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Gericht kippt Volkswagens Deal mit früherem Audi-Chef

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 16:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Dieselskandal ohne Ende: Das Oberlandesgericht Celle hat die Zustimmung der Volkswagen DE0007664039-Aktionäre zu einem Haftungsvergleich mit Ex-Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt.

Der 9. Zivilsenat gab damit der Klage von Anlegern statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat keine Revision zugelassen. Möglich bleibt demzufolge aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH).

Der Volkswagen-Aufsichtsrat hatte 2021 nach jahrelanger juristischer Prüfung einen Vergleich mit den Anwälten und Versicherern früherer Topmanager zum Dieselskandal geschlossen. Die Gesamtsumme belief sich auf gut 288 Millionen Euro. Der frühere VW DE0007664039-Konzernchef Martin Winterkorn sollte 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Stadler 4,1 Millionen Euro zahlen - im Gegenzug wurden sie von weiteren Ansprüchen freigestellt. Diese Vereinbarungen waren dann mit großer Mehrheit von der VW-Hauptversammlung abgesegnet worden.

Ein VW-Sprecher teilte mit, man teile die Auffassung des Gerichts nicht, werde sich weiter verteidigen und sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingehend prüfen. Über den Haftungsvergleich mit Winterkorn hat das OLG noch nicht entschieden. Dieser Teil des Verfahrens wurde abgetrennt.

Bundesgerichtshof verwies Fälle zurück

Kapitalanlegerschutzvereinigungen hielten die Beschlüsse unter anderem wegen mangelnder Transparenz und fehlender Informationen zum Vermögen der Manager für nichtig - und zogen vor Gericht. Das Landgericht Hannover wies ihre Klage zunächst ab, das OLG Celle bestätigte das im Berufungsverfahren. Der BGH kassierte das Urteil im September 2025 aber in wesentlichen Punkten. Die Haftungsvergleiche schickte er zur Neuprüfung zurück nach Celle.

Die Richter haben nun Stadlers Fall geprüft. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Informationen auf der Hauptversammlung zu den Vermögensverhältnissen nicht genügt haben. Aus den Antworten an die Aktionäre ergab sich demnach nicht, in welchem Umfang etwaige Haftungsansprüche durch das Vermögen des früheren Audi-Chefs gedeckt gewesen wären. Auch nicht hinreichend deutlich gewesen sei, dass der Aufsichtsrat möglicherweise selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt habe.

Volkswagen hatte den niedrigen Eigenbeitrag des früheren Audi-Chefs damit begründet, dass er finanziell nicht mehr leisten könne. Der Aufsichtsrat gab dem Gericht zufolge gegenüber den Aktionären an, dass er angenommen habe, die finanzielle Leistungsfähigkeit Stadlers erreiche bei weitem nicht die Höhe der ihm zurechenbaren Schäden. Sein Eigenbeitrag im Haftungsvergleich sei unter anderem auch deshalb angemessen.

Der Prozessbevollmächtigte der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Oliver Wilken, teilte mit: "Wer den Eigenbeitrag mit der Leistungsfähigkeit begründet, muss den Aktionären entweder die tragfähige Tatsachengrundlage nennen oder offen sagen, dass eine solche Grundlage nicht ermittelt wurde". Der Stadler im Verfahren zugerechnete Schaden war den Kläger-Anwälten zufolge auf rund 300 Millionen Euro beziffert worden.

Nachwehen des Dieselskandals

Der Skandal um Manipulationen bei Abgastests von Diesel-Fahrzeugen war im September 2015 aufgeflogen. In den USA hatte der Wolfsburger Autobauer kurz zuvor falsche Testergebnisse eingeräumt. Wenige Tage später trat Winterkorn zurück. VW schlitterte in eine der größten Krisen, die den Konzern nach eigenen Angaben bisher rund 33 Milliarden Euro kostete.

Nach dem BGH-Urteil hatte der Konzern die Vergleiche mit Winterkorn und den Versicherern erneut zur Abstimmung gestellt. VW begründete das damit, dass die Mängel formaler und nicht inhaltlicher Natur waren. Die Hauptversammlung billigte sie im Juni mit großer Mehrheit. Auch dagegen gibt es bereits Klagen.

VW und Audi verhandeln mit Stadler

Den Vergleich mit Stadler legte VW jedoch nicht neu auf. Denn ein Großteil des Eigenbeitrags hätte aus einer Abfindung stammen sollen. Diese war aber an die Bedingung geknüpft, dass alle Strafverfahren gegen ihn ohne Schuldspruch enden. Der Ex-Audi-Chef ist allerdings seit Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt. Schon in der Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung hatte es geheißen, dass VW und Audi "vor diesem Hintergrund Verhandlungen mit Herrn Stadler über den Abschluss eines neuen Haftungsvergleichs aufgenommen" hätten. Eine Einigung sei aber bis auf weiteres nicht absehbar.

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