Vorschriften, Fleischindustrie

Vorschriften fĂŒr Fleischindustrie: Karlsruhe weist Klage ab

15.04.2026 - 10:36:27 | dpa.de

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die in der Corona-Pandemie verschĂ€rften Vorschriften gegen PersonalmissstĂ€nde in der Fleischwirtschaft zurĂŒckgewiesen.

Der Erste Senat entschied, dass das darin enthaltene Verbot von WerkvertrÀgen mit der Berufsfreiheit vereinbar ist. In Bezug auf das Verbot von Leiharbeit sei die Verfassungsbeschwerde unzulÀssig, da der KlÀger seine Selbstbetroffenheit nicht genug dargelegt habe.

Im ersten Jahr der Pandemie hatten Corona-AusbrĂŒche in Schlachthöfen die schlechten Arbeitsbedingungen von auslĂ€ndischen BeschĂ€ftigten in der Fleischindustrie ins mediale Schlaglicht gerĂŒckt. Die damalige Regierung aus CDU/CSU und SPD reagierte mit strengeren Vorschriften. Unter anderem wurden Leiharbeit und WerkvertrĂ€ge im KerngeschĂ€ft beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung verboten.

Gericht betont "hochrangige Belange des Arbeitsschutzes"

Leiharbeit - auch Zeitarbeit genannt - ist eine Form der BeschĂ€ftigung, bei der ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist und vorĂŒbergehend an andere Unternehmen ausgeliehen wird. Bei WerkvertrĂ€gen verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein bestimmtes Arbeitsergebnis herzustellen. Der Auftraggeber zahlt also nicht fĂŒr die Arbeitszeit, sondern fĂŒr das vereinbarte Ergebnis. Beide Arten der BeschĂ€ftigung waren in der Fleischwirtschaft lange verbreitet.

Laut Bundesverfassungsgericht hatte sich ein Unternehmen, das sich auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert hat, gegen die strengeren Regeln nach Karlsruhe gewandt. Die Verfassungsbeschwerde hatte nun aber keinen Erfolg. Dem "moderaten Eingriff" in die Berufsfreiheit der betroffenen Betriebe stĂŒnden "vom Gesetzgeber vertretbar gewichtete, hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenĂŒber, die in der GesamtabwĂ€gung ĂŒberwiegen", entschieden die Richterinnen und Richter. (Az. 1 BvR 2637/21)/jml/DP/nas

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