySEC, https://www.cysec.gov.cy, ab dem 15. Juli 2026. Die Zulassung der Aktien zum Handel an der Euronext Paris steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschaft eine Genehmigung der Euronext Paris erhält. Voraussichtlicher Zeitplan der wichtigsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel Der nachstehende Zeitplan ist vorläufig und kann angepasst werden, einschließlich einer möglichen Vorverlegung oder Verlängerung: Genehmigung und Veröffentlichung des Prospekts: 14. Juli 2026 Voraussichtlicher Beginn des Handels mit den Aktien an der Euronext Paris, sofern die Zulassung genehmigt wird: 24. Juli 2026 [vorläufig] Ansprechpartner für weitere Informationen: Für weitere Informationen können sich Anleger an Werktagen und zu den Geschäftszeiten an folgende Ansprechpartner wenden: Medienkontakt: PR- und Medienteam E-Mail: media@xryma.com Tel.: +357-22015740 Investor Relations: Investor-Relations-Team E-Mail: investors@xryma.com Tel.: +357-22015740 Der Prospekt wurde in Form eines einzigen Dokuments im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Prospektverordnung") erstellt und auf der Grundlage von Anhang 1 und Anhang 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Prospektverordnung hinsichtlich des Formats, des Inhalts, der Prüfung und der Genehmigung des Prospekts, der bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2004/809 sowie der zyprischen Gesetze über öffentliche Angebote und Prospekte von 2005 bis 2019, soweit diese nach Inkrafttreten der Prospektverordnung weiterhin gültig sind. Die Gesellschaft hat die CySEC gebeten, den genehmigten Prospekt gemäß der Prospektverordnung an die Autorité des marchés financiers zu übermitteln. Dieser Prospekt wurde von der CySEC in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde in Zypern im Sinne der Prospektverordnung genehmigt. Die CySEC genehmigt diesen Prospekt lediglich, da er den von der Prospektverordnung vorgeschriebenen Standards hinsichtlich Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz entspricht. Diese Genehmigung ist nicht als Bewertung der Qualität der Aktien oder der Gesellschaft anzusehen. Anleger sollten die Eignung einer Anlage in die Aktien selbst beurteilen und den Prospekt sorgfältig prüfen, bevor sie eine Anlageentscheidung in Bezug auf die Aktien treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen, die mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbunden sind, vollständig zu verstehen. DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBUNG IM SINNE DER PROSPEKT-VERORDNUNG, UND ANLEGER SOLLTEN KEINE ANLAGEENTSCHEIDUNGEN BEZÜGLICH DER HIERIN GENANNTEN AKTIEN AUF DER GRUNDLAGE DIESER WERBUNG TREFFEN. ![]() 16.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 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