EQS-News: hep global GmbH lÀdt Inhaber des Green Bonds 2021/ 2026 zur 2. GlÀubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein (deutsch)
15.04.2026 - 14:05:50 | dpa.deGlÀubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein
EQS-News: hep global GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
hep global GmbH lÀdt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2.
GlÀubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein
15.04.2026 / 14:05 CET/CEST
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hep global GmbH lÀdt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2.
GlÀubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein
GĂŒglingen, 15. April 2026 - Die hep global GmbH gibt bekannt, dass die
Abstimmung ohne Versammlung bezĂŒglich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN:
DE000A3H3JV5) mit einer ĂŒberdurchschnittlich hohen Teilnahmequote von 44,18
% das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens nicht
erreicht hat und deshalb nicht beschlussfÀhig war. Aus diesem Grund lÀdt die
Gesellschaft die AnleiheglÀubiger des Green Bonds 2021/2026 zur Teilnahme an
einer 2. GlÀubigerversammlung ein, die am 5. Mai 2026 in Heilbronn in Form
einer PrÀsenzversammlung stattfinden wird. Die Einladung wird am 17. April
2026 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite
https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ veröffentlicht.
hep global bedankt sich bei allen AnleiheglĂ€ubigern fĂŒr ihre Teilnahme an
der Abstimmung ohne Versammlung und fĂŒr ihre breite UnterstĂŒtzung, indem sie
mit einer klaren Mehrheit fĂŒr den modifizierten Beschlussvorschlag gestimmt
haben. FĂŒr die 2. GlĂ€ubigerversammlung wird ein Quorum von 25 % benötigt, um
die geplanten MaĂnahmen umsetzen zu können. Deshalb bittet die Gesellschaft
um rege Teilnahme sÀmtlicher AnleiheglÀubiger des Green Bonds 2021/2026 an
der 2. GlÀubigerversammlung.
hep global wird jedem wirksam teilnehmenden AnleiheglÀubiger des Green Bonds
2021/2026 eine einmalige BeschlussgebĂŒhr von 25 Euro zahlen. Voraussetzung
hierfĂŒr ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die
erforderlichen Zustimmungen der AnleiheglÀubiger zu dem Beschlussvorschlag
vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemÀà § 20 SchVG abgelaufen ist,
ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhÀngig ist oder ein solches
rechtskrĂ€ftig abgeschlossen wurde, und zusĂ€tzlich die beschlossene Ănderung
der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.
Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der 2. GlÀubigerversammlung wird der am
7. April 2026 auf der Internetseite von hep global veröffentlichte
modifizierte Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V. ("SdK") sein, dem sich das Unternehmen bereits im Rahmen
der Abstimmung ohne Versammlung angeschlossen hatte. Vorgesehen ist u. a.
eine LaufzeitverlÀngerung um 18 Monate bis zum 18. November 2027. Zudem soll
die Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % erhöht werden, sofern die
Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprĂŒnglicher
FĂ€lligkeit am 18. Mai 2026 vollstĂ€ndig zurĂŒckzahlt. Das erklĂ€rte Ziel von
hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026
vollstÀndig zu tilgen.
SÀmtliche Unterlagen und Formulare zur 2. GlÀubigerversammlung werden am 17.
April 2026 auf der Internetseite der hep global GmbH unter
https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ veröffentlicht.
Pressekontakt:
Evelyn Kilinc
RömerstraĂe 3
74363 GĂŒglingen
Tel.: +49 7135 93446-759
E-Mail: presse@hep.global
www.hepsolar.com
Investorenkontakt:
Thomas Tschirf
RömerstraĂe 3
74363 GĂŒglingen
Tel.: +49 7135 93446-0
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Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
Karl-Hromadnik-Str. 14
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