Kein Schutz vor Diskriminierung in der Klinik? BGH urteilt
21.05.2026 - 07:35:02 | dpa.deSie sieht sich wegen ihrer Sehbehinderung diskriminiert - und zieht gegen die Klinik bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Fall von Renate S. aus dem Kreis Lippe in NRW könnte dort nun Folgen weit ĂŒber das Schicksal der 72-JĂ€hrigen hinaus haben.
Denn im Kern geht es um die Frage: SchĂŒtzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch vor Diskriminierung im Gesundheitswesen? Am Donnerstag (10.00 Uhr) will der BGH seine Entscheidung verkĂŒnden.
KlĂ€gerin: "Ich war natĂŒrlich völlig geschockt"
In der nordhessischen Rehaklinik habe ihr eine ChefĂ€rztin direkt gesagt: "Wir nehmen Sie nicht auf, weil Sie blind sind", erzĂ€hlt KlĂ€gerin S., die ihren vollen Namen nicht nennen möchte. "Ich war natĂŒrlich völlig geschockt. Wie man mich da behandelt hat, so bin ich in meinem Leben noch nie behandelt worden."
Rund vier Stunden habe sie auf den RĂŒcktransport gewartet, erzĂ€hlt sie im GesprĂ€ch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Ich bekam in dieser Zeit nichts zu essen angeboten, nichts zu trinken angeboten. Musste sogar laut rufen - und ein Patient hat mich zur Toilette begleitet." Sie habe auf dem Flur gesessen und aus Wut weinen mĂŒssen.
Vorinstanzen verneinten AGG-VerstoĂ
Dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, der die KlĂ€gerin unterstĂŒtzt, sind nach eigenen Angaben zahlreiche Ă€hnliche FĂ€lle von Benachteiligung in Arztpraxen, KrankenhĂ€usern oder Rehakliniken bekannt. Doch selbst bei offensichtlicher Diskriminierung hĂ€tten Betroffene hĂ€ufig keine gesetzliche Handhabe, kritisiert der Verband. Denn: Bislang sei umstritten, ob das AGG auch im Gesundheitsbereich anwendbar ist.
Auch die Klage von Renate S. scheiterte bisher genau an dieser HĂŒrde. Das Amtsgericht Fritzlar gab der Klage nicht statt und das Landgericht Kassel wies die Berufung dagegen zurĂŒck. Doch S. gab nicht auf und wandte sich in letzter Instanz an den BGH. Vor zwei Wochen hatte das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe mĂŒndlich ĂŒber ihren Fall verhandelt.
Folgen fĂŒr andere FĂ€lle von Diskriminierung möglich
"Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das umfangreiche Konsequenzen haben, denn er wĂŒrde damit klarstellen, dass das AGG auf medizinische BehandlungsvertrĂ€ge angewendet werden kann", sagt der Anwalt der KlĂ€gerin aus den Vorinstanzen, Michael Richter. "Das wĂŒrde dann nicht nur behinderten Menschen zu ihrem Recht verhelfen, sondern auch Menschen, die aus anderen GrĂŒnden im Gesundheitswesen diskriminiert werden."
Die betroffene Rehaklinik wollte sich nicht Ă€uĂern. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) erklĂ€rte, Reha- und Vorsorgekliniken in privater TrĂ€gerschaft setzten sich "konsequent fĂŒr eine qualitativ hochwertige und diskriminierungsfreie Versorgung" der Patientinnen und Patienten ein. Der BDPK begrĂŒĂe eine rechtliche KlĂ€rung zur Anwendbarkeit des AGG im Gesundheitswesen, da sie zu mehr Rechtssicherheit beitrage.
Jeder Vierte berichtet von Benachteiligung
Das AGG ist seit 20 Jahren in Kraft und soll Menschen vor einer Benachteiligung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, Geschlechts, Behinderungen, Religion oder sexuellen IdentitĂ€t schĂŒtzen. Das Diskriminierungsverbot gilt etwa fĂŒr ArbeitsverhĂ€ltnisse oder bei der Wohnungssuche.
"Umfragen zufolge hat jeder vierte Befragte schon einmal Benachteiligungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erlebt", sagt die Bundesbeauftragte fĂŒr Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Sollte der BGH die Anwendung des AGG im Gesundheitssektor bestĂ€tigen, wĂ€re das "eine wegweisende Entscheidung fĂŒr den Diskriminierungsschutz in Deutschland - und fĂŒr viele Millionen Menschen, die auf das Gesundheitswesen angewiesen sind", sagt sie. Andernfalls sei der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Regelungen zu schaffen.
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