Scharfe Rechnungshof-Kritik an WKO
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 15:35 Uhr, pressetext.deLangenwang - Hubert Thurnhofer, Galerist und Herausgeber von ethos.at ( https://ethos.at/ ) , hat gegen die ZwangsgebĂŒhren der Wirtschaftskammer Einspruch erhoben. (Siehe pressetext.com 29.6.26 ( https://www.pressetext.com/news/zwangsgebuehr-wko-einspruch.html )) Dieser wurde vom Bezirksgericht MĂŒrzzuschlag als unzulĂ€ssig zurĂŒckgewiesen. Nun bestĂ€tigt der Rechnungshof groĂe Teile der Kritik, insbesondere an FunktionĂ€ren, die die WKO als Selbstbedienungsladen nutzen. Mehr noch: die Selbstbedienung der FunktionĂ€re ist rechtswidrig, denn FunktionĂ€rstĂ€tigkeiten sind laut Wirtschaftskammergesetz grundsĂ€tzlich unbesoldete EhrenĂ€mter!
Zitate aus der Pressinformation des Rechnungshofes vom 7.7.2026:
Der Rechnungshof empfiehlt der Wirtschaftskammer, zĂŒgig grundlegende Strukturreformen zu initiieren und Parallelstrukturen zu minimieren. Zudem ortet er Defizite bei Steuerung und Aufsicht.
Rund 4.740 VollzeitbeschĂ€ftigte arbeiteten 2024 in der Wirtschaftskammerorganisation. Diese Strukturen bergen das Risiko von Doppelgleisigkeiten, Steuerungsdefiziten und Intransparenz. Sie erschweren es auĂerdem, allfĂ€llige Reform- und Einsparungsmöglichkeiten umzusetzen.
Trotz des jĂ€hrlichen Personalaufwands von zuletzt bereits ĂŒber einer halben Milliarde Euro bestand in der WKĂ kein standardisiertes Personalcontrolling in Bezug auf die gesamte Wirtschaftskammerorganisation. Somit fehlten dafĂŒr strategische Ziele zur Entwicklung des Personalstandes und Personalaufwandes.
2024 wurden 25,73 Millionen Euro an FunktionsentschĂ€digungen ausbezahlt. ⊠Zudem ist die FunktionĂ€rstĂ€tigkeit laut Wirtschaftskammergesetz grundsĂ€tzlich ein unbesoldetes Ehrenamt. ⊠Insbesondere die möglichen FunktionsentschĂ€digungen fĂŒr die PrĂ€sidentinnen/PrĂ€sidenten sowie fĂŒr die VizeprĂ€sidentinnen/VizeprĂ€sidenten stehen in einem SpannungsverhĂ€ltnis zur gesetzlichen Ausgestaltung der Wirtschaftskammer-Funktionen als EhrenĂ€mter. Der Rechnungshof weist kritisch darauf hin, dass die PrĂ€sidien der Wirtschaftskammern die Höhe ihrer eigenen FunktionsentschĂ€digungen festlegten. Darin liegt ein struktureller Interessenkonflikt.
Zur FĂŒhrung der laufenden GeschĂ€fte sind in der WKĂ ein Generalsekretariat und in den Landeskammern jeweils Kammerdirektionen eingerichtet. Der durchschnittliche Bruttomonatsbezug des WKĂ-GeneralsekretĂ€rs und seiner drei Stellvertretungen lag im Februar 2026 bei 21.500 Euro. Damit lag er um 52 Prozent ĂŒber dem Bruttomonatsbezug einer GeneralsekretĂ€rin beziehungsweise eines GeneralsekretĂ€rs in einem Bundesministerium und um 13 Prozent ĂŒber dem Bruttomonatsbezug der Wirtschaftsministerin/des Wirtschaftsministers.
Das gesamte Personal der Wirtschaftskammerorganisation bildet einen "einheitlichen Körper". Die Anstellung der BeschĂ€ftigten in der Wirtschaftskammerorganisation obliegt allein den zehn Wirtschaftskammern und ist den Fachorganisationen untersagt. Die DienstverhĂ€ltnisse der Wirtschaftskammerorganisation sind durch Dienstordnungen geregelt. Allerdings zeigten sich viele SpielrĂ€ume insbesondere bei der Entlohnung durch Funktionszulagen, Höherreihungen und SondervergĂŒtungen.
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