Angehörige zum Germanwings-Prozess: Es geht nicht ums Geld
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 15:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS"Also ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent", sagte Klaus Radner der Deutschen-Presse-Agentur. Er hat bei dem Flugzeugabsturz am 24. MÀrz 2015 in den Alpen seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verloren.
Der 71-JĂ€hrige vertritt die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hĂ€tten und ihrem Beruf nicht ordentlich nachgekommen seien. "Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben", sagte er und kĂŒndigte an, dies auch weiter zu versuchen. "Wenn es eine Chance gibt. Vielleicht gibt es dieses berĂŒhmte eine Prozent", sagte Radner.
In dem Zivilverfahren um zusĂ€tzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig den Hinterbliebenen zum Auftakt wenig Hoffnung gemacht: Die Kammer gehe vorlĂ€ufig davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin. Die KlĂ€ger könnten ihre AnsprĂŒche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen, sagte sie unter anderem zur BegrĂŒndung.
Angehöriger: Bilder kommen wieder zum Vorschein
"Ich wusste ungefĂ€hr, was da rauskommt", sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat. "Aber das alles wieder heute zu hören, da kommen die ganzen Bilder wieder zum Vorschein", beschrieb er. "Es geht meiner Frau und mir schlecht", sagte er unter TrĂ€nen. AbschlieĂen gehe aber nicht, sie mĂŒssten wie die anderen Angehörigen damit leben.
30 Hinterbliebene haben mehr als elf Jahre nach der Katastrophe AnsprĂŒche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird das Zivilverfahren in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat. Die rechtlichen Vertreter der Behörde beantragten, die Klage abzuweisen.
Die Germanwings-Maschine war am 24. MĂ€rz 2015 auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf abgestĂŒrzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa DE0008232125-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Copilot hatte Flugzeug absichtlich gegen Berg gesteuert
Nach Ăberzeugung der KlĂ€ger ist die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend ĂŒberwacht worden. Am Ende der Verhandlung in Braunschweig betonte die Richterin, die Argumentation der KlĂ€ger bis zur VerkĂŒndung der Entscheidung am 6. Oktober erneut prĂŒfen zu wollen.
"Ich bin schon ziemlich wĂŒtend auf das Luftfahrt-Bundesamt", sagte Tegethoff und sprach von "Staatsversagen". Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafĂŒr zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole. "Es geht nicht ums Geld", sagte er. "Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert". Dann wĂ€re der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen.
