Arbeitsrecht im Umbruch: Neue Regeln für Dienstreisen und Kündigungen
19.04.2026 - 22:09:17 | boerse-global.deGerichtsurteile und neue Rechtsauslegungen verschärfen die Regeln für Dienstreisen und den Kündigungsschutz – und stellen Unternehmen vor massive Compliance-Herausforderungen.
Dienstreise: Wann ist Fahrtzeit gleich Arbeitszeit?
Die Grenze zwischen Arbeitszeit und Ruhepause auf Geschäftsreisen wird neu justiert. Entscheidend ist nicht mehr pauschal die Reise an sich, sondern die konkrete Tätigkeit. Fahrtzeit gilt dann als Arbeitszeit, wenn Beschäftigte aktiv im Interesse des Arbeitgebers handeln. Das hat der Europäische Gerichtof bereits 2025 klargestellt.
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In der Praxis bedeutet das: Wer selbst ein Fahrzeug steuert, arbeitet während der gesamten Fahrt. Als Passagier im Zug oder Auto hingegen hat man grundsätzlich Ruhezeit – es sei denn, der Chef weist eine konkrete Aufgabe zu. Auch Flugreisen gelten als Ruhephase, Wartezeiten am Airport können jedoch unter Umständen als Arbeitszeit durchgehen.
Doch die Regelungen gehen weiter. Selbst abendliche Pflichttermine, wie ein Geschäftsessen, können als Arbeitszeit gewertet werden, wie ein BAG-Urteil von 2018 zeigt. Die Bezahlung dieser Zeiten regeln in der Regel Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen. Juristen betonen: Auch wenn Reisezeit nicht auf das tägliche Arbeitszeit-Konto angerechnet wird, kann sie nach dem BGB vergütungspflichtig sein.
Kündigungsschutz: Warum Betriebsräte kaum kündbar sind
Die Hürden für eine wirksame Kündigung sind hoch – besonders für geschützte Personengruppen wie Betriebsratsmitglieder. Das zeigt ein aktueller Fall bei Siemens Energy in Erlangen. Das Arbeitsgericht Nürnberg erklärte die fristlose Kündigung der langjährigen Betriebsrätin Isabella Paape am 16. April für unwirksam. Die Kündigung sei unverhältnismäßig, urteilten die Richter. Paape, die im März 2026 sogar wiedergewählt wurde, darf an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Der Fall unterstreicht die strengen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes. Jede ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung meist Pflicht. Zwingend erforderlich ist zudem die Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung. Unterlässt ein Unternehmen diesen Schritt, ist die Kündigung von Anfang an unwirksam.
Beschäftigte müssen schnell handeln: Eine Kündigungsschutz klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung bestandskräftig. Rechtsanwälte raten dringend davon ab, vorschnell Aufhebungsverträge zu unterschreiben – dies kann zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führen.
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Zalando-Standortschließung: Der Kampf um den Sozialplan
Der Konflikt zwischen Unternehmensstrategie und Arbeitnehmerrechten entlädt sich derzeit in Erfurt. Der Online-Modehändler Zalando will sein Logistikzentrum dort im September 2026 schließen – 2.700 Jobs stehen auf dem Spiel. Das Arbeitsgericht Erfurt hat auf Antrag des Unternehmens eine Einigungsstelle zur Aushandlung eines Sozialplans gebilligt.
Doch der Betriebsrat um Tony Krause will diesen Beschluss anfechten. Er wirft dem Konzern vor, das Gremium zu nutzen, um direkte Verhandlungen zu umgehen. Der geplante Abbau löste massive Proteste aus. Am 18. April demonstrierten Beschäftigte, Gewerkschafter und Spitzenpolitiker wie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow am Erfurter Hauptbahnhof. Arbeitsministerin Katharina Schenk kritisierte scharf den Umgang mit der Belegschaft.
Die Zalando-Schließung ist Teil eines größeren Trends. Während die Schweizer Arbeitslosenquote bei rund 3 Prozent liegt, kündigen Konzerne wie UBS (3.000 Stellen), Helvetia Baloise (bis zu 2.600) und Kühne+Nagel (über 2.000) massive Stellenstreichungen an. Treiber sind oft Fusionen und der Einsatz Künstlicher Intelligenz, die zunehmend einfache Analysejobs ersetzt.
Entlastungsprämie: Warum die Wirtschaft rebelliert
Gegenwind aus der Wirtschaft gibt es auch für geplante staatliche Entlastungen. Die von der Bundesregierung für 2026/2027 vorgeschlagene 1.000-Euro-Entlastungsprämie stößt auf massive Kritik. ZDH-Präsident Jörg Dittrich forderte am 18. April einen Stopp des Vorhabens. Die Prämie sei sozial ungerecht und wirtschaftlich unsinnig.
Umfragen zeigen: Rund die Hälfte von 2.000 befragten Mittelständlern lehnt die Zahlung ab. Über 90 Prozent stehen der Idee ablehnend gegenüber. DAX-Konzerne wie Adidas, BASF und Zalando selbst warten auf klare gesetzliche Vorgaben. Die Commerzbank hat eine Zahlung bereits abgelehnt. Kritiker monieren, soziale Entlastung dürfe nicht von der freiwilligen Zahlungsbereitschaft der Unternehmen abhängen.
Ausblick: Strengere Regeln bei Grundsicherung und Homeoffice
Weitere Veränderungen stehen bevor. Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld zur „Grundsicherung“ mit strengeren Sanktionen und kürzeren Schonfristen für Vermögen. Eine der einschneidendsten Neuerungen: Der faktische Elternzeit-Anspruch für Leistungsbeziehende wird von drei Jahren auf 14 Monate gekürzt. Eltern müssen sich dann nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes um eine Betreuung bemühen und zurück auf den Arbeitsmarkt.
Auf EU-Ebene erwägt die Kommission nicht-bindende Maßnahmen gegen hohe Energiekosten. Im Gespräch sind feste Homeoffice-Tage und Steueranreize für erneuerbare Energien. Für Unternehmen wird der Spagat zwischen betrieblicher Effizienz und der Einhaltung immer komplexerer Arbeitnehmerrechte in den kommenden Monaten noch anspruchsvoller.
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