Gewaltopfer sollen leichter aus MietvertrÀgen herauskommen
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 06:29 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der der Funke-Mediengruppe vorliegt. Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben solle so etwas einfacher werden, sagte die Politikerin.
AuĂerdem sollen die Opfer, es sind ganz ĂŒberwiegend Frauen, auch vom TĂ€ter verlangen können, dass dieser grundsĂ€tzlich fĂŒr Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach dem Auszug der Frauen entstehen. Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge zudem mehr Schutz fĂŒr Kinder und Angehörige der Opfer vor. Familiengerichte sollen laut Hubig SchutzmaĂnahmen wie Kontakt- oder NĂ€herungsverbote kĂŒnftig auch ohne gesonderten Antrag anordnen können.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von hĂ€uslicher Gewalt betroffen - 70 Prozent waren Frauen und MĂ€dchen. Die tatsĂ€chlichen Zahlen dĂŒrften laut Justizministerium deutlich höher liegen: Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nie zur Anzeige gebracht.
Hubigs Gesetzesentwurf folgt auf eine entsprechende Initiative des Bundesrats. Die LĂ€nderkammer hatte im MĂ€rz Ănderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Danach sollte Opfern die Möglichkeit eingerĂ€umt werden, die Zustimmung des TĂ€ters zur KĂŒndigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dĂŒrfen. Zur BegrĂŒndung verwies der Bundesrat darauf, dass gewalttĂ€tige Lebenspartner sich dem hĂ€ufig versperren, selbst wenn die Frauen bereits ausgezogen sind.
