Mobilfunk, Streit

Mobilfunk: Streit um Heavy User wandert zum EuGH

15.06.2026 - 11:31:13 | dpa.de

Im Streit um sogenannte Heavy User mit Mobilfunkdaten hat das nordrhein-westfÀlische Oberverwaltungsgericht die Bundesnetzagentur vorlÀufig gestoppt.

Die Aufsichtsbehörde hatte es einem bundesweit tĂ€tigen Anbieter untersagt, bei ĂŒberlasteten Funkzellen Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen nachrangig mit geringerer PrioritĂ€t zu behandeln. Laut Mitteilung des OVG ist derzeit offen, ob diese Vertragsklausel mit der sogenannten Depriorisierung mit europĂ€ischem Recht vereinbar ist. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.

Ob es sich um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden handelt, mĂŒsse noch geklĂ€rt werden, so die EinschĂ€tzung des 13. Senat. Bevor der Streit in einem Hauptsacheverfahren am OVG in MĂŒnster geklĂ€rt werden könne, werde das Gericht den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten.

Bei dem Streit geht es um die Frage, ob der Datentransport von zum Beispiel hochauflösendem Videostreaming fĂŒr die Dauer einer NetzĂŒberlastung eingeschrĂ€nkt oder verlangsamt werden darf, wie es der Mobilfunkanbieter in seiner Vertragsklausel vorsieht. Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht vollzogen werden darf.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt. Das OVG hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geÀndert.

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