Ungerechte Steuerregel? EU-Kommission verklagt Deutschland
14.11.2024 - 16:02:22 | dpa.deDabei geht es um die steuerliche Behandlung von VerĂ€uĂerungsgewinnen aus dem Verkauf von Immobilien in Deutschland, wie die BrĂŒsseler Behörde mitteilte.
Derzeit gewĂ€hrt die Bundesrepublik einen Steueraufschub fĂŒr Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, wenn diese wieder in neue Vermögenswerte investiert werden - jedoch nur, wenn die Immobilie einer BetriebsstĂ€tte in Deutschland zugeordnet werden kann.
EU-Kommission sieht Verletzung des freien Kapitalverkehrs
Bei in Deutschland gegrĂŒndeten Unternehmen wird angenommen, dass eine solche Niederlassung existiert, auch wenn sie in Deutschland kein Gewerbe ausĂŒben. Unternehmen aus anderen europĂ€ischen Staaten, die in Deutschland Immobilien verkaufen, erhalten diesen Steueraufschub jedoch nur, wenn ihnen auch eine BetriebsstĂ€tte in Deutschland zugeordnet wird.
Die Kommission sieht in dieser Regelung laut Mitteilung einen VerstoĂ gegen die EU-Vorschriften zum freien Kapitalverkehr. 2019 seien deswegen GesprĂ€che mit der Bundesrepublik eingeleitet worden. Deutschlands BemĂŒhungen um eine Lösung in der Frage seien jedoch nicht ausreichend.
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