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EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/ 2026 ein (deutsch)

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 17:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein 02.09.2026 / 17:35 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein


EQS-News: Booster Precision Components Holding GmbH / Schlagwort(e):
Anleihe/Sonstiges
Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren
für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein



02.09.2026 / 17:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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Pressemitteilung



NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER
INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.
BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.



Booster Precision Components Holding GmbH leitet ein schriftliches Verfahren
für ihre Unternehmensanleihe 2022/2026 ein



Schwanewede, 2. September 2026 - Wie bereits von der Booster Precision
Components Holding GmbH ("Gesellschaft") am 27. Mai 2026 bekanntgegeben, hat
die Gesellschaft beschlossen, die am 28. Mai 2026 fällige Zinszahlung ("Erste
Zinszahlung") vorübergehend aufzuschieben. Die Gesellschaft hat darüber
hinaus beschlossen, zur Sicherung der Liquidität, die am 28. August 2026
fällige Zinszahlung ("Zweite Zinszahlung") vorübergehend aufzuschieben. Der
Aufschub der Ersten Zinszahlung und der Zweiten Zinszahlung stellt
ausstehende Kündigungsgründe (Events of Default) nach den Anleihebedingungen
("Anleihebedingungen") der von der Gesellschaft begebenen vorrangig
besicherten kündbaren variabel verzinslichen Unternehmensanleihe mit
Endfälligkeitstag am 28. November 2026 ("Endfälligkeitstag") (ISIN
NO0012713520) ("Schuldverschreibungen") dar. Darüber hinaus besteht ein
weiterer Kündigungsgrund nach den Anleihebedingungen infolge einer von einer
Tochtergesellschaft der Gesellschaft im Zusammenhang mit einer lokalen
Factoring-Vereinbarung gewährten Sicherheit, die den Umfang der nach den
Anleihebedingungen zulässigen Sicherheiten überschreitet und die im Rahmen
der laufenden Restrukturierungsgespräche mit den Anleihegläubigern behandelt
wird (zusammen mit dem Aufschub der Ersten Zinszahlung und der Zweiten
Zinszahlung, die "Kündigungsgründe" und jeweils ein "Kündigungsgrund").
Infolge der Kündigungsgründe kann der Nordic Trustee & Agency AB (publ) als
Treuhänder gemäß den Anleihebedingungen ("Agent") - vorbehaltlich bestimmter
Voraussetzungen - die ausstehenden Schuldverschreibungen zusammen mit
sämtlichen weiteren nach den Finanzdokumenten (wie in den Anleihebedingungen
definiert) zahlbaren Beträgen fällig stellen.



Am 5. Juni 2026 gab die Gesellschaft bekannt, dass sie mit einer bestimmten
Gruppe von Anleihegläubigern ("Ad-hoc-Gruppe") eine Stillhalte- und
Lock-up-Vereinbarung abgeschlossen hat, wonach sich die Ad-hoc-Gruppe
verpflichtet hat, während der am 30. Juni 2026 auslaufenden
Stillhalteperiode keine Vollstreckungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen zu ergreifen (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen), und
zwar infolge des Aufschubs der Ersten Zinszahlung und des gemäß Klausel 14.1
(Nichtzahlung) der Anleihebedingungen fortbestehenden Kündigungsgrundes.
Diese Stillhalteperiode wurde verlängert, zuletzt bis zum 1. Oktober 2026
(und die Stillhalte- und Lock-up-Vereinbarung umfasst nunmehr auch eine
Stillhaltevereinbarung in Bezug auf den Kündigungsgrund infolge des
Aufschubs der Zweiten Zinszahlung).



Am 31. Juli 2026 gab die Gesellschaft ferner bekannt, dass sie mit der
Ad-hoc-Gruppe eine grundsätzliche Einigung über ein Refinanzierungskonzept
erzielt hat und das zuständige Gericht in Hannover über einen
Restrukturierungsplan nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und
Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) informiert hat. Die
Ad-hoc-Gruppe hat sich zudem bereit erklärt, der Gesellschaft eine vorrangig
besicherte Zwischenfinanzierung in Höhe von EUR 3.000.000 zur Verfügung zu
stellen, die, sofern in Anspruch genommen, von der Gesellschaft für
allgemeine Unternehmenszwecke der Gruppe (einschließlich der Refinanzierung
bestimmter Finanzverbindlichkeiten der Gruppe) verwendet werden kann
("Zwischenfinanzierung").



Abgesehen von dem Aufschub der Ersten Zinszahlung und der Zweiten
Zinszahlung, die im Rahmen der Stillhalte- und Lock-up-Vereinbarung
behandelt werden, hat die Gesellschaft den Agenten angewiesen, ein
schriftliches Verfahren gemäß den Anleihebedingungen ("Schriftliches
Verfahren") einzuleiten, um die Zustimmung der Anleihegläubiger einzuholen
zu (i) einer Änderung der Anleihebedingungen, um die Zwischenfinanzierung zu
ermöglichen, und (ii) einer Änderung der Finanzdokumente, um es der
Gesellschaft und dem Agenten zu ermöglichen, eine Gläubigervereinbarung zum
Zwecke der Gewährung eines vorrangigen Rangs für die Zwischenfinanzierung
abzuschließen.



Weitere Informationen zum Schriftlichen Verfahren sind der Mitteilung zum
Schriftlichen Verfahren zu entnehmen, die allen Anleihegläubigern über den
Zentralverwahrer (CSD) am 2. September 2026 zugestellt wird und darüber
hinaus auf der Investor-Relations-Website der Gesellschaft (
https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html) abrufbar sein
wird. Um am Schriftlichen Verfahren abstimmungsberechtigt zu sein, muss eine
Person am 8. September 2026 als Anleihegläubiger registriert sein. Der
letzte Abstimmungstag im Schriftlichen Verfahren ist der 22. September 2026.



Kontakt



BOOSTER Precision Components Holding GmbH
Industriepark Brundorf 4
28790 Schwanewede
T +49 4795-95610
mail@booster-precision.com



Media/Investor Relations



iron AG
Fabian Kirchmann | Karolin Bistrovic
T +49 221 914097 14
booster-precision@ir-on.com



Wichtige Hinweise



Diese Bekanntmachung stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf
Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese
Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"),
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.



Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht
unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger
Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf
angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in
dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es
findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten
Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.



Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind zukunftsgerichtete
Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von
Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten
sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf
das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und
Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung gelten.




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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Booster Precision Components Holding GmbH
                   Industriepark Brundorf 4
                   28790 Schwanewede
                   Deutschland
   Internet:       https://www.booster-precision.com/
   ISIN:           NO0012713520
   WKN:            A30V3Z
   Börsen:         Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
   LEI Code:       213800B5BEW3DGUVHO57
   EQS News ID:    2392902





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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