Brandenburg: Gericht stoppt fristlose Kündigungen von Klinikleitern
10.04.2026 - 23:39:33 | boerse-global.deEin Arbeitsgericht hat die fristlosen Entlassungen des ärztlichen Leiters und eines Oberarztes einer brandenburgischen Forensik-Klinik vorläufig gekippt. Das Land konnte schwerwiegende Pflichtverletzungen nicht ausreichend belegen.
Das Landesarbeitsgericht Brandenburg an der Havel teilte am heutigen Freitag mit, dass das Land und die beiden Mediziner einen Vergleich geschlossen haben. Dieser macht die im Dezember ausgesprochenen fristlosen Kündigungen gegenstandslos. Die zuständige Kammer sah die vom Land vorgebrachten Gründe für die außerordentlichen Entlassungen als nicht ausreichend an.
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Vergleich mit Widerrufsvorbehalt
Der Vergleich sieht vor, dass der langjährige Ärztliche Direktor und der Oberarzt ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen. Ihre Anwälte betonen die weiterhin bestehende Kooperationsbereitschaft ihrer Mandanten mit den Landesbehörden. Allerdings hat das Land Brandenburg ein Widerrufsrecht bis zum 4. Mai 2026. Zieht der Staat dieses Recht nicht ein, werden die Kündigungen endgültig zurückgenommen und die Ärzte in ihre alten Positionen reintegriert.
Auslöser der Entlassungen war ein hochsensibler Fall: Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Sexualstraftäter aus der Forensik, dem vorgeworfen wird, während betreuter Besuchszeiten ein Kind missbraucht zu haben. Das Land Brandenburg warf der Klinikleitung vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
Die Ärzte bestreiten dies vehement. Von ihrer Seite habe es keine konkreten Warnsignale gegeben, die ein Besuchsverbot notwendig gemacht hätten. Die Besuche seien zudem in gesicherten Räumen und in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten stattgefunden. Das Gericht folgte offenbar der Argumentation, dass ein direkter, schuldhafter Aufsichtsversagen der Leitung nicht zweifelsfrei nachweisbar war.
Systemkrise der Forensik im Fokus
Der Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die prekäre Lage der forensischen Psychiatrie in Deutschland. Die Einrichtungen kämpfen bundesweit mit chronischer Überbelegung, Personalmangel und einem komplexen Rechtsrahmen.
Erst Anfang des Jahres trat der Ärztliche Direktor einer Berliner Forensik aus ethischen Gründen zurück. Er begründete seinen Schritt mit unmöglichen Rahmenbedingungen. Die Kliniken seien hoffnungslos überfüllt, eine therapeutisch angemessene Versorgung nicht mehr gewährleistet.
Auch die Justiz setzt dem Personalmangel als Rechtfertigung für Grundrechtseingriffe Grenzen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied im Sommer 2025, dass nächtliche Freiheitsbeschränkungen für Patienten über sechs Monate hinweg nicht allein mit Personalknappheit gerechtfertigt werden können.
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Hohe Hürden für fristlose Kündigungen
Das Urteil unterstreicht den starken Kündigungsschutz für leitende Ärzte. Für eine fristlose Entlassung muss der Arbeitgeber eine schwerwiegende Vertragsverletzung nachweisen, die das Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Im medizinischen Bereich sind das meist grobe Behandlungsfehler oder vorsätzliche Sicherheitsverstöße.
Die brandenburgischen Behörden scheiterten mit dem Versuch, die Straftat eines Patienten direkt dem Fehlverhalten der Klinikleitung zuzuschreiben. Juristen sehen hier eine hohe Beweishürde: Konnte die Leitung den mutmaßlichen Missbrauch bei begleiteten Besuchen überhaupt verhindern?
Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen ihre Forensik-Gesetze modernisieren, um Patientenschutz und Therapie zu stärken. Dies erhöht den administrativen Druck auf die Klinikleitungen und birgt Konfliktpotenzial mit den Aufsichtsbehörden.
Bis zum 4. Mai bleibt die Situation in Brandenburg in der Schwebe. Die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen zum Missbrauchsfall könnten jedoch unabhängig vom Arbeitsrecht weitere Konsequenzen für die Sicherheitsprotokolle der Klinik haben. Der Fall zeigt vor allem eines: Der Staat muss bei personellen Konsequenzen im sensiblen Forensik-Bereich auf einem wasserdichten Tatbestand fußen.
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