ROUNDUP, EU-Gerichtshof

EU-Gerichtshof kippt Deckel fĂŒr Schienenmaut im Nahverkehr

Veröffentlicht: 19.03.2026 um 11:09 Uhr, dpa.de

Die deutsche Regelung zum Preisdeckel fĂŒr die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig.

Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit nach Angaben vom Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was fĂŒr FahrgĂ€ste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen fĂŒhren könnte.

Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, sind GebĂŒhren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen mĂŒssen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte fĂŒr das Jahr 2025 im Nahverkehr kĂŒrzte und stattdessen den Fern- und GĂŒterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.

EuGH: Betreiber mĂŒssen in ihrer Entscheidung unabhĂ€ngig bleiben

Der Knackpunkt an der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland: Sie ist fĂŒr den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 und ab 2026 auf 3 Prozent beschrĂ€nkt. Dem Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, kamen Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Es wandte sich daher an das höchste europĂ€ische Gericht.

Dieses sah darin zu wenig FlexibilitĂ€t. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europĂ€ischen Eisenbahnraums sind zwar Rahmenregeln fĂŒr Trassenpreise erlaubt, aber die GeschĂ€ftsfĂŒhrung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss in ihrer Entscheidung unabhĂ€ngig bleiben.

Der Gerichtshof bemĂ€ngelte die starre mathematische Formel, die in Deutschland fĂŒr die Berechnung gilt. Sie verletze die UnabhĂ€ngigkeit der GeschĂ€ftsfĂŒhrung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrs-Bereich durch ĂŒberproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und GĂŒterverkehrsbereich auszugleichen.

Die Deutsche Bahn hatte argumentiert, dass dies die WettbewerbsfĂ€higkeit des Eisenbahnverkehrs beeintrĂ€chtige. "Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfĂ€higes neues Trassenpreissystem fĂŒr die Branche ist", teilte die bundeseigene Bahn nach UrteilsverkĂŒndung mit.

Entscheidung am Verwaltungsgericht Köln steht noch aus

Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Es muss dabei die Auslegung des EuGH beachten.

Absehbar sind langwierige Diskussion darĂŒber, wer die Erhöhungen zahlen soll. GrundsĂ€tzlich stattet der Bund die LĂ€nder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) forderte: "Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die LĂ€nder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lĂ€sst." In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld aber stets zurĂŒckgewiesen.

Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete PlĂ€ne erwartet. FĂŒr 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent.

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