ZwangsgebĂŒhr WKO: Einspruch
Veröffentlicht: 29.06.2026 um 09:15 Uhr, pressetext.deAm 25. Juni 2026 hat Thurnhofer beim Bezirksgericht MĂŒrzzuschlag Einspruch erhoben. Die Hauptargumente neben wirtschaftspolitischem Versagen in der Corona-Zeit: Als Service-Organisation ist die WKO selbst ein Unternehmen; somit einerseits Auftraggeber an Mitglieder, anderseits Mitbewerber von Mitgliedern. Die "verpflichtete Partei" hat aufgedeckt, dass zahlreiche AuftrĂ€ge von der WKO nicht ausgeschrieben werden.
Die "verpflichtete Partei" hat hĂ€ufig konstruktive und (gemÀà Schumpeter) disruptive VorschlĂ€ge an die WKO fĂŒr EinsparungsmaĂnahmen geliefert. Nach dem Fiasko der WKO im Jahr 2025 sind die KammerfunktionĂ€re langsam bereit, Einsparungen vorzunehmen, die die "verpflichtete Partei" seit Jahren vorschlĂ€gt.
Schlussbemerkung: Das Bezirksgericht MĂŒrzzuschlag ist fĂŒr die Behandlung dieses Falles, der weit ĂŒber die finanziellen Forderungen der WK Steiermark hinaus geht, nicht zustĂ€ndig. Der richtige Verhandlungsort fĂŒr diesen Themenkomplex wĂ€re das PrĂ€sidium der Wirtschaftskammer Ăsterreich.
Der gesamte Wortlaut: auf ethos.at ( https://ethos.at/aktuelles/wirtschaft-2/zwangsgebuehr-wko-einspruch/?showall=1 )
(Ende)
Aussender: Verein Moral 4.0 Ansprechpartner: Helenna Jouja Tel.: +43 699 1 266 09 29 E-Mail: office@ethos.at Website: www. ethos.at
