Zentiva Group a.s.

Zentiva legt Berufung gegen EU-Urteil zur EU-Kommunalabwasserrichtline ein

Veröffentlicht: 28.04.2026 um 12:35 Uhr, dgap.de

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Zentiva Group a.s. / Schlagwort(e): Sonstiges/ESG


28.04.2026 / 12:35 CET/CEST
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 Berufung verteidigt Patientenzugang, Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und grundlegende EU-Rechtsprinzipien PRAG und BRÜSSEL, 28. April 2026 /PRNewswire/ -- Die EU-Richtlinie ĂŒber die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie, KARL) gibt weiterhin Anlass zu ernsthaften Bedenken. Zentiva und andere Unternehmen aus dem Bereich der patentfreien Arzneimittel haben daher beim Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) Berufung eingelegt, um einen frĂŒheren UnzulĂ€ssigkeitsbeschluss aufzuheben und eine SachprĂŒfung im Rahmen der von den Unternehmen im MĂ€rz 2025 erhobenen Nichtigkeitsklage zu ermöglichen.
Zentiva
  Im Rahmen von ErklĂ€rungen des Rates und EPSCO*-Debatten haben 24 der 27 EU-Mitgliedstaaten Bedenken geĂ€ußert, Zweifel geĂ€ußert oder um weitere Klarstellung der Richtlinie oder ihrer Auswirkungen gebeten. Trotzdem wird die Richtlinie jetzt auf nationaler Ebene umgesetzt. Die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form stellt ein ernsthaftes Risiko fĂŒr die VerfĂŒgbarkeit, Erschwinglichkeit und ZugĂ€nglichkeit von Arzneimitteln in ganz Europa dar, auf die Millionen von Menschen tĂ€glich angewiesen sind. Die Unternehmen fordern daher eine Aussetzung, Überarbeitung und Neuauflage der Richtlinie. Zentiva, ein fĂŒhrender europĂ€ischer Hersteller von Generika, unterstĂŒtzt voll und ganz das Ziel einer weiteren Verringerung der Mikroverunreinigungen in kommunalem Abwasser, lehnt jedoch das System der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige und ungerechtfertigte Anwendung des Verursacherprinzips entschieden ab. Mikroverunreinigungen stammen aus einer Vielzahl von Industrie- und Konsumquellen – nicht nur aus der Verwendung von Humanarzneimitteln und Kosmetika. Die EPR-Regelung wĂŒrde bedeuten, dass die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika fĂŒr die Beseitigung von Mikroverunreinigungen, die nicht von ihnen verursacht wurden, zahlen mĂŒssen, wĂ€hrend andere Hersteller keine Kosten tragen mĂŒssen. Insgesamt verstĂ¶ĂŸt die EPR-Regelung gegen das Verursacherprinzip und birgt die Gefahr, dass der Zugang von Patientinnen und Patienten zu unentbehrlichen Arzneimitteln erschwert wird, indem der Generikasektor – das RĂŒckgrat der europĂ€ischen Gesundheitsversorgung – unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig stark belastet wird, ohne dass sich daraus ein nennenswerter Nutzen fĂŒr die Umwelt ergibt. Steffen Saltofte, CEO von Zentiva und President von Medicines for Europe, sagte:
„Generika sind die Grundlage einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung in Europa. Wenn unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig hohe Kosten fĂŒr unentbehrliche Arzneimittel anfallen, wird die Versorgung wirtschaftlich unrentabel und die Patientinnen und Patienten zahlen letztlich den Preis. Umweltschutz und öffentliche Gesundheit gehen Hand in Hand – das eine sollte nicht fĂŒr das andere geopfert werden." Generika machen rund 70 % aller in Europa abgegebenen Arzneimittel aus und neun von zehn Medikamenten stehen auf der EU-Liste der kritischen Arzneimittel (IQVIA, 2024). Diese Arzneimittel leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit. Hersteller von Generika arbeiten jedoch unter strengen Preisvorschriften und mit sehr niedrigen Gewinnspannen. Im Gegensatz zu anderen Branchen können sie ihre Preise nicht erhöhen, um zusĂ€tzliche Kosten aufzufangen, da in den meisten Mitgliedstaaten gesetzliche Preis- und Erstattungskontrollen bestehen. UnabhĂ€ngige Studien in mehreren LĂ€ndern deuten darauf hin, dass die Kosten der KARL erheblich unterschĂ€tzt wurden, was die Gefahr von ArzneimittelengpĂ€ssen, höheren Gesundheitskosten und eines Verlustes an WettbewerbsfĂ€higkeit fĂŒr einen ganzen Wirtschaftszweig mit sich bringt. Zentiva setzt sich zwar fĂŒr den Umweltschutz ein, betont aber, dass das EPR-System der KARL keine Anreize fĂŒr „grĂŒnere" Arzneimittel bietet. Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen können Arzneimittel nicht innerhalb sinnvoller Fristen neu formuliert oder ersetzt werden, ohne dass viele Jahre der Forschung, behördlicher Genehmigungsverfahren und der Bewertung der Patientensicherheit erforderlich sind. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass die Richtlinie die Kosten in die Höhe treibt, ohne einen entsprechenden Nutzen fĂŒr die Umwelt zu bringen, und gleichzeitig negative Folgen fĂŒr Petientinnen und Patienten und Gesundheitssysteme hat. Das Rechtsmittel zielt darauf ab, den UnzulĂ€ssigkeitsbeschluss des Gerichts aufzuheben und eine SachprĂŒfung im Rahmen der von Zentiva und anderen Unternehmen im MĂ€rz 2025 erhobenen Nichtigkeitsklage zu ermöglichen. Mit dieser Nichtigkeitsklage wendet sich Zentiva gegen die Artikel 9 und 10 in Verbindung mit Anhang III der KARL, in denen die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verankert ist, durch die mindestens 80 % der Kosten fĂŒr die neue, so genannte quartĂ€re Abwasserbehandlung den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika auferlegt werden. Obwohl sie direkt und individuell betroffen sind, wurde Zentiva und anderen Generikaherstellern die Möglichkeit verweigert, in der Sache gehört zu werden. Zentiva beantragt eine gerichtliche ÜberprĂŒfung der Richtlinie, um die Einhaltung grundlegender EU-Rechtsprinzipien zu gewĂ€hrleisten und gleichzeitig den Zugang von Patientinnen und Patienten zu erschwinglichen Arzneimitteln zu sichern. Zentiva engagiert sich weiterhin stark fĂŒr den Umweltschutz. Laut EcoVadis 2025 gehört sein Nachhaltigkeitsprogramm zu den besten zwei Prozent in der Pharmaindustrie. * EPSCO – Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council: Rat „BeschĂ€ftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" – Treffen der zustĂ€ndigen Minister der nationalen Regierungen. Informationen zu Zentiva
Zentiva fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Generationen und konzentriert sich auf die Entwicklung, Herstellung und Lieferung hochwertiger, erschwinglicher Medikamente fĂŒr mehr als 100 Millionen Menschen in ĂŒber 30 LĂ€ndern in Europa und darĂŒber hinaus. Zentiva verfĂŒgt ĂŒber vier ProduktionsstĂ€tten sowie ein breites Netz von externen Produktionspartnern, um die Versorgungssicherheit zu gewĂ€hrleisten. Zentiva beschĂ€ftigt mehr als 5.400 talentierte Mitarbeitende in ĂŒber 30 LĂ€ndern, die das Engagement fĂŒr die Menschen, die tĂ€glich auf unsere Produkte angewiesen sind, miteinander verbindet. Besuchen Sie uns auf www.zentiva.com oder auf LinkedIn. Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2966422/Zentiva_Logo.jpg Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/zentiva-legt-berufung-gegen-eu-urteil-zur-eu-kommunalabwasserrichtline-ein-302755586.html rt.gif?NewsItemId=GE43986&Transmission_Id=202604280630PR_NEWS_EURO_ND__GE43986&DateId=20260428


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