324.000 KlÀger verlieren Prozess um Reklame auf Amazon Prime
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 13:59 Uhr, dpa.deBayerns Oberstes Landesgericht hat die Sammelklage in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Demnach hatte Amazon weder in den Vertragsbestimmungen Werbefreiheit versprochen, noch wurde der Streamingdienst als werbefrei vermarktet. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig, die Verbraucherzentrale kĂŒndigte umgehend Revision an.
2,99 Euro mehr fĂŒr Werbefreiheit
Der Sachverhalt: Prime Video war ursprĂŒnglich weitestgehend werbefrei. Amazon hatte Anfang 2024 seine damals 17 Millionen Prime Kunden per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet wĂŒrde. Wer keine Werbeunterbrechungen im Programm sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Laut Urteil hat Amazon die Verbraucherinnen jedoch nicht in die Irre gefĂŒhrt.
Eine Rolle in dem Prozess spielte auch die Tatsache, dass Amazons Prime-Angebot mehr umfasst als nur den Videodienst, unter anderem die kostenfreie Lieferung von Bestellungen auf dem Online-Marktplatz des US-Konzerns. Die Richter gehen davon, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt.
Verbraucherzentrale enttÀuscht
Die Verbraucherzentrale in Leipzig warf dem Gericht anschlieĂend vor, "die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend" zu berĂŒcksichtigen. "Prime Video wurde ĂŒber Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt", hieĂ es in der Stellungnahme des Vorstands Michael Hummel. "Verbraucher dĂŒrfen nicht damit rechnen mĂŒssen, dass ein laufendes Abo wĂ€hrend der Vertragslaufzeit durch zusĂ€tzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird."
Juristisches KnÀuel voraussichtlich noch lange nicht entwirrt
Die Niederlage der Verbraucherzentrale ist zwar ein Erfolg fĂŒr Amazon, doch geklĂ€rt ist die Rechtslage lĂ€ngst nicht, da auf mehreren Ebenen Prozesse laufen. Die sĂ€chsische Verbraucherzentrale hat parallel noch eine sogenannte Abschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht, mit dem Ziel, dass das Unternehmen die GebĂŒhren fĂŒr werbefreies Fernsehen zurĂŒckzahlen soll. Und auĂerdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen parallel eine Unterlassungsklage gegen Amazon vor dem Landgericht MĂŒnchen I eingereicht - und in erster Instanz gewonnen. Auch diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskrĂ€ftig, da Amazon in Berufung ging. Beide Verfahren laufen laut sĂ€chsischer Verbraucherzentrale weiter.
