BrĂŒssel beanstandet deutsche PlĂ€ne fĂŒr Tierhaltungslogo
Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 19:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIn ihrer jetzigen Form seien die PlĂ€ne nicht mit EU-Regeln kompatibel, heiĂt es in einer Stellungnahme der BrĂŒsseler Behörde. Sollte Deutschland sie so umsetzen, könnte ein Strafverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium teilte auf Anfrage mit, die Stellungnahme werde derzeit geprĂŒft.
Union und SPD planen mehrere Ănderungen an der 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027 verschoben. Das Logo soll dann nicht nur in SupermĂ€rkten, sondern auch in Restaurants kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur fĂŒr inlĂ€ndische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben ĂŒblich zur PrĂŒfung an die EU-Kommission gegeben.
ZusÀtzlicher Aufwand
Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme eine EinschrĂ€nkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzesentwurf sei nicht vorgesehen, dass auslĂ€ndische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden. Deshalb mĂŒssten auslĂ€ndische Erzeuger kĂŒnftig nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen erfĂŒllen - sonst wĂŒrde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform "mindestens Stall" gekennzeichnet. Ein zusĂ€tzlicher Aufwand.
Verbraucher könnten deshalb auĂerdem nicht immer am Logo die tatsĂ€chlichen Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem wichtige Informationen fehlen, wie die Kommission am Beispiel DĂ€nemark kritisiert: Das Land sei einer der gröĂten Exporteure von Schweinefleisch nach Deutschland und schreibe "wichtige BeitrĂ€ge zur Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die Haltung einer gröĂeren Anzahl von Schweinen mit intakten SchwĂ€nzen oder die Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine", vor. An den deutschen Tierhaltungsstufen sei dies nicht erkennbar.
Bundesregierung kann antworten
Die EU-Kommission kritisiert darĂŒber hinaus zusĂ€tzlichen Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten. Denn um Fleisch aus dem Ausland in Deutschland als biologisch produziert verkaufen zu dĂŒrfen, wĂŒrde nicht reichen, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt wurde. ZusĂ€tzlich mĂŒsste auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und RĂŒckverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die Kommission einen weiteren VerstoĂ gegen EU-Recht.
Deutschland kann nun auf die Bedenken antworten. Die geplanten Ănderungen dĂŒrften zudem nicht vor Mitte November beschlossen werden.
Das geplante Kennzeichnungssystem hat fĂŒnf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu "Bio". Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst Fleisch von Schweinen, Rindern und GeflĂŒgel.
