Gerlach, Kliniksterben

Gerlach warnt vor Kliniksterben durch Krankenkassen-Reform

21.04.2026 - 14:37:45 | dpa.de

Die ReformplÀne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Krankenversicherung bedrohen laut Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach die Existenz von KrankenhÀusern in einer nie dagewesenen Art und Weise.

"Wenn die PlĂ€ne aus diesem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, so kommen wĂŒrden, dann droht uns tatsĂ€chlich ein FlĂ€chenbrand in der Krankenhauslandschaft, wie wir ihn noch nicht gesehen haben", sagte die CSU-Politikerin nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in MĂŒnchen. Viele Kliniken wĂŒrden dadurch in die Pleite getrieben oder mĂŒssten zumindest defizitĂ€re Abteilungen schließen.

Gerlach betonte, es brauche auch aus Sicht der CSU dringend eine Reform und es sei auch klar, dass diese keine JubelstĂŒrme auslöse. Hinsichtlich des wirtschaftlichen Drucks bei den Kliniken wĂŒrden die ReformplĂ€ne aber weitere Millionendefizite bedeuten, die auf jeden Fall verhindert werden mĂŒssten. Viele KrankenhĂ€user wĂŒrden sich wegen laufender Transformationsprozesse und der angespannten Finanzlage in einer "vulnerablen Situation" befinden. In jedem Fall mĂŒsse verhindert, dass Kliniken schließen, da sie in der Folge nicht einfach durch einen anderen TrĂ€ger wiederbelebt werden könnten.

Konkret monierte Gerlach etwa die geplante Abschaffung der sogenannten MeistbegĂŒnstigtenklausel, die eigentlich verhindern soll, dass die Kliniken auf kurzfristigen Preissteigerungen etwa wegen der Inflation oder Energiekosten sitzen bleiben.

Sparpaket soll höhere BeitrÀge verhindern

Warken hatte Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Dies wĂ€re mehr als die fĂŒr 2027 erwartete LĂŒcke von 15 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der ZusatzbeitrĂ€ge verhindern. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen fĂŒr Medikamente und EinschrĂ€nkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Ein Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen.

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