Wettbewerb, Deutschland

Klage wegen Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos erfolgreich

Veröffentlicht: 17.01.2024 um 14:54 Uhr, dpa.de

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Verwaltungsgericht Schleswig erneut mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich gewesen.

Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulÀssigen Abschalteinrichtungen an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Das Gericht gab dem Umweltverband recht.

Die Kammer hĂ€lt unter anderem sogenannte Thermofenster fĂŒr unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hĂ€tte genehmigen dĂŒrfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen DE0007664039 Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Betroffen sind 62 Ă€ltere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns.

Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen Ă€hnlichen Fall entschieden und der DUH im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um Ă€ltere Modelle des VW DE0007664039 Golf selben Motortypes. (Az 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. KBA und VW haben Berufung am Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingelegt. Sie halten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig aus zahlreichen tatsĂ€chlichen und rechtlichen GrĂŒnden fĂŒr fehlerhaft. VW kĂŒndigte an, auch gegen das neuerliche Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, es drohten weder behördliche Stilllegungen noch seien Hardware-NachrĂŒstungen erforderlich.

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