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Apothekerkammer lÀsst Geld bei DocMorris pfÀnden

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 17:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im Dauerclinch mit alteingesessenen Apothekern hat der Online-Konkurrent DocMorris CH0042615283 einen RĂŒckschlag hinnehmen mĂŒssen.

Wie die Apothekerkammer Nordrhein mitteilte, veranlasste sie in den Niederlanden Vollstreckungsmaßnahmen ĂŒber 110.000 Euro. DocMorris habe gegen rechtskrĂ€ftige deutsche Urteile verstoßen. Zuvor hatten die "Pharmazeutischen Zeitung" (PZ) und andere Medien berichtet.

Schon vor Jahren hatte DocMorris Gerichtsverfahren in Stuttgart verloren, in denen es um die Art und Weise von Werbung samt Rabatten ging. Trotz der Gerichtsniederlagen machte DocMorris nach Ansicht der KlÀger weiter, woraufhin die KlÀger Ordnungsgelder in Deutschland beantragten - das aber verlief im Sande. Daraufhin setzten die deutschen Apotheker in einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden durch, dass dort gepfÀndet wurde. In erster Instanz waren die deutschen Apotheker erfolgreich, woraufhin gepfÀndet werden konnte.

Das Urteil stĂ€rke einen zentralen rechtsstaatlichen Grundsatz, hieß es von der Apothekerkammer Nordrhein. "RechtskrĂ€ftige gerichtliche Entscheidungen dĂŒrfen nicht dadurch ins Leere laufen, dass sich ein Unternehmen auf seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union zurĂŒckzieht." Wer gerichtliche Urteile missachte, mĂŒsse auch die daraus folgenden Ordnungsgelder bezahlen.

Kein Nachgeben bei DocMorris

DocMorris teilte auf Anfrage mit, es handele sich "lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder". Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz. "Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die operative GeschĂ€ftstĂ€tigkeit oder die finanzielle StabilitĂ€t von DocMorris." Man habe dennoch entschieden, Berufung einzulegen, um die Rechtslage in dieser Angelegenheit abschließend klĂ€ren zu lassen.

DocMorris sitzt zwar unweit von Aachen kurz hinter der Grenze auf der niederlĂ€ndischen Seite, ihr GeschĂ€ft macht die Firma aber weitgehend in Deutschland. Dabei profitiert das Unternehmen vom Binnenmarkt, der grenzĂŒberschreitenden Handel ohne Nachteile fĂŒr ein auslĂ€ndisches Unternehmen ermöglicht. Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, dieses GeschĂ€ft ist hierzulande Apothekern vorbehalten.

Den alteingesessenen Apothekern, die Kosten fĂŒr ihre Vor-Ort-Apotheken stemmen mĂŒssen, ist der aufstrebende Online-Konkurrent ein Dorn im Auge. Sie monieren unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor SchĂ€den fĂŒr die Vor-Ort-Versorgung, wenn die stationĂ€ren Apotheken wegen der Online-Konkurrenz Einbußen haben. DocMorris wiederum argumentiert, dass ein Anbieter aus dem EU-Ausland nicht europarechtswidrig benachteiligt werden dĂŒrfe.

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de | CH0042615283 | ROUNDUP | boerse | 70234395 |