LPKF Laser & Electronics SE, DE0006450000

EQS-HV: LPKF Laser & Electronics SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

23.04.2026 - 15:05:34 | dgap.de

LPKF Laser & Electronics SE / DE0006450000

LPKF Laser & Electronics SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
LPKF Laser & Electronics SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2026 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

23.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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LPKF Laser & Electronics SE Garbsen ISIN DE0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 04. Juni 2026
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 04. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ)
(= 8:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) im Hotel Wienecke XI., Tagungszentrum,
Hildesheimer Str. 380, 30519 Hannover
I. TAGESORDNUNG
1. VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2025, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES ZUM 31. DEZEMBER 2025, DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGE- UND KONZERNLAGEBERICHTS UND DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025 SOWIE DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A, 315A HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 Aktiengesetz („AktG“) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der LPKF Laser & Electronics SE für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.556.748,13 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
4. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
5. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Vorstand und Aufsichtsrat der LPKF Laser & Electronics SE haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2025 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt.
6. WAHL ZUM AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 und Artikel 9 Abs. 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung) in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dirk Michael Rothweiler endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 04. Juni 2026. Es ist daher eine Neuwahl vorzunehmen. Dr. Rothweiler steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Vergütungs- und Nominierungsausschusses vor,
  Herrn Dr. Arne Schneider, wohnhaft in Hamburg, Deutschland, Vorstandsvorsitzender der Elmos Semiconductor SE, Leverkusen,
für eine Amtszeit beginnend mit Beendigung der Hauptversammlung am 04. Juni 2026 und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Das Kompetenzprofil und die Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB (Corporate Governance Bericht) für das Geschäftsjahr 2025 wiedergegeben, die über die Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/corporate-governance abrufbar ist. Die Zuordnung der im Kompetenzprofil des Aufsichtsrats genannten Qualifikationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten ergibt sich aus der unter Berücksichtigung des Wahlvorschlags fortgeschriebenen Qualifikationsmatrix, die unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich ist. Der Lebenslauf des Kandidaten sowie weitere ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich nachfolgend in Abschnitt II. unter Ziffer II. 1. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Dr. Schneider den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Herr Dr. Schneider verfügt als Finanzexperte über besonderen Sachverstand auf den Gebieten der Abschlussprüfung und der Rechnungslegung im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz und Empfehlung D.3 DCGK.
7. WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („Abschlussprüfungsverordnung“) genannten Art auferlegt wurde. Weitere Erläuterungen finden sich in Abschnitt II. unter Ziffer II.2.
8. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE ÄNDERUNG IN § 20 DER SATZUNG (EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG)
§ 20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung sieht vor, dass die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse stattfindet. Diese Regelung soll aktualisiert werden, um künftig eine flexiblere Festlegung zu ermöglichen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 20 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
  „Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem Ort im Umkreis von 50 Kilometern um den Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.“
Im Übrigen bleibt § 20 der Satzung unverändert.
II. WEITERE ANGABEN ZU PUNKTEN DER TAGESORDNUNG
1. LEBENSLAUF DES KANDIDATEN ZUR WAHL ZUM AUFSICHTSRAT EINSCHLIEßLICH DER ANGABEN GEMÄSS § 125 ABS. 1 SATZ 5 AKTG UND ZIFFER C.13 DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX (TAGESORDNUNGSPUNKT 6)
Name: Dr. Arne Schneider
Ausgeübter Beruf: Vorstandsvorsitzender der Elmos Semiconductor SE, Leverkusen
Wohnort: Hamburg, Deutschland
Geburtsjahr: 1976
Nationalität: Deutsch
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der LPKF Laser & Electronics SE. Beruflicher Werdegang
Seit 2021 CEO der Elmos Semiconductor SE, Leverkusen
2014 - 2021 CFO der Elmos Semiconductor SE, Leverkusen
2011 - 2014 Bereichsleiter Unternehmensentwicklung bei der Elmos Semiconductor SE, Leverkusen
2002 - 2011 Associate Principal bei McKinsey & Company, Inc., Frankfurt
Qualifikationen
2005 - 2006 Promotion in Betriebswirtschaftslehre, Universität Mainz
Abschluss: Promotion
1997 - 2002 Lizentiat (MSc) in Wirtschaftswissenschaften, Universität St. Gallen, Schweiz
Abschluss: Master of Science
Besondere Qualifikationen im Rahmen des Kompetenzprofils bzw. der Qualifikationsmatrix
Führungserfahrung in international tätigen Unternehmen Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit und langjährigen Erfahrung als CEO eines international tätigen Konzerns (Elmos Semiconductor SE).
Kenntnisse in den Themen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit und langjährigen Erfahrung als CEO und CFO der Elmos Semiconductor SE.
Kenntnisse in den Themen Geschäftsentwicklung, Business Development und M&A Profunde Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit als CEO und als Bereichsleiter Unternehmensentwicklung der Elmos Semiconductor SE sowie durch die Tätigkeit bei McKinsey & Company, Inc.
Kenntnisse in den Themen Technologieentwicklung und Innovationsmanagement Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit und langjährigen Erfahrung als CEO, CFO und Leiter Unternehmensentwicklung der Elmos Semiconductor SE.
Kenntnisse in den Themen AI und Cybersecurity Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit als CEO und CFO der Elmos Semiconductor SE, in diesen Rollen ressortverantwortlich für IT, AI und Cybersecurity.
Sachverstand auf dem Gebiet des Personalwesens Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit und Erfahrung als CFO der Elmos Semiconductor SE mit Ressortverantwortung für Personal.
Kenntnisse in den Aspekten der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit als CEO und CFO der Elmos Semiconductor SE, in diesen Rollen ressortverantwortlich für Nachhaltigkeit/ESG.
Kenntnisse in den Themen der Corporate Governance & Compliance und des Gesellschaftsrechts Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit und langjährigen Erfahrung als CEO und CFO der Elmos Semiconductor SE.
Sachverstand auf dem Gebiet
Rechnungslegung
Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG aufgrund der Tätigkeit als CEO und CFO der Elmos Semiconductor SE, als Associate Principal bei McKinsey & Company, Inc., des Studiums der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Finanzen.
Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung Kenntnisse aufgrund der Tätigkeit als CFO der Elmos Semiconductor SE.
Technischer Sachverstand, insbesondere auf dem Gebiet Halbleiter Kenntnisse aufgrund der Tätigkeiten bei der Elmos Semiconductor SE.
Marktkenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet Halbleiter Kenntnisse aufgrund der Tätigkeiten bei der Elmos Semiconductor SE.
Internationale Unternehmenserfahrung Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CEO eines internationalen Halbleiterkonzerns (Elmos Semiconductor SE) verfügt Herr Schneider über eine sehr gute Vernetzung in die Regionen EMEA, Asien und Nordamerika.
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Keine Wesentliche Tätigkeiten neben den zuvor genannten Mandaten sowie dem Aufsichtsratsmandat Keine Angaben nach Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) Der Aufsichtsrat sieht Herrn Dr. Schneider als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 Abs. 2 DCGK an. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Dr. Schneider und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung C.13 DCGK empfiehlt.
2. WEITERE INFORMATIONEN ZUM ABSCHLUSSPRÜFER UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFER (TAGESORDNUNGSPUNKT 7)
In der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2023 wurde die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstmals zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt. Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Jahres- und Konzernabschlüsse der LPKF Laser & Electronics SE seit dem Geschäftsjahr 2023; verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2023 Marco Brokemper.
III WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 und 6 bis 8 haben verbindlichen Charakter und die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 hat empfehlenden Charakter. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder (auch durch Verzicht auf eine Stimmabgabe) mit Enthaltung zu stimmen. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft auch direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann, erfolgen und sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (das ist Mittwoch, der 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ)) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 28. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: LPKF Laser & Electronics SE, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen oder Telefax: +49 (0)9628 9 24 90 01 oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 24.496.546,00 und ist in 24.496.546 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die alle in gleichem Umfang stimmberechtigt sind und jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 24.496.546. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL UND DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
1. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Ein Briefwahlformular sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den mit der Eintrittskarte versandten Unterlagen enthalten und stehen auch unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Stimmabgabe durch Briefwahl, deren Widerruf sowie Änderungen müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis Mittwoch, den 03. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: LPKF Laser & Electronics SE, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen oder Telefax: +49 (0)9628 9 24 90 01 oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com Auch bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
2. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH VON DER GESELLSCHAFT BENANNTE STIMMRECHTSVERTRETER
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den mit der Eintrittskarte versandten Unterlagen enthalten und stehen auch unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf sowie Änderungen müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis Mittwoch, den 03. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: LPKF Laser & Electronics SE, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen oder Telefax: +49 (0)9628 9 24 90 01 oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch vor Ort in der Hauptversammlung zu erteilen, zu widerrufen oder zu ändern. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zu Verfahrensfragen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
3. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn weder ein Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür im Internet unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ bereithält. Ein Vollmachtsformular ist ebenfalls in den Unterlagen enthalten, welche den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft wie folgt übermittelt werden: LPKF Laser & Electronics SE, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen oder Telefax: +49 (0)9628 9 24 90 01 oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Darüber hinaus kann eine Vollmacht auch vor Ort in der Hauptversammlung erteilt, widerrufen oder nachgewiesen werden. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z. B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden: LPKF Laser & Electronics SE, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen oder Telefax: +49 (0)9628 9 24 90 01 oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
4. WEITERE HINWEISE INSBESONDERE ZUR STIMMRECHTSAUSÜBUNG DER AKTIONÄRE ÜBER BRIEFWAHL UND VOLLMACHT UND WEISUNG AN DIE VON DER GESELLSCHAFT BENANNTEN STIMMRECHTSVERTRETER
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. per Telefax und 3. in Papierform. RECHTE DER AKTIONÄRE ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG GEMÄSS ARTIKEL 56 SATZ 2 UND SATZ 3 DER VERORDNUNG (EG) NR. 2157/2001 (SE-VERORDNUNG), § 50 ABSATZ 2 SE-AUSFÜHRUNGSGESETZ (SEAG), § 122 ABS. 2 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 04. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: LPKF Laser & Electronics SE, Vorstand
Osteriede 7, 30827 Garbsen Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN GEMÄSS §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG Aktionäre können der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind: LPKF Laser & Electronics SE, Osteriede 7, 30827 Garbsen
Telefax: +49 (0) 5131 7095-90, E-Mail: investorrelations@lpkf.com Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Prüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. AUSKUNFTSRECHT GEMÄSS § 131 ABS. 1 AKTG Jedem Aktionär ist auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 23 Abs. 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Frage- und Redebeitrag festsetzen. WEITERGEHENDE ERLÄUTERUNGEN UND INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT Den Aktionären werden die Informationen nach § 124a AktG ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung
Garbsen, im April 2026 LPKF Laser & Electronics SE

Der Vorstand
INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE DER LPKF LASER & ELECTRONICS SE ZUM DATENSCHUTZ Die LPKF Laser & Electronics SE verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die LPKF Laser & Electronics SE, Osteriede 7, 30827 Garbsen, Telefon: +49 (0) 5131 7095-0, E-Mail: info@lpkf.com. Unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Jürgen Recha erreichen Sie unter interev GmbH, Robert-Koch-Straße 55, 30853 Langenhagen, Telefon: +49 (0) 511 - 89 79 84 10, Juergen.Recha@interev.de. Die LPKF Laser & Electronics SE verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, der Ermöglichung der Ausübung der Rechte von Aktionären und Aktionärsvertretern, sowie zur Erfüllung weiterer aktienrechtlicher Pflichten. Rechtsgrundlage hierfür ist die jeweils relevante Vorschrift des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 118 ff. AktG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu. Bei sonstigen Fragen können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.  


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Unternehmen: LPKF Laser & Electronics SE
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