Produktion/Absatz, Wettbewerb

BGH urteilt im Februar zu Barrierefreiheit bei MehrparteienhÀusern

Veröffentlicht: 08.12.2023 um 11:34 Uhr, dpa.de

Der Bundesgerichtshof wird erst im neuen Jahr sein Urteil zu Voraussetzungen und Grenzen fĂŒr barrierefreie ZugĂ€nge an WohnhĂ€usern mit mehreren EigentĂŒmern sprechen.

Wie das höchste deutsche Zivilgericht am Freitag nach der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe mitteilte, wird es am 9. Februar (9.00 Uhr) seine Entscheidung verkĂŒnden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei FĂ€lle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug an einem Jugendstilhaus in MĂŒnchen, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Die Verfahren werden vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprĂŒft. Danach kann jeder EigentĂŒmer angemessene bauliche VerĂ€nderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber VerĂ€nderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen WohnungseigentĂŒmer benachteiligen. Die Reform hat zu offenen Rechtsfragen gefĂŒhrt.

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