EntschĂ€digung fĂŒr FluggĂ€ste wird einfacher
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 10:30 Uhr, dpa.deDafĂŒr gaben die EU-LĂ€nder in BrĂŒssel das finale grĂŒne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits frĂŒher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darĂŒber informieren und ihnen erklĂ€ren, wie sie die EntschĂ€digung beantragen können. Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine EntschĂ€digung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.
Neu fĂŒr Familien
Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen FlĂŒge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei FlĂŒgen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dĂŒrfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld fĂŒr die Sitzplatzreservierung fĂ€llig wird. Das gilt auch fĂŒr Schwangere sowie Menschen mit MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften mĂŒssen auĂerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und fĂŒr eingecheckte GĂ€ste ohne weitere GebĂŒhren einen Boardingpass ausdrucken.
Ab drei Stunden VerspÀtung gibt es Ausgleich
Die Regeln fĂŒr EntschĂ€digungen bei verspĂ€teten und gestrichenen FlĂŒgen sollen dagegen im Wesentlichen unverĂ€ndert bleiben. DarĂŒber waren sich Staaten und Parlament lange uneins. Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafĂŒr ausgesprochen, dass kĂŒnftig erst bei einer lĂ€ngeren VerspĂ€tung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere auĂerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das EuropĂ€ische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafĂŒr ein, dass Reisende Ă€hnlich entschĂ€digt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden VerspÀtung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat.
