EQS-News: Worthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Angebot für die Klöckner & Co SE an (deutsch)
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 12:25 Uhr, dpa.deWorthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Angebot für die Klöckner & Co SE an
EQS-News: Worthington Steel GmbH / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Delisting
Worthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für das öffentliche
Delisting-Angebot für die Klöckner & Co SE an
15.07.2026 / 12:25 CET/CEST
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Worthington Steel kündigt Beginn der Annahmefrist für das öffentliche
Delisting-Angebot für die Klöckner & Co SE an
COLUMBUS, OHIO (15. Juli 2026) - Worthington Steel, Inc. (NYSE: WS) hat
heute den Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Angebot
("Delisting-Angebot") für alle ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE
("Klöckner"), die noch nicht von Worthington Steel gehalten werden, bekannt
gegeben. Dies folgt auf die Gestattung der Angebotsunterlage für das
Delisting-Angebot (die "Delisting-Angebotsunterlage") durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bafin") und
Veröffentlichung gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Ab heute können Klöckner-Aktionäre das Delisting-Angebot annehmen, indem sie
ihre Aktien zu einer Bargegenleistung von EUR 11,00 je Klöckner-Aktie
andienen. Die Annahmefrist läuft vom 15. Juli 2026 bis zum 12. August 2026,
24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).
Nach Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots am 3. Juni 2026
hält Worthington Steel derzeit rund 62% der ausstehenden Klöckner-Aktien.
Das Delisting-Angebot bietet den verbleibenden Klöckner-Aktionären eine
zusätzliche Möglichkeit, ihre Aktien gegen eine Bargegenleistung anzudienen.
Das Delisting-Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und enthält
keine Mindestannahmeschwelle. Es erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in
der von der Bafin gestatteten Delisting-Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen.
Nach Wirksamwerden des Delistings werden die Klöckner-Aktien weder zum
Handel an einem regulierten Markt in Deutschland noch an einem
vergleichbaren Markt im Ausland zugelassen sein. Dies kann zu einer deutlich
geringeren Liquidität sowie zu eingeschränkten Möglichkeiten der
Preisbildung für Klöckner-Aktien führen.
Die Delisting-Angebotsunterlage und weitere Informationen zum
Delisting-Angebot sind ab heute auf folgender Website verfügbar:
www.strong-for-good.com.
Über Worthington Steel
Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit
seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die
Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem
Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen
trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.
Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington
Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen
seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen -
darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured
Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung
elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington
Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf
Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu
Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington
Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und
innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende
und die Stärkung seiner Gemeinschaften.
Über Klöckner & Co
Klöckner & Co ist heute einer der größten produzentenunabhängigen
Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit
einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und
Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region,
bedient Klöckner & Co über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern
mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025
erwirtschaftete Klöckner & Co einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. Euro. Mit einer
konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner & Co an,
eines der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in
Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte
Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die
Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration
weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX®-Index der
Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100
ISIN: DE000KC01V24; WKN: KC01V2
Medienkontakte:
Worthington Steel
Melissa Dykstra
Vice President, Corporate Communications and Investor Relations
Phone: 614-840-4144
Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com
Medienkontakt für Europa
Brunswick Group
Julia Klostermann
Director
+49 174-740-2796
Jklostermann@brunswickgroup.com
Wichtige Hinweise:
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar.
Die Bestimmungen des Delisting-Angebots werden in der Angebotsunterlage
dargelegt, die nach Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) veröffentlicht wurde. Die Bieterin
behält sich zudem vor, von den hier dargelegten Eckpunkten in den
endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots abzuweichen, soweit
rechtlich zulässig. Investoren und Klöckner-Aktionären wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen Dokumente zum
Delisting-Angebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Delisting-Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren
Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S."). Das
Delisting-Angebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen
einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den
Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) unterbreitet. Dementsprechend wurden
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten
(soweit anwendbar) keine Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder
Autorisierungen für das Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt.
Investoren und Inhaber von Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch
die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu
sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und
etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird
kein Delisting-Angebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung
unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht
darstellen würde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in
einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in
der das Delisting-Angebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.
Die Bieterin und ihre verbundenen Unternehmen oder verbundene Unternehmen
ihres Finanzberaters behalten sich vor, Klöckner-Aktien oder sonstige
Wertpapiere, die in solche Klöckner-Aktien umgewandelt, gegen solche
eingetauscht oder auf deren Grundlage ausgeübt werden können, direkt oder
indirekt außerhalb des Delisting-Angebots zu erwerben oder entsprechende
Erwerbsvereinbarungen zu schließen, sofern diese Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten erfolgen und den
anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG,
entsprechen. Diese Erwerbe können entweder über die Börse zu den jeweils
geltenden Kursen oder im Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu
ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe
oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu
erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten
Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer Sprache
veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung erforderlich ist.
Das in dieser Pressemitteilung genannte Delisting-Angebot bezieht sich auf
Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen
Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines
solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von den entsprechenden
Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen
unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen Finanzinformationen über
die Bieterin und Klöckner, einschließlich der in der Angebotsunterlage
enthaltenen Informationen, werden in Übereinstimmung mit den in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und nicht nach
den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzinformationen über Unternehmen aus den Vereinigten Staaten oder aus
anderen Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
vergleichbar. Das Delisting-Angebot ist nicht Gegenstand eines Prüf- oder
Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands und
wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot im
Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein
ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des U.S.
Securities Exchange Act von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S.
Exchange Act") ist, deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange
Act registriert sind und die nicht den periodischen Berichtspflichten des
U.S. Exchange Act unterliegt und nicht verpflichtet ist und keine Berichte
bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC") einreicht. Das
Delisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und
Regulation 14E des Exchange Act auf Grundlage der Ausnahme gemäß Rule
14d-1(d) des U.S. Exchange Act für ein Tier-II-Angebot und unterliegt
grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der
Bundesrepublik Deutschland, einschließlich in Bezug auf den Zeitplan des
Delisting-Angebots, Abwicklungsverfahren, Rücktritt und Zahlungszeitpunkte,
die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten
unterscheiden. Das Delisting-Angebot wird den in den Vereinigten Staaten
ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bestimmungen unterbreitet wie
allen übrigen Aktionären der Gesellschaft, denen ein Angebot unterbreitet
wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich dieser
Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in einer
Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen an
die übrigen Aktionäre der Gesellschaft vergleichbar ist. Soweit das
Delisting-Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze
ausschließlich auf Klöckner-Aktionäre in den Vereinigten Staaten Anwendung,
sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.
Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des
Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen
der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für
Klöckner-Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen
Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche,
die im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot nach dem U.S. Securities Act
von 1933 (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen,
da die Bieterin und Klöckner außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der
Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre
jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind.
Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen
Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen
Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich
sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften
zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.
Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich
zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation
Reform Act von 1995, Section 27A des Securities Act von 1933 und Section 21E
des U.S. Exchange Act. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter
anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu dem Delisting-Angebot
sowie andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen
darstellen und die durch Begriffe wie "erwartet", "glaubt", "rechnet mit",
"ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "nimmt
an", "kann", "wird", "würde", "sollte", "strebt an" sowie ähnliche Ausdrücke
gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten Risiken und
Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse
wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder
implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren, die dazu führen
können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen
abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Risiken und
Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten von
Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die
tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und
Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die
Fähigkeit der Parteien, den geplanten Erwerb zu den erwarteten Bestimmungen
und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen; (ii) die
Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von Worthington
Steel und Klöckner, einschließlich der Auswirkungen auf die künftige
Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die
Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten
steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger
Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien,
wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten
sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und
das Wachstum der Geschäftstätigkeit des kombinierten Unternehmens; sowie
(iii) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S.
Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben
sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K
und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift
"Risk Factors", sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von
Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus beruhen diese
Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann nicht
ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner ihre in
Dokumenten oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage geäußerten
Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente,
Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. Diese
Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser
Mitteilung. Worthington Steel und Klöckner lehnen jeweils jede Verpflichtung
ab, die hierin enthaltenen Informationen zu aktualisieren.
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