ARD und ZDF kĂ€mpfen in Karlsruhe fĂŒr höheren Rundfunkbeitrag
Veröffentlicht: 23.06.2026 um 18:23 Uhr, dpa.de(neu: weitere Stellungnahmen)
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, zahlt jeder Haushalt in Deutschland derzeit 18,36 Euro im Monat - aber reicht das? Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, welchen Spielraum die BundeslÀnder beim Festlegen der Höhe des Rundfunkbeitrags haben. ARD und ZDF sind vor das höchste deutsche Gericht gezogen, weil die LÀnder einer Empfehlung der zustÀndigen Kommission, den Beitrag zu erhöhen, nicht folgten.
GerichtsprĂ€sident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe, es seien schwierige Fragen zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abweichung von der Empfehlung zu klĂ€ren. Es geht unter anderem darum, wie die LĂ€nder es begrĂŒnden, wenn sie dem offiziellen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht folgen.
Weitere gesellschaftlich diskutierte verfassungsrechtliche Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie etwa die Meinungsvielfalt seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens, betonte der Vorsitzende des ersten Senats.
Kommission schlug 58 Cent mehr vor
Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat. Die neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerden eingereicht, nachdem die LÀnder eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent trotz entsprechender KEF-Empfehlung nicht umgesetzt hatten.
Mehrere LĂ€nder hatten ihre Ablehnung einer Erhöhung damit begrĂŒndet, dass die Sender zunĂ€chst Reformen umsetzen und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen sollten. ARD und ZDF halten dagegen, solche ErwĂ€gungen dĂŒrften bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags keine Rolle spielen. Sie kritisieren, die LĂ€nder hĂ€tten das von ihnen selbst festgelegte Verfahren zur staatsfernen Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht eingehalten, und rĂŒgen eine Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rundfunkfreiheit.
Sendern fehlt Planungssicherheit
Die Verfassungsbeschwerde einzulegen, sei fĂŒr das ZDF keine leichte Entscheidung gewesen, betonte Intendant Norbert Himmler vor Gericht. "Aber wir konnten und können die Augen nicht davor verschlieĂen, dass wir seit dem 1.1.2025 einmal mehr nicht bedarfsgerecht finanziert sind." Die Finanzierung der Anstalten mĂŒsse zuverlĂ€ssig und ĂŒber einen absehbaren Zeitraum verlĂ€sslich sein, erklĂ€rte Himmler. Der BevollmĂ€chtigte des ZDF fĂŒr das Verfahren, Christian von Coelln, sagte: "Die LĂ€nder haben etwas nicht getan, wofĂŒr sie grundrechtlich verpflichtet waren."
Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Hessischen Rundfunks, Florian Hager, kritisierte, die Sender hĂ€tten derzeit keine Planungssicherheit mehr. Man mĂŒsse gegenwĂ€rtig davon ausgehen, dass auch der jĂŒngste Vorschlag der KEF, den Rundfunkbeitrag ab 2027 auf 18,64 Euro zu erhöhen, nicht von den LĂ€ndern umgesetzt werde. Das Bundesverfassungsgericht könnte aber eine entsprechende Erhöhung - wie von ARD und ZDF gefordert - anordnen. Hager sprach auch eine mögliche VerĂ€nderung des Verfahrens zur Beitragsfestsetzung an. "Vielleicht ergeben sich aus der Entscheidung des Senats auch hierfĂŒr Impulse", sagte er.
LĂ€nder sehen Bedarf gedeckt
Der Vertreter der BundeslÀnder, Prof. Hanno Kube, hielt vor Gericht dagegen: Die aktuelle Beitragshöhe reiche zusammen mit den Eigenmitteln der Anstalten "offensichtlich" aus, um den durch die KEF festgestellten Bedarf von ARD und ZDF bis Ende 2026 zu decken. Bei unverÀndertem Rundfunkbeitrag hÀtten die ARD-Anstalten Ende 2026 ihm zufolge noch Eigenmittel von rund 961 Millionen Euro, das ZDF rund 275 Millionen Euro.
Auch Staatsminister Rainer Robra (CDU) aus Sachsen-Anhalt verwies auf eine von der KEF ermittelte SonderrĂŒcklage, die höher sei als der nicht gedeckte Bedarf. Unter diesen Voraussetzungen hĂ€tten Landesregierungen ihren Landesparlamenten keine Beitragserhöhung zur Abstimmung vorlegen können, sagte der CDU-Politiker. "Die Leute können alle rechnen."
Robra betonte, die LÀndervertreter hÀtten dies auf Grundlage des KEF-Berichts festgestellt, es seien alles eins zu eins Ableitungen aus diesen Angaben. "Wir haben nicht eine einzige Zahl selbst gerechnet."
RĂŒcklagen von in Summe mehr als einer Milliarde Euro bezeichnete auch Daniela Karbe-GeĂler vom Bund der Steuerzahler Deutschland als hoch. Aus Sicht der Beitragszahler sollte der Rundfunkbeitrag so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig sein.
Gericht entschied auch 2021 zum Rundfunkbeitrag
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2021 schon einmal ĂŒber den Rundfunkbeitrag entschieden. Deutschlands höchste Richterinnen und Richter stellten fest, dass Sachsen-Anhalt damals mit seiner Blockade gegen eine von der KEF vorgeschlagene Beitragserhöhung die Rundfunkfreiheit verletzt hatte. Bis zu einer Neuregelung setzte das Karlsruher Gericht selbst die vorgesehene Erhöhung auf 18,36 Euro in Kraft.
Das aktuelle Verfahren unterscheide sich "fundamental" von dem damaligen Verfahren, sagte LĂ€nder-Vertreter Kube. Damals seien die LĂ€nder hinter dem festgestellten Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sender zurĂŒckgeblieben. Diesmal sei der Bedarf gedeckt, so Kube. "Das Bundesverfassungsgericht beschreitet deshalb mit dem heutigen Fall Neuland."
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sprach in einer Mitteilung davon, dass ein Urteil, das die Empfehlungen der KEF stĂŒtze, perspektivisch Planungssicherheit fĂŒr die öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihre BeschĂ€ftigten bedeute. "Ein klares Votum zur Rolle der KEF kann dazu beitragen, die populistisch aufgeheizte Debatte um die Rundfunkfinanzierung zu versachlichen", sagte der DJV-Vorsitzende Mika Beuster.
