CBAM, Fahrplan

CBAM: EU veröffentlicht Fahrplan fĂŒr ersten CO?-Grenzausgleich

10.03.2026 - 00:00:24 | boerse-global.de

Die EU-Kommission hat den Zeitplan fĂŒr den CO?-Grenzausgleich (CBAM) veröffentlicht. Ab April gelten erste Preise, wĂ€hrend Importeure sich bis Ende MĂ€rz registrieren mĂŒssen.

CBAM: EU veröffentlicht Fahrplan fĂŒr ersten CO?-Grenzausgleich - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die EU-Kommission hat den Zeitplan fĂŒr die ersten Preise des CO?-Grenzausgleichs (CBAM) bekanntgegeben. Damit beginnt die heiße Phase des Klimainstruments, das den globalen Handel verteuern wird. Ab April mĂŒssen sich Importeure auf konkrete finanzielle Verpflichtungen einstellen.

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Preisfindung startet im April

Am 7. April 2026 wird die erste Quartalsnotierung fĂŒr CBAM-Zertifikate veröffentlicht. Das gab die Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) am 9. MĂ€rz bekannt. Der Preis orientiert sich am Durchschnitt der EU-Emissionszertifikate (EUA) im europĂ€ischen Emissionshandel (ETS) des jeweiligen Quartals.

Bis 2027 bleibt es bei dieser quartalsweisen Berechnung, danach soll wöchentlich neu bewertet werden. Nach der Veröffentlichung am 7. April folgen weitere Termine am 6. Juli, 5. Oktober und 4. Januar 2027. Alle Daten werden auf einer speziellen CBAM-Webseite und im offiziellen CBAM-Register einsehbar sein.

Parallel entwickelt die Kommission die technische Infrastruktur. Noch bis zum 20. MĂ€rz können sich Unternehmen um den Auftrag fĂŒr eine gemeinsame zentrale Plattform bewerben. Sie soll den Verkauf und RĂŒckkauf der Zertifikate abwickeln.

Dringende Frist fĂŒr Importeure endet am 31. MĂ€rz

Die finanziellen Folgen schlagen zwar erst 2027 zu Buche, doch die bĂŒrokratischen Pflichten gelten schon jetzt. Eine kritische Deadline naht: Bis zum 31. MĂ€rz 2026 mĂŒssen sich Importeure bestimmter Waren als „Befugter CBAM-ErklĂ€render“ (Authorized CBAM Declarant) registrieren lassen.

Diese Pflicht betrifft alle, die voraussichtlich mehr als 50 Tonnen CBAM-waren im Jahr einfĂŒhren. Das betrifft Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, DĂŒngemittel, Strom und Wasserstoff. Die neue Mengenschwelle ersetzt eine frĂŒhere Wertgrenze von 150 Euro pro Sendung.

Wer die Antragsfrist verpasst, riskiert ernste Konsequenzen. „Ohne Genehmigung oder einen anhĂ€ngigen Antrag dĂŒrfen betroffene Waren ab dem 1. April nicht mehr in den EU-Binnenmarkt verbracht werden“, warnen Handelsexperten. Das könnte zu erheblichen Lieferkettenstörungen und hohen Strafen fĂŒhren.

Industrie warnt vor Wettbewerbsnachteilen

Mit der verschÀrften Phase wÀchst der Widerstand. Der europÀische Verbund der Befestigungselemente-HÀndler (EFDA) wandte sich am 9. MÀrz an die EU-Klimakommissarin. Der Verband warnt, der CBAM wirke wie eine Strafsteuer auf importierte Schrauben, Muttern und andere Verbindungselemente.

Das Kernproblem: Die nötigen Systeme zur ÜberprĂŒfung der tatsĂ€chlichen Emissionen sind bei vielen Lieferanten noch nicht einsatzbereit. Importeure sind daher gezwungen, auf die voreingestellten Standardwerte der EU-Kommission zurĂŒckzugreifen. Die Industrie hĂ€lt diese Werte fĂŒr unrealistisch hoch und wettbewerbsschĂ€dlich.

„Die Standardwerte mĂŒssen dringend angepasst und die Systemgrenzen an den EU-ETS angeglichen werden“, fordert der EFDA. Sonst drohe europĂ€ischen Herstellern, die auf importierte Komponenten angewiesen sind, ein drastischer Kostenanstieg.

Gleichzeitig fordern Mitgliedstaaten Sonderregeln. Frankreich hat offenbar eine Befreiung fĂŒr seine Überseegebiete beantragt. Die lokalen Wirtschaften dort seien auf spezifische Importe angewiesen und wĂŒrden unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig stark belastet.

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Ein Instrument mit globaler Strahlkraft

Der CBAM ist ein zentraler Baustein der EU-Klimapolitik. Er soll Carbon Leakage verhindern – also die Verlagerung von Produktion in LĂ€nder mit lascheren Klimavorschriften. Indem Importe einen CO?-Preis zahlen, der dem im EU-ETS entspricht, will BrĂŒssel faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und weltweit Anreize fĂŒr Dekarbonisierung setzen.

Die aktuelle Phase markiert den Übergang von der reinen Meldepflicht zur finanziellen Haftung. Jede in diesem Jahr eingefĂŒhrte Lieferung sammelt eine rĂŒckwirkende Verpflichtung an, die 2027 beglichen werden muss.

Marktbeobachter sehen bereits erste Anpassungen. Exporteure in SchwellenlĂ€ndern rĂŒsten ihre Emissionserfassung auf, um ihren europĂ€ischen Abnehmern konkrete Daten liefern zu können. FĂŒr komplexe Produkte mit vielstufigen Lieferketten – wie eben Befestigungselemente – bleibt die verifizierte Datenerhebung jedoch eine große HĂŒrde.

Der Fahrplan bis 2027

FĂŒr Importeure beginnt jetzt eine Phase des intensiven Datenmanagements. Nach der Veröffentlichung der Quartalspreise 2026 startet im Februar 2027 der Verkauf der Zertifikate ĂŒber die neue Plattform.

Der nĂ€chste große Meilenstein folgt am 30. September 2027. Bis dahin mĂŒssen alle registrierten ErklĂ€rer ihre erste JahreserklĂ€rung fĂŒr die Importe des Jahres 2026 einreichen und die entsprechende Anzahl gekaufter Zertifikate abgeben.

Die EU-Kommission will die gesammelten Daten nutzen, um den Mechanismus zu verfeinern. KĂŒnftige Anpassungen könnten die Standardemissionswerte ĂŒberarbeiten und den CBAM bis 2028 auf weitere Sektoren und Folgeprodukte ausweiten. Der Fokus der Unternehmen muss jetzt jedoch auf der Einhaltung der MĂ€rz-Frist und dem Aufbau belastbarer Emissionsdaten-Systeme liegen.

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