BrĂŒssel, PlĂ€ne

BrĂŒssel beanstandet deutsche PlĂ€ne fĂŒr Tierhaltungslogo

Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 19:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einbeziehung auslĂ€ndischer Ware in das verpflichtende Tierhaltungslogo fĂŒr Fleisch auf dem deutschen Markt stĂ¶ĂŸt auf EinwĂ€nde der EU-Kommission.

In ihrer jetzigen Form seien die PlĂ€ne nicht mit EU-Regeln kompatibel, heißt es in einer Stellungnahme der BrĂŒsseler Behörde. Sollte Deutschland sie so umsetzen, könnte ein Strafverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium teilte auf Anfrage mit, die Stellungnahme werde derzeit geprĂŒft.

Union und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027 verschoben. Das Logo soll dann nicht nur in SupermĂ€rkten, sondern auch in Restaurants kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur fĂŒr inlĂ€ndische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben ĂŒblich zur PrĂŒfung an die EU-Kommission gegeben.

ZusÀtzlicher Aufwand

Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme eine EinschrĂ€nkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzesentwurf sei nicht vorgesehen, dass auslĂ€ndische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden. Deshalb mĂŒssten auslĂ€ndische Erzeuger kĂŒnftig nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen erfĂŒllen - sonst wĂŒrde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform "mindestens Stall" gekennzeichnet. Ein zusĂ€tzlicher Aufwand.

Verbraucher könnten deshalb außerdem nicht immer am Logo die tatsĂ€chlichen Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem wichtige Informationen fehlen, wie die Kommission am Beispiel DĂ€nemark kritisiert: Das Land sei einer der grĂ¶ĂŸten Exporteure von Schweinefleisch nach Deutschland und schreibe "wichtige BeitrĂ€ge zur Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die Haltung einer grĂ¶ĂŸeren Anzahl von Schweinen mit intakten SchwĂ€nzen oder die Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine", vor. An den deutschen Tierhaltungsstufen sei dies nicht erkennbar.

Bundesregierung kann antworten

Die EU-Kommission kritisiert darĂŒber hinaus zusĂ€tzlichen Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten. Denn um Fleisch aus dem Ausland in Deutschland als biologisch produziert verkaufen zu dĂŒrfen, wĂŒrde nicht reichen, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt wurde. ZusĂ€tzlich mĂŒsste auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und RĂŒckverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die Kommission einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht.

Deutschland kann nun auf die Bedenken antworten. Die geplanten Änderungen dĂŒrften zudem nicht vor Mitte November beschlossen werden.

Das geplante Kennzeichnungssystem hat fĂŒnf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu "Bio". Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst Fleisch von Schweinen, Rindern und GeflĂŒgel.

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