EQS-Adhoc: Delivery Hero schließt Business Combination Agreement mit Uber Technologies sowie einen Kaufvertrag mit SSW Partners betreffend bestimmte Geschäftsbereiche ab (deutsch)
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 08:19 Uhr, dpa.deDelivery Hero schließt Business Combination Agreement mit Uber Technologies sowie einen Kaufvertrag mit SSW Partners betreffend bestimmte Geschäftsbereiche ab
EQS-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions /
Übernahmeangebot
Delivery Hero schließt Business Combination Agreement mit Uber Technologies
sowie einen Kaufvertrag mit SSW Partners betreffend bestimmte
Geschäftsbereiche ab
16.07.2026 / 08:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Delivery Hero schließt Business Combination Agreement mit Uber Technologies
sowie einen Kaufvertrag mit SSW Partners betreffend bestimmte
Geschäftsbereiche ab
Berlin, 16. Juli 2026 - Die Delivery Hero SE ("Delivery Hero" oder die
"Gesellschaft")
(ISIN DE000A2E4K43, Frankfurter Wertpapierbörse: DHER) hat heute mit Uber
Technologies, Inc. ("Uber") und dem in Delaware ansässigen verbundenen
Unternehmen Uber International Technologies II Corporation (die "Bieterin")
ein Business Combination Agreement (das "BCA") abgeschlossen. Das BCA beruht
auf der heute bekannt gegebenen Absicht der Bieterin, ein freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") für sämtliche ausstehenden
Aktien der Gesellschaft (die "DH-Aktien" und jeweils eine "DH-Aktie") gegen
Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 41,50 je DH-Aktie (der
"Angebotspreis")
abzugeben. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 127 % auf den
unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der letzten
drei Monate vor dem 8. Mai 2026 sowie von ca. 34 % auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der letzten drei Monate vor
der heutigen Bekanntmachung.
Gleichzeitig haben Delivery Hero und bestimmte Tochtergesellschaften der
Gesellschaft mit einem Erwerbsvehikel der in New York ansässigen
Investmentgesellschaft SSW Partners, LP (die "Käuferin")), einen Kaufvertrag
(Sale and Purchase Agreement, das "SPA") betreffend den Verkauf bestimmter
Geschäftsbetriebe der Delivery-Hero-Gruppe (der "Verkauf") in Österreich,
Chile, Zypern, der Tschechischen Republik, Ecuador, Griechenland, Moldau,
Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und der Türkei (die
"Zielgeschäftsbereiche")
für eine Gegenleistung von EUR 1,4 Mrd. abgeschlossen.
Unternehmenszusammenschluss
Mit Abschluss des BCA und durch den Vollzug des Angebots beabsichtigen
Delivery Hero und Uber, Ubers globale Technologieplattform und
Mobilitätsnetzwerk mit den führenden lokalen Liefermarken von Delivery Hero,
deren ausgeprägten Beziehungen zu Händlern sowie deren schnell wachsenden
Quick-Commerce-Fähigkeiten zusammenzuführen. Delivery Hero und Uber sind
zuversichtlich, dass das Angebot das Potenzial hat, Innovationen zu
beschleunigen und die Auswahl, den Mehrwert sowie den Komfort für Kunden,
Partner und Kurierfahrer im Laufe der Zeit zu erhöhen.
Uber hat sich verpflichtet, die Unternehmenskultur von Delivery Hero zu
unterstützen, den Hauptsitz von Delivery Hero in Berlin sowie die operativen
Hubs von Delivery Hero in den Regionen zu erhalten, dafür Sorge zu tragen,
dass Delivery Hero unabhängig und ausschließlich durch ihren Vorstand unter
Aufsicht des Aufsichtsrats der Gesellschaft geführt wird, sowie im
vereinbarten Rahmen die Belegschaft zu schützen, jeweils für die nächsten
drei Jahre. Darüber hinaus hat sich Uber verpflichtet, wirtschaftlich
angemessene Anstrengungen zu unternehmen, bis einschließlich 2031 EUR 2 Mrd.
in Deutschland zu investieren. Uber beabsichtigt, nach Vollzug des Angebots
im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit zwei Vertretern, einschließlich des
Vorsitzenden, vertreten zu sein, während dem Aufsichtsrat mindestens zwei
unabhängige Mitglieder weiterhin angehören sollen, solange die Aktien von
Delivery Hero im regulierten Markt notiert sind.
Das Angebot wird unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 50 %
sämtlicher DH-Aktien, mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, zuzüglich einer DH-Aktie (und einschließlich der von Uber
gehaltenen DH-Aktien), des Erhalts fusionskontrollrechtlicher und sonstiger
regulatorischer Freigaben, auch in Bezug auf den Verkauf, sowie weiterer
marktüblicher Bedingungen stehen. Das BCA enthält ferner marktübliche
Beendigungsrechte und wechselseitige Break Fees. Uber hat bereits eine
unwiderrufliche Andienungszusage in Bezug auf das Angebot eines
Großaktionärs in Höhe von 16,68 % erhalten, wodurch Uber, zusammen mit ihrer
mittelbaren Beteiligung von 24,77 % und ihrem Bestand an Instrumenten in
Höhe von 11,74 %, ihr wirtschaftliches Gesamtinteresse auf insgesamt mehr
als 53 % erhöhen würde. Der Vollzug des Angebots wird in der zweiten
Jahreshälfte 2027 erwartet.
Im BCA hat die Gesellschaft - vorbehaltlich der Einhaltung des anwendbaren
Rechts sowie der Treuepflichten der Organmitglieder - zugesagt, innerhalb
von 60 Kalendertagen nach Vollzug des Angebots neue Aktien aus genehmigtem
Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bareinlage je
Aktie in Höhe des Angebotspreises an Uber auszugeben. Die Anzahl der
auszugebenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht
überschreiten.
Schließlich hat sich die Bieterin verpflichtet, für die nächsten drei Jahre
keinen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft
abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund begrüßen der Vorstand und der Aufsichtsrat der
Gesellschaft das Angebot und beabsichtigen, dieses - vorbehaltlich ihrer
Sorgfalts- und Treuepflichten sowie der Prüfung der von der Bieterin zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage - zu unterstützen. Zum jetzigen
Zeitpunkt sind sie der Auffassung, dass das Angebot und der Verkauf im
besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeitenden und
sonstigen Stakeholder liegen.
Verkauf der Zielgeschäftsbereiche
Der Verkauf der Zielgeschäftsbereiche erfolgt auf Grundlage einer
Gegenleistung von ca. EUR 1,4 Mrd.; der Kaufpreis ist gesichert. Der Vollzug
des Verkaufs wird unter einer Reihe aufschiebender Bedingungen stehen,
darunter der Eintritt sämtlicher das Angebot betreffenden
Angebotsbedingungen, der Abschluss der Trennung der Zielgeschäftsbereiche
von dem bei Delivery Hero verbleibenden Geschäft sowie regulatorische
Freigaben, einschließlich Fusionskontrollfreigaben, bestimmter Freigaben im
Bereich ausländischer Direktinvestitionen, drittstaatlicher Subventionen und
finanzaufsichtsrechtlicher Freigaben in bestimmten Rechtsordnungen. Der
Vollzug wird voraussichtlich mit dem Vollzug des Angebots in der zweiten
Jahreshälfte 2027 erwartet.
Delivery Hero und bestimmte Tochtergesellschaften der Gesellschaft werden
der Käuferin und bestimmten Zielgesellschaften bestimmte Übergangsleistungen
erbringen und umgekehrt, jeweils für eine Höchstlaufzeit von 24 Monaten ab
Vollzug.
Die Gesellschaft wird die Erlöse aus dem Verkauf und der Kapitalerhöhung
nach Vollzug dazu verwenden, Verbindlichkeiten von Delivery Hero zu erfüllen
und abzulösen, die infolge eines Kontrollwechsels fällig und zahlbar werden,
einschließlich Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktienbasierten
Vergütungen, Retention-Zahlungen und Wandelschuldverschreibungen. Uber hat
sich verpflichtet, ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung sämtlicher
verbleibender Verbindlichkeiten bereitzustellen, deren Fälligkeit bei
Vollzug des Angebots vorgezogen wird.
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"schätzen," "antizipieren," "erwarten," "beabsichtigen," "werden" oder
"sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer
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Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen
des Vorstands der Delivery Hero SE und beinhalten erhebliche bekannte und
unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen,
Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene
zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige
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