Bafin, NordLB

Bafin wirft NordLB MÀngel bei GeldwÀscheprÀvention vor

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 11:55 Uhr | dpa.de

Die Finanzaufsicht Bafin hat MÀngel bei der GeldwÀscheprÀvention der Norddeutschen Landesbank (NordLB) beanstandet.

Diese Beanstandungen betrĂ€fen vor allem einen erheblichen RĂŒckstand bei der Aktualisierung von Kundendaten, teilte die Behörde mit. Auch gebe es "Defizite in den Prozessen". Damit verstoße die Landesbank gegen Vorgaben des GeldwĂ€schegesetzes.

Die Bafin ordnete laut der Mitteilung von Montag an, dass die NordLB "angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen" mĂŒsse: So mĂŒsse ein Konzept zur Aktualisierung der Kundendaten vorgelegt und umgesetzt werden. Außerdem mĂŒssten sĂ€mtliche nicht aktualisierten Kundendaten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf einen aktuellen und vollstĂ€ndigen Stand gebracht werden.

NordLB: "Arbeiten intensiv an der ErfĂŒllung der Anforderungen"

"Wir arbeiten intensiv an der ErfĂŒllung der Anforderungen und haben entsprechende Maßnahmen initiiert", sagte eine Sprecherin der NordLB. Das geforderte Konzept sei entwickelt und werde "konsequent umgesetzt". Die Landesbank stehe im "engen, konstruktiven und lösungsorientierten Austausch mit der Aufsicht".

Die NordLB betonte, die Anordnung beziehe sich auf Weiterentwicklungs- und Harmonisierungserfordernisse in bestehenden Prozessen, "jedoch nicht auf ein generelles Versagen des PrÀventionssystems".

Das GeldwĂ€schegesetz verpflichtet Banken laut Bafin zu umfassenden Kundensorgfaltspflichten. Die Unternehmen mĂŒssten dazu unter anderem GeschĂ€ftsbeziehungen kontinuierlich ĂŒberwachen und sicherstellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten und Informationen aktualisiert werden. So sollen Kreditinstitute verhindern, dass ihre Leistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.

Bafin geht gegen Helaba vor

Mitte Juli war bekanntgeworden, dass die Bafin MĂ€ngel bei der GeldwĂ€schekontrolle der Landesbank Hessen-ThĂŒringen (Helaba) moniert. Hier ging es besonders um die Identifizierung von Kunden und die ÜberprĂŒfung und Aktualisierung von Kundendaten. Betroffen waren zudem die Risikoanalyse und die Überwachung von Transaktionen. Bereits im Dezember hatte die Bafin wegen MĂ€ngeln in der GeldwĂ€scheprĂ€vention gegen die Helaba ein Bußgeld von 20.000 Euro verhĂ€ngt.

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