Erbschaft: Wann Banken für Nachlassabwicklung Gebühren verlangen dürfen
09.04.2026 - 14:40:09 | boerse-global.de
Die Abwicklung eines Erbfalls ist für Hinterbliebene eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Ein häufiger Streitpunkt sind dabei Gebühren der Banken. Doch wofür dürfen Kreditinstitute überhaupt Geld verlangen – und wofür nicht? Die Rechtsprechung setzt hier klare Grenzen.
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Gesetzliche Pflichten sind meist kostenfrei
Banken sind gesetzlich zu bestimmten Aufgaben verpflichtet, etwa zur Meldung von Vermögenswerten an das Finanzamt gemäß § 33 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Für diese Standardprozesse, die in ihrem eigenen Interesse liegen oder gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen sie in der Regel keine Gebühren erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Grundsatzentscheidungen klargestellt.
Dazu zählen Tätigkeiten wie die bloße Mitteilung des Kontostands an die Behörden oder die Umschreibung von Konten auf die rechtmäßigen Erben bei Vorlage der erforderlichen Dokumente. Die Banken argumentieren zwar oft mit einem erhöhten Arbeitsaufwand, etwa bei der Prüfung der Erbberechtigung. Doch für gesetzliche Pflichtaufgaben bleibt die Kostenfreiheit der Normalfall.
AGB und Zusatzleistungen als Schlüssel
Den Hebel für Gebühren haben die Institute vor allem in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisverzeichnissen. Hier versuchen sie, den Aufwand zu refinanzieren.
Erben sollten daher stets kritisch nachfragen: Wofür genau wird die Gebühr berechnet? Kostenfrei sollten Standardabläufe wie die Kontenumschreibung bei Vorlage eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll oder eines Erbscheins sein. Anders sieht es bei individuellen Zusatzleistungen aus. Dazu gehören etwa eine spezielle Anlageberatung für das geerbte Vermögen oder die Erstellung besonderer Ausarbeitungen, die über den üblichen Abwicklungsprozess hinausgehen.
Erbschein oder Testament? Ein Kostenfaktor
Ein wesentlicher Punkt für eine kostengünstige Abwicklung ist die Art der Legitimation. Lange bestanden Banken auf einem teuren Erbschein, dessen Kosten sich am Nachlasswert orientieren.
Dank der BGH-Rechtsprechung, insbesondere einem wegweisenden Urteil von 2013, hat sich das gelockert. Kreditinstitute dürfen Erben nicht mehr pauschal zu einem Erbschein zwingen, wenn die Erbenstellung durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll eindeutig nachgewiesen werden kann. Viele Banken haben ihre AGB angepasst und akzeptieren diese Unterlagen. Eine frühzeitige Nachfrage bei der Hausbank kann hier unnötige Kosten für das Nachlassgericht vermeiden.
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Praxistipps für Erben
- Vollmachten prüfen: Eine über den Tod hinaus geltende Bankvollmacht erleichtert die Abwicklung enorm und ermöglicht oft sofortige Verfügungen.
- Bank früh informieren: Eine zeitnahe Todesfallmeldung stoppt in der Regel das Risiko unbefugter Kontobewegungen.
- Gebühren detailliert auflisten lassen: Bei Rechnungen der Bank sollte eine detaillierte Aufstellung der konkreten Leistungen angefordert und auf Pflichtaufgaben geprüft werden.
- Fachanwalt konsultieren: Bei komplexen Nachlässen oder Erbstreitigkeiten kann ein Fachanwalt für Erbrecht die rechtliche Position gegenüber der Bank stärken.
Auch 2026 bleibt das Thema dynamisch. Der Druck auf die Banken, ihre Prozesse transparent und kundenfreundlich zu gestalten, ist hoch. Gut informierte Erben, die ihre Rechte kennen, können die Kostenbelastung oft minimieren oder ganz vermeiden. Im Zweifel lohnt der Verweis auf die etablierte Rechtsprechung, die Erben vor unangemessenen Gebühren schützt.
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