DGUV Vorschrift 2: Mehr Digitalisierung und FlexibilitÀt im Arbeitsschutz
07.04.2026 - 18:21:41 | boerse-global.de
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland eine reformierte Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Berufsgenossenschaften reagieren damit auf digitale Arbeitswelten und den Wunsch nach flexiblerer Betreuung. Ziel ist ein praxisnÀherer und verstÀndlicherer Arbeitsschutz.
Die Vorschrift konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz und regelt den Einsatz von BetriebsĂ€rzten sowie FachkrĂ€ften fĂŒr Arbeitssicherheit. Die Grundprinzipien bleiben, doch kleine Unternehmen profitieren von Erleichterungen. Neue SpielrĂ€ume gibt es auch bei der digitalen Beratung.
Die Reform der DGUV Vorschrift 2 unterstreicht, wie wichtig rechtssichere Dokumentationen im Arbeitsschutz sind. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen SicherheitsfachkrÀften und Arbeitgebern, GefÀhrdungsbeurteilungen schnell und behördenkonform zu erstellen. GefÀhrdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Digitale Sprechstunde wird offiziell
Eine zentrale Neuerung ist die offizielle Verankerung digitaler Beratungsformen. KĂŒnftig darf ein Teil der Betreuung telefonisch oder online erfolgen. Das soll vor allem kleinen Betrieben, Filialisten oder Unternehmen in lĂ€ndlichen Regionen helfen. Reisezeiten werden reduziert, der Zugang zu Expertise erleichtert.
Doch die persönliche Begehung bleibt Pflicht. Erst wenn die Experten die betrieblichen VerhĂ€ltnisse vor Ort kennen, können digitale Tools zum Einsatz kommen. In der Grundbetreuung sind bis zu einem Drittel digitale Leistungen erlaubt. In begrĂŒndeten FĂ€llen darf dieser Anteil sogar auf 50 Prozent steigen.
Kleine Betriebe entlasten
Die Reform bringt höhere Schwellenwerte fĂŒr die Betreuungsmodelle. Besonders betroffen sind Betriebe mit bis zu 20 BeschĂ€ftigten. Die Grenze fĂŒr die vereinfachte Betreuung wurde von bisher 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben.
Damit erhalten deutlich mehr Unternehmen Zugang zu alternativen Modellen wie dem Kompetenzzentrenmodell. Der bĂŒrokratische Aufwand fĂŒr kleine Betriebe sinkt, ohne die QualitĂ€t der Betreuung zu gefĂ€hrden. Wachsen Betriebe ĂŒber die Grenze hinaus, wechseln sie in die umfassendere Regelbetreuung.
Ob digital oder vor Ort â eine lĂŒckenlose Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen bleibt fĂŒr jeden Betrieb gesetzliche Pflicht. Mit dieser kostenlosen Word-Vorlage dokumentieren Sie Ihre Unterweisungen in wenigen Minuten rechtssicher und schĂŒtzen Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken. Unterweisungsnachweis jetzt kostenlos herunterladen
Neue Experten und verpflichtende Fortbildung
Die Anforderungen an FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit (Sifa) wurden erweitert. Neben klassischen Ingenieuren werden nun auch Absolventen weiterer FĂ€cher zugelassen. Dazu zĂ€hlen Arbeitspsychologie, Biologie, Chemie oder Ergonomie.
Unternehmen können so Experten gezielter fĂŒr spezifische GefĂ€hrdungen einsetzen â etwa bei psychischen Belastungen. Zur QualitĂ€tssicherung fĂŒhrt die Vorschrift eine Nachweispflicht fĂŒr jĂ€hrliche Fortbildungen ein. BetriebsĂ€rzte und SicherheitsfachkrĂ€fte mĂŒssen ihr aktuelles Wissen belegen.
Was bedeutet das fĂŒr die Praxis?
Unternehmen mĂŒssen jetzt eine Bestandsaufnahme machen. Da sich die Zuordnung der Wirtschaftszweige aktualisiert hat, sollte jeder Arbeitgeber prĂŒfen: Ist mein Betrieb noch korrekt eingestuft?
Die stĂ€rkere Digitalisierung und neuen Qualifikationswege bieten Chancen fĂŒr einen effizienteren Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaften werden in den kommenden Monaten voraussichtlich verstĂ€rkt Informationsmaterial und Online-Rechner bereitstellen. Der Wechsel in die neue Betreuungsstruktur soll so möglichst reibungslos gelingen.
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