ProCredit Holding AG, DE0006223407

EQS-HV: ProCredit Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.04.2026 - 15:05:34 | dgap.de

ProCredit Holding AG / DE0006223407

ProCredit Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ProCredit Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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ProCredit Holding AG Frankfurt am Main ISIN: DE0006223407

WKN: 622340

Eindeutige Kennung gemäß Tabelle 3 des Anhangs
der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212:
98ce1f048202f111b552ec75f1f2e92d Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre1 zu der am Mittwoch, den 3. Juni 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im SAALBAU Titus-Forum, Großer Saal,
Walter-Möller-Platz 2 in 60439 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Einlass ab 09:30 Uhr (MESZ)
1 Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung im Folgenden für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten. I.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die ProCredit Holding AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Satz 1, § 315a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 171 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
vor und während der Hauptversammlung abrufbar.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 120.719.754,13 vor:
2.1 Zahlung einer Dividende von EUR 0,47 je Aktie (Stück 58.898.492) EUR 27.682.291,24
2.2 Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) EUR 93.037.462,89
= EUR 120.719.754,13
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der ProCredit Holding AG für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der ProCredit Holding AG für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2026 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Halbjahr 2026 zu wählen. Dieser Vorschlag stützt sich auf die begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Abschlussprüferverordnung), der Hauptversammlung entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für die oben genannten Prüfungsleistungen vorzuschlagen. Im Rahmen dieser Empfehlung teilte der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat seine begründete Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mit. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Regelungen im Sinne des Artikel 16 Absatz 6 der Abschlussprüferverordnung auferlegt wurden, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2026 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen. Die Bestellung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der durch die Richtlinien (EU) 2022/2464 (CSRD) vom 14. Dezember 2022 und (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 geänderten Fassung eine ausdrückliche Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte. Der bisherige Gesetzentwurf sieht die Bestellung eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht durch die Hauptversammlung vor. Der Vorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 der Abschlussprüferverordnung, der Hauptversammlung entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, oder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für die oben genannten Prüfungsleistungen vorzuschlagen. Im Rahmen dieser Empfehlung teilte der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat seine begründete Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mit. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Regelungen im Sinne des Artikel 16 Absatz 6 der Abschlussprüferverordnung auferlegt wurden, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Prüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Prüfung beschränkt hätten.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung im letzten Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
abrufbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
8. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Rainer Peter Ottenstein und Herr Dr. H.P.M. (Ben) Knapen endet jeweils mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 8.1 Herrn Eelko Bronkhorst, Geschäftsführer der Crosspath International B.V., Bussum, Niederlande, 8.2 Herrn Markus Neukirch, Mitglied des Vorstands der Deutschen WertpapierService Bank AG, Reichelsheim, Deutschland, jeweils für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Da der Vorsitz von Herrn Rainer Peter Ottenstein mit Ablauf der mit dieser Einladung einberufenen Hauptversammlung endet, wird darauf hingewiesen, dass Herr Eelko Bronkhorst im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sowie ergänzende Angaben, insbesondere zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sowie zu den jeweiligen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen (einschließlich zum Sachverstand im Sinne von § 100 Absatz 5 AktG) sind in dieser Einberufungsbekanntmachung unten in Abschnitt II. („Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (zu Tagesordnungspunkt 8)“) enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
Die Wahlvorschläge berücksichtigen nach Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind beide vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK. Ferner hat sich der Aufsichtsrat bei beiden vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft aufbringen können. Es ist beabsichtigt, die Aufsichtsratswahl als Einzelwahl im Sinne der Empfehlung C.15 DCGK durchzuführen.
II.
Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
(zu Tagesordnungspunkt 8)
Eelko Bronkhorst
- Wohnort: Bussum, Niederlande
- Geburtsdatum: 19. November 1959
- Nationalität: niederländisch
- Beruf: Geschäftsführer, Crosspath International B.V., Amsterdam, Niederlande
Beruflicher Werdegang
- 07/2018 - 12/2025, Vorstandsvorsitzender, ADVANS Group, Luxemburg/Paris, Luxemburg/Frankreich
- 11/2015 - 07/2018, Vorstandsmitglied, ADVANS Group, Luxemburg/Paris, Luxemburg/Frankreich
- 07/2007 - 05/2009, Chief Executive Officer, Orangefield Group (ehemals ING Trust), Amsterdam, Niederlande
- 01/2006 - 07/2007, Managing Director, Terra Development Partners B.V., Amsterdam, Niederlande
- 03/2004 - 01/2006, Chief Executive Officer & Managing Director Private Banking Emerging Markets, ABN AMRO Bank (Switzerland) AG, Zürich, Schweiz
- 01/2001 - 03/2004, Managing Director & Regional Head Integrated Energy Asia Pacific, North Africa & Middle East, ABN AMRO Bank N.V., Singapur, Singapur
- 11/1998 - 01/2001, Chief Executive Officer & Country Head South Korea, ABN AMRO Bank N.V., Seoul, Südkorea
- 04/1996 - 11/1998, Senior Vice President & Deputy CEO, Head Corporate Banking & Structured Finance, ABN AMRO Bank N.V., Jakarta, Indonesien
- 04/1994 - 03/1996, Vice President / Business Development U.S. Midwest Region, Rabobank International, Chicago, USA
- 01/1991 - 04/1994, Assistant Vice President / Relationship Manager, ABN AMRO Bank N.V., Chicago/Pittsburgh, USA
- 09/1986 - 01/1991, International Management Trainee & Management Recruiter, ABN AMRO Bank N.V., Amsterdam, Niederlande
Ausbildung
- 1980 - 1986, Master of Law in Völkerrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Doppelstudium), Universität Utrecht, Utrecht, Niederlande
- 1999, INSEAD/ Advanced Management Programme, Fontainebleau, Frankreich
Mandate
  Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien:
- Mitglied des Aufsichtsrats der PharmAccess Foundation, Amsterdam, Niederlande
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Umfangreiche Erfahrung in leitenden Positionen im internationalen Bankwesen und im Bereich Impact Finance in Europa, Asien, Afrika und den USA, mit besonderem Schwerpunkt auf Firmenkundengeschäft, KMU- und Mikrofinanzierung sowie Bank-Governance und Transformation.
Markus Neukirch
- Wohnort: Reichelsheim, Deutschland
- Geburtsdatum: 09. Juni 1968
- Nationalität: deutsch
- Beruf: Mitglied des Vorstands (COO), Deutsche WertpapierService Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
Beruflicher Werdegang
- 01/2012 - 01/2017, Divisional Board Member, Global Head of Markets Operations Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 02/2009 - 01/2012, Executive Vice President, Global Divisional Head of Corporate & Investment Banking IT, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 04/2007 - 01/2009, Executive Vice President, Divisional Head of Corporate Centre IT, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 01/2005 - 04/2007, Executive Vice President, Global Divisional Head of Investment Banking & Asset Management IT, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 04/2004 - 12/2004, Executive Vice President, Global Divisional Head of Delivery Services (AMS) Investment Banking, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 05/2002 - 04/2004, Executive Vice President, Leiter Investment Banking IT Deutschland, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 05/1998 - 04/2002, Group Leader Global Securities Front Office Development, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 01/1998 - 04/1998, Business Analyst Equity Front Office, Dresdner Bank Global Equities, Frankfurt am Main, Deutschland
- 07/1996 - 12/1997, Front Office Developer Equity Derivatives, Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
- 01/1994 - 06/1996, Support Engineer, Object Design GmbH, Wiesbaden, Deutschland
Ausbildung
- 10/1988 - 12/1993, Diplom Informatiker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken, Deutschland
Mandate
  Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien:
- Mitglied des Clearstream Group Advisory Boards, Clearstream Banking S.A., Luxemburg, Luxemburg
- Mitglied des Börsenrats der Hamburger Börse, Hamburg, Deutschland
- Mitglied des Aufsichtrats der lemon.markets brokerage GmbH, Berlin, Deutschland
- Mitglied des Aufsichtsrats der dwp Software Magyarország kft., Budapest, Ungarn
- Mitglied des Aufsichtsrats der dwp Service GmbH, Halle, Deutschland
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Umfassende Erfahrung im Bankenmanagement mit besonderem Fokus auf IT Operations und digitale Transformation. III.
Weitere Angaben zur Einberufung Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.
1.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Gesellschaft EUR 294.492.460,00. Es ist in 58.898.492 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 58.898.492. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
2.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts
sowie die Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, sowie zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben (§ 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft). Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens zum 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der nachstehend genannten Adressen zugehen: ProCredit Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
  Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen verwenden, der den Aktionären mit dem Einladungsschreiben übersandt wird. Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zusammen mit einem Formular zur Vollmachtserteilung und Stimmrechtsausübung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung sind Eintrittskarten jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Es wird um Verständnis gebeten, dass jedem Aktionär maximal zwei Eintrittskarten ausgestellt werden. Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Absatz 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 27. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. „Technical Record Date“) entsprechen, da im Zeitraum zwischen dem 28. Mai 2026, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 3. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen Gründen ein sogenannter Umschreibestopp besteht und keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden; entsprechende Anträge werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vollzogen. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
3.
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können sich durch von der Gesellschaft benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten steht für die Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft das mit dem Anmeldebogen sowie den Eintrittskarten übersandte Vollmachts- und Weisungsformular der Gesellschaft zur Verfügung. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
  heruntergeladen werden. Im Vorfeld der Hauptversammlung können von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten Vollmacht und Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per Post oder E-Mail, z.B. unter Nutzung des Vollmachts- und Weisungsformulars, ausschließlich
- per Post unter der Anschrift
ProCredit Holding AG,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München, oder
- unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de
bis zum 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang bei der Gesellschaft. Am Tag der Hauptversammlung steht für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab 9:30 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung. Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären mit dem Anmeldebogen sowie der Eintrittskarte zugesandt.
4.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte können zur Ausübung ihres Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte neben den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern auch einen Dritten bevollmächtigen (bevollmächtigte Dritte). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung Dritter zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstigen Personen, die gem. § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellt sind) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen Personen, die gem. § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellt sind und die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts mit der Anmeldestelle unter der unten genannten Adresse in Verbindung zu setzen. Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person, die gem. § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellt ist, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten (in diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) gegenüber der Gesellschaft ist der Gesellschaft
- per Post unter der Anschrift
ProCredit Holding AG,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München, oder
- unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de
bis zum 2. Juni 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die einen Dritten bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das mit dem Anmeldebogen sowie der Eintrittskarte übersandte Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch über die Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
  heruntergeladen werden. Am Tag der Hauptversammlung steht für den Nachweis der Bevollmächtigung ab 9:30 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die ordnungsgemäß erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte werden den Aktionären gemeinsam mit dem Anmeldebogen sowie der Eintrittskarte zugesandt.
5.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen, werden diese unabhängig von der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212), 2. per E-Mail und 3. per Brief. Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen gilt: Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person. Das persönliche Erscheinen gilt als Widerruf zuvor erteilter Vollmachten an Dritte, Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person. Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Stimmabgaben per Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien. Weitere Informationen für Intermediäre:
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können auch über Intermediäre gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Übermittlung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
6.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
6.1 Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 100.000 Aktien), können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 3. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der nachstehenden Adressen zugegangen sein: ProCredit Holding AG
Vorstand
Ordentliche Hauptversammlung 2026
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com
  Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands der Gesellschaft über das Verlangen halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
  zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Absatz 2, Absatz 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 6.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, § 127 AktG Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen übersenden, die unter den nachstehend beschriebenen Voraussetzungen vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu richten: ProCredit Holding AG
Vorstand
Ordentliche Hauptversammlung 2026
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com
  Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Gegenanträge müssen begründet werden; für Wahlvorschläge gilt dies nicht. Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis spätestens zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), an einer der vorstehend genannten Adressen zugegangen sind. Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
  zugänglich machen. Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag (nebst etwaiger Begründung) oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Aufsichtsratskandidaten (bzw. bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Firma und den Sitz) (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG) und die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthält. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie in der Hauptversammlung gestellt werden. 6.3 Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter steht in der Hauptversammlung das Recht zu, Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand der Gesellschaft darf die Auskunft bei Vorliegen der in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründe verweigern. 6.4 Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
 
7.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung zur Hauptversammlung mit den weiteren gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen einschließlich der Informationen gemäß § 124a AktG, die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, sowie eine Übersetzung dieser Einberufung in englischer Sprache und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
  zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen/
  zugänglich gemacht.
8.
UTC Zeiten
Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
9.
Verbindlicher Charakter der Abstimmungen; Abstimmungsmehrheiten
Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie zum Tagesordnungspunkt 8 haben verbindlichen Charakter. Die vorgesehene Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 7 hat empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung). Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 jeweils der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
10.
Informationen zum Datenschutz
Die ProCredit Holding AG, Rohmerplatz 33-37, 60486 Frankfurt am Main, verarbeitet als Verantwortliche im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger bevollmächtigter Dritter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Besitzart der Aktien, die Eintrittskartennummer und weitere im Zusammenhang mit der Hauptversammlung anfallende Daten (z.B. Inhalte etwaiger Gegenanträge, Wahlvorschläge und deren Begründungen). Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und etwaigen bevollmächtigten Dritten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeitet die Gesellschaft die personenbezogenen Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Soweit sich die Gesellschaft zur Durchführung ihrer Hauptversammlung Dienstleistern bedient, verarbeiten diese die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Gesellschaft. Die Aktionäre und etwaige bevollmächtigte Dritte haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu den Rechten der Aktionäre und etwaiger bevollmächtigter Dritter nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.procredit-holding.com/de/investor-relations/hauptversammlungen
  Für weitergehende Datenschutzfragen im Kontext unserer Hauptversammlung sowie für die Geltendmachung von Betroffenenrechten steht unsere Datenschutzbeauftragte zur Verfügung, die per E-Mail unter pch.datenschutz@procredit-group.com
  oder postalisch unter oben genannter Adresse erreichbar ist.
Frankfurt am Main, im April 2026 ProCredit Holding AG
Der Vorstand
Eriola Bibolli Christoph Beeck
Georgios Chatzis Christian Dagrosa
 


21.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ProCredit Holding AG
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: PCH.ir@procredit-group.com
Internet: https://www.procredit-holding.com/
ISIN: DE0006223407

 
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2312204  21.04.2026 CET/CEST

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