Bundesverfassungsgericht verhandelt zum Rundfunkbeitrag
Veröffentlicht: 23.06.2026 um 10:42 Uhr, dpa.deEs seien schwierige Fragen zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abweichung zu klĂ€ren, sagte GerichtsprĂ€sident Stephan Harbarth zu Beginn der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe.
Dabei geht es unter anderem darum, wie eine Abweichung vom offiziellen Vorschlag der zustĂ€ndigen Kommission zur Beitragserhöhung begrĂŒndet wird. Weitere gesellschaftlich diskutierte verfassungsrechtliche Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie etwa die Meinungsvielfalt seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens, betonte der Vorsitzende des ersten Senats.
ARD und ZDF hatten im November 2024 Verfassungsbeschwerden eingereicht, nachdem die LĂ€nder eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags trotz entsprechender Empfehlung der zustĂ€ndigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht umgesetzt hatten. Mehrere LĂ€nder begrĂŒndeten ihre Ablehnung damit, dass die Sender zunĂ€chst Reformen umsetzen und Einsparmöglichkeiten ausschöpfen sollten. Die KlĂ€ger halten dagegen, solche ErwĂ€gungen dĂŒrften bei der Beitragsfestlegung keine Rolle spielen. Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat.
