Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
24.04.2026 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemÀà §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Greiffenberger Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0005897300 / WKN: 589730
Eindeutige Kennung: GRFaHV260625 Einladung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2026 Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur auĂerordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG  am Donnerstag, den 25. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 09:30 Uhr (MESZ)) in den RĂ€umlichkeiten der Industrie- und Handelskammer Schwaben, StettenstraĂe 1 + 3, 86150 Augsburg. AusschlieĂlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schlieĂt alle Geschlechter mit ein. I. TAGESORDNUNG Anzeige des Vorstands ĂŒber den Verlust der HĂ€lfte des Grundkapitals gemÀà § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der HĂ€lfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands ĂŒber den Verlust der HĂ€lfte des Grundkapitals gemÀà § 92 Abs. 1 AktG beschrĂ€nkt. II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Das Grundkapital der Gesellschaft betrĂ€gt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.010.023,80 und ist eingeteilt in 5.855.629 nennwertlose, auf den Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt im Grundsatz eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belĂ€uft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 5.855.629. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch BeschlĂŒsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die Tagesordnung nachtrĂ€glich, etwa durch ein Verlangen zur ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re gemÀà § 122 Abs. 2 AktG (vgl. unten unter Abschnitt IV.1.), um BeschlussgegenstĂ€nde erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die AktionĂ€re nachfolgend vorsorglich auch zur AusĂŒbung des Stimmrechts sowie ĂŒber die Möglichkeit der Stimmabgabe durch BevollmĂ€chtigte informiert. | 1. | | Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere zur AusĂŒbung des Stimmrechts, sind nur die AktionĂ€re berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung ordnungsgemÀà angemeldet und ihre Berechtigung ordnungsgemÀà nachgewiesen haben. FĂŒr den Nachweis der Berechtigung reicht die Vorlage eines Nachweises des Anteilsbesitzes gemÀà § 67c Abs. 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den GeschĂ€ftsschluss (24:00 Uhr MESZ) des 3. Juni 2026 (Record Date) beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis mĂŒssen der Gesellschaft spĂ€testens bis zum Ablauf (24:00 Uhr, MESZ) des 18. Juni 2026 unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen. |  | Greiffenberger AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach | |  | oder per E-Mail: greiffenberger2026@aaa-hv.de | Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedĂŒrfen der Textform (§ 126b BGB) und mĂŒssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Wir empfehlen unseren AktionĂ€ren, frĂŒhzeitig ihr depotfĂŒhrendes Institut zu kontaktieren, um einen ordnungsgemĂ€Ăen und fristgemÀà bei der Gesellschaft eingehenden Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG sicherzustellen. Im VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft gilt fĂŒr die AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, insbesondere des Stimmrechts, in Bezug auf die Hauptversammlung als AktionĂ€r nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten in Bezug auf die Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschlieĂlich nach dem Anteilsbesitz des AktionĂ€rs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre fĂŒr die VerĂ€uĂerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der teilweisen oder vollstĂ€ndigen VerĂ€uĂerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist fĂŒr eine Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschlieĂlich der Anteilsbesitz des AktionĂ€rs zum Nachweisstichtag maĂgeblich, d. h. VerĂ€uĂerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt fĂŒr Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und sich erst danach als AktionĂ€re an der Gesellschaft beteiligen, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt; sie können sich jedoch bevollmĂ€chtigen oder zur RechtsausĂŒbung ermĂ€chtigen lassen, sofern der VerĂ€uĂerer sich ordnungsgemÀà zur Hauptversammlung angemeldet und den Aktienbesitz am Record Date ordnungsgemÀà nachgewiesen hat. | 2. | | Verfahren fĂŒr die Stimmabgabe durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft | Als Service bieten wir unseren AktionĂ€ren an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur AusĂŒbung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung zu bevollmĂ€chtigen. Die BevollmĂ€chtigung kann bereits vor der Hauptversammlung erfolgen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmĂ€chtigt wird, mĂŒssen diesem zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt ausschlieĂliche und eindeutige Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrĂŒckliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter fĂŒr den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten; dies gilt immer auch fĂŒr sonstige AntrĂ€ge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt entgegen der ursprĂŒnglichen AnkĂŒndigung eine Einzelabstimmung durchgefĂŒhrt werden, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung fĂŒr jeden Punkt der Einzelabstimmung. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen, und nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse, zur AusĂŒbung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von AntrĂ€gen entgegen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt fĂŒr die Ănderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch unter Verwendung des hierfĂŒr auf dem mit der Eintrittskarte ĂŒbersandten Formulars erteilt werden. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die AktionĂ€re mit der Eintrittskarte zugesandt. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mĂŒssen, sofern sie nicht wĂ€hrend der Hauptversammlung erteilt werden, bis spĂ€testens zum 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse eingehen: |  | Greiffenberger AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach | |  | oder per E-Mail: greiffenberger2026@aaa-hv.de | Auch bei BevollmĂ€chtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. | 3. | | Verfahren fĂŒr die Stimmabgabe durch einen Dritten als BevollmĂ€chtigten | AktionĂ€re, die sich ordnungsgemÀà angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemÀà nachgewiesen haben, können sich bei der AusĂŒbung ihrer AktionĂ€rsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen BevollmĂ€chtigten, z. B. einen IntermediĂ€r, einen Stimmrechtsberater, eine AktionĂ€rsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. BevollmĂ€chtigt der AktionĂ€r mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurĂŒckweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen der Textform (§ 126b BGB). IntermediĂ€re im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, AktionĂ€rsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmĂ€chtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Zur Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das die AktionĂ€re nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Möglich ist aber auch, dass AktionĂ€re eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Die BevollmĂ€chtigung kann gegenĂŒber dem BevollmĂ€chtigten erklĂ€rt oder gegenĂŒber der Gesellschaft erklĂ€rt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenĂŒber einem BevollmĂ€chtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenĂŒber der Gesellschaft mĂŒssen der Gesellschaft bis spĂ€testens zum 24. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auf einem der folgenden Wege zugehen: |  | Greiffenberger AG c/o AAA HV Management GmbH Am Stadion 18-24 51465 Bergisch Gladbach | |  | oder per E-Mail: greiffenberger2026@aaa-hv.de | Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schlieĂt - vorbehaltlich der vorgenannten Bedingungen fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung von Vollmachten nach der Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. IV. ERLĂUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONĂRE | 1. | | ErgĂ€nzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG | AktionĂ€re, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können gemÀà § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass GegenstĂ€nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine BegrĂŒndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft gemÀà § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spĂ€testens bis zum 25. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. SpĂ€ter zugegangene ErgĂ€nzungsverlangen werden nicht berĂŒcksichtigt. ErgĂ€nzungsverlangen sind ausschlieĂlich zu richten an: |  | Greiffenberger AG - Der Vorstand - EberlestraĂe 28 86157 Augsburg | Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des ErgĂ€nzungsverlangens hinsichtlich des Mindestanteilsbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung ĂŒber den Antrag halten (§ 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 AktG). Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Bekanntzumachende ErgĂ€nzungen der Tagesordnung werden unverzĂŒglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten EuropĂ€ischen Union verbreiten. Sie werden auĂerdem den AktionĂ€ren nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://greiffenberger.de/hauptversammlung  bekannt gemacht. | 2. | | AntrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemÀà §§ 126 Abs. 1, 127 AktG | AktionĂ€re können GegenantrĂ€ge gegen VorschlĂ€ge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (vgl. § 126 AktG) stellen sowie VorschlĂ€ge zur etwaigen Wahl von AbschlussprĂŒfern bzw. einer etwaigen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (vgl. § 127 AktG) unterbreiten. ZugĂ€nglich zu machende GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge (nebst etwaiger BegrĂŒndung) sind ausschlieĂlich zu richten an: |  | Greiffenberger AG - Der Vorstand - EberlestraĂe 28 86157 Augsburg | |  | oder per E-Mail: IR@greiffenberger.de | Anderweitig adressierte GegenantrĂ€ge oder WahlvorschlĂ€ge werden nicht berĂŒcksichtigt. ZugĂ€nglich zu machende GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge, die spĂ€testens bis zum 10. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden den anderen AktionĂ€ren einschlieĂlich des Namens des AktionĂ€rs sowie einer etwaigen BegrĂŒndung unverzĂŒglich ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft unter https://greiffenberger.de/hauptversammlung  zugĂ€nglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls ĂŒber die vorgenannte Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Ein Gegenantrag und dessen BegrĂŒndung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) nicht zugĂ€nglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht ĂŒbermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mĂŒndlich gestellt werden. Das Recht der teilnahmeberechtigten AktionĂ€re, auch ohne vorherige Ăbermittlung an die Gesellschaft wĂ€hrend der Hauptversammlung GegenantrĂ€ge oder WahlvorschlĂ€ge zu GegenstĂ€nden der Tagesordnung zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberĂŒhrt. | 3. | | Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG | Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem AktionĂ€r und dessen Vertreter auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft einschlieĂlich der rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie ĂŒber die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Nach § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermĂ€chtigt, das Frage- und Rederecht des AktionĂ€rs zeitlich angemessen zu beschrĂ€nken. | 4. | | Weitergehende ErlĂ€uterungen | Weitergehende ErlĂ€uterungen zu den vorstehend genannten AktionĂ€rsrechten sind vom Tag der Einberufung an ĂŒber die Internetseite https://greiffenberger.de/hauptversammlung  abrufbar. V. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN NACH § 124A AKTG Die der Hauptversammlung zugĂ€nglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch wĂ€hrend der Hauptversammlung ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft unter https://greiffenberger.de/hauptversammlung  zugĂ€nglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch etwaige festgestellte Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Die zugĂ€nglich zu machenden Unterlagen liegen darĂŒber hinaus in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die AktionĂ€re aus. VI. DATENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENENINFORMATION FĂR AKTIONĂRE Wenn sich AktionĂ€re fĂŒr die Hauptversammlung anmelden und ihre AktionĂ€rsrechte in Bezug auf die Hauptversammlung ausĂŒben oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten ĂŒber die AktionĂ€re und/oder ihre BevollmĂ€chtigten, um den AktionĂ€ren und ihren BevollmĂ€chtigten die AusĂŒbung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (âDS-GVOâ) sowie aller weiteren maĂgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der AktionĂ€re und/oder ihrer BevollmĂ€chtigten gemÀà der DS-GVO sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://greiffenberger.de/hauptversammlung  zugĂ€nglich.  Augsburg, im April 2026 Greiffenberger Aktiengesellschaft Der Vorstand | |
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