EINBERUFUNG DER 3. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden unsere AktionĂ€r:innen zu der am Donnerstag, 25. Juni 2026, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, LassallestraĂe 9, 1020 Wien, stattfindenden 3. ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird als PrĂ€senzversammlung abgehalten. Am Tag der Hauptversammlung kann ab 10:00 Uhr MESZ die PrĂ€sentation der Tagesordnungspunkte bis zum Beginn der Generaldebatte im Livestream unter
https://eurotelesites.com verfolgt werden. Die Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch nach deren Ende abgerufen werden.  1. TAGESORDNUNG Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2025 Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Wahlen in den Aufsichtsrat 2. UNTERLAGEN Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen spĂ€testens ab dem 3. Juni 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zur VerfĂŒgung: Einberufung BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den TOP 2-7 Vollmachts- und Widerrufsformulare gemÀà § 114 AktG Konzernabschluss 2025 und Konzernlagebericht 2025 Jahresabschluss 2025 und Lagebericht 2025 Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2025 Bericht des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2025 VergĂŒtungsbericht 2025 gemÀà § 78c AktG zu TOP 5 ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat gemÀà § 87 Abs 2 AktG sowie LebenslĂ€ufe der Kandidaten 3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 15. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) ("Nachweisstichtag") AktionĂ€r:in ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die AktionĂ€rseigenschaft ist mittels DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die spĂ€testens am 22. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen hat. Die DepotbestĂ€tigung ist wie folgt an die Gesellschaft zu senden:
| per E-Mail: | anmeldung.eurotelesites@hauptversammlung.at, wobei § 16 Abs 2 der Satzung der Gesellschaft hierfĂŒr Textform genĂŒgen lĂ€sst (DepotbestĂ€tigung als PDF); |
| per Fax: | +43Â (0)Â 1 890050050; |
| per Post/Boten: | EuroTeleSites AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, wobei in diesem Fall Schriftform erforderlich ist (firmenmĂ€Ăige Fertigung); |
| per SWIFT 15022: | CPTGDE5WXXX, Message Type MT598 (alternativ MT599), wobei unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist; oder |
| per SWIFT 20222: | ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift, seev.003.001.10 oder seev.004.001.10. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zur VerfĂŒgung. |
Die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: den:die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (zB BIC); den:die AktionĂ€r:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift; bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum; bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird; die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung; die Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in und die ISIN AT000000ETS9; die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 15. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ), bezieht.  Vertretung AktionĂ€r:innen können natĂŒrliche oder juristische Personen als Vertreter:innen bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der AktionĂ€r:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die AktionĂ€r:in, den:die er:sie vertritt. Es gibt keine BeschrĂ€nkung der Anzahl der Personen, die zu Vertreter:innen bestellt werden können. Die Vollmacht oder deren Widerruf ist an die Gesellschaft wie folgt zu ĂŒbersenden:
| per E-Mail: | anmeldung.eurotelesites@hauptversammlung.at (gescannt als PDF angefĂŒgt); |
| per Fax: | +43Â (0)Â 1 890050050; |
| per Post/Boten: | EuroTeleSites AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel; |
| per SWIFT 15022: | CPTGDE5WXXX, Message Type MT598 (alternativ MT599), wobei unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist; oder |
| per SWIFT 20222: | ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift, seev.003.001.10 oder seev.004.001.10. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zur VerfĂŒgung. |
Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht soll bis 22. Juni 2026 (16:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. FĂŒr die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat der:die AktionĂ€r:in seinem:ihrem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn das Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die ErklĂ€rungen können vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut auch mittels SWIFT (siehe Details oben) ĂŒbermittelt werden. Die AktionĂ€r:innen werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht alle Teilnahmevoraussetzungen erfĂŒllen mĂŒssen. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die spĂ€testens ab dem 3. Juni 2026 auf unserer Internetseite (
https://eurotelesites.com) befindlichen Formulare zu verwenden. UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Als besonderes Service steht den AktionĂ€r:innen ein Vertreter des Interessenverbandes fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese AktionĂ€r:innen vertreten wird. FĂŒr seine BevollmĂ€chtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://eurotelesites.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, das der Gesellschaft ausschlieĂlich an eine der oben unter der Ăberschrift "Vertretung" genannten Adressen (E-Mail, Fax, Post/Bote, SWIFT) zugehen muss. Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 oder E-Mail beckermann.eurotelesites@hauptversammlung.at. Der:die AktionĂ€r:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er (oder allenfalls ein:eine von Herrn Florian Beckermann bevollmĂ€chtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuĂŒben hat. Wir ersuchen unsere AktionĂ€r:innen, Weisungen an beckermann.eurotelesites@hauptversammlung.at zu senden. Diese Adresse dient der Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vor und wĂ€hrend der Hauptversammlung. Herr Florian Beckermann ĂŒbt das Stimmrecht ausschlieĂlich auf Grundlage der von dem:der AktionĂ€r:in erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrĂŒckliche Weisungen ist die Vollmacht ungĂŒltig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt. Zutritt zur Hauptversammlung Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ. Benutzen Sie bitte fĂŒr die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (zB U-Bahnlinie U1, Station VorgartenstraĂe, Ausgang RadingerstraĂe). 4. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG) AktionĂ€r:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen; bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, mĂŒssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Der schriftliche und eigenhĂ€ndig unterschriebene oder firmenmĂ€Ăig gezeichnete Antrag muss bis 4. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der EuroTeleSites AG, Abteilung Investor Relations, LassallestraĂe 9, 1020 Wien, eingelangt sein. Wird der Antrag per E-Mail an hauptversammlung@eurotelesites.com ĂŒbermittelt, wird die Schriftform durch Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt. Die Antragsteller:innen mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber:innen der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen. BeschlussvorschlĂ€ge (§ 110 AktG) Bis 16. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) können AktionĂ€r:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€r:innen, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (
https://eurotelesites.com) veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Diese Unterlagen sind, samt Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft durch DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in Textform per Post an EuroTeleSites AG, Abteilung Investor Relations, LassallestraĂe 9, 1020 Wien, per Fax an +43 (0) 1 890050050 oder per E-Mail an hauptversammlung@eurotelesites.com zu senden. Die Unterlagen mĂŒssen der Gesellschaft vor Fristablauf zugehen. Ăbermitteln mehrere AktionĂ€r:innen BeschlussvorschlĂ€ge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die VorschlĂ€ge und ihre BegrĂŒndungen zusammenfassen. FĂŒr VorschlĂ€ge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. GemÀà § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die GesamterfĂŒllung erhoben. Der Mindestanteil von 30% Frauen und 30% MĂ€nnern ist daher von den Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat fĂŒr diese Wahl getrennt zu erfĂŒllen. Bei unverĂ€nderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder mĂŒssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter:innen jeweils von Frauen und MĂ€nnern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfĂŒllen. Derzeit sind fĂŒnf Sitze der Kapitalvertreter:innen von Frauen und fĂŒnf Sitze von MĂ€nnern besetzt. DepotbestĂ€tigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw bei BeschlussvorschlĂ€gen Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft haben AktionĂ€r:innen eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotfĂŒhrenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, anzuschlieĂen. Bei mehreren AktionĂ€r:innen, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw 1% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€r:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Antragsrecht (§ 119 AktG) Jeder:jede AktionĂ€r:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Ăber einen Beschlussvorschlag, der gemÀà § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Ăbermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemÀà § 110 AktG samt einer ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG voraus. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) In der Hauptversammlung wird jedem:jeder AktionĂ€r:in auf Verlangen Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit diese zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den GrundsĂ€tzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. 5. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ EuroTeleSites AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€r:innen (insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail-Adresse bzw Name und Geburtsdatum des:der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den AktionĂ€r:innen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€r:innen ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€r:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist EuroTeleSites AG die Verantwortliche gemÀà Art 4 Z 7 DSGVO. EuroTeleSites AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notar:innen, RechtsanwĂ€lt:innen und Banken. Diese erhalten von EuroTeleSites AG nur jene personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Teilnehmende AktionĂ€r:innen und ihre Vertreter:innen sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere AktionĂ€r:innen bzw deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der:die Notar:in und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (zB Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. EuroTeleSites AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten von AktionĂ€r:innen (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die DatenschutzerklĂ€rung der EuroTeleSites AG finden Sie auf unserer Internetseite unter
https://eurotelesites.com/de/datenschutzhinweis/. 6. WEITERE INFORMATIONEN Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 166.125.000,00 ist geteilt in 166.125.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt 166.125.000. Es bestehen weder mehrere Aktiengattungen noch verfĂŒgt die Gesellschaft ĂŒber eigene Aktien. Weitere Informationen finden Sie unter
https://eurotelesites.com. Wien, im Mai 2026 Der Vorstand