ROUNDUP, Asylregeln

EU verschÀrft Asylregeln - Reform in Kraft

12.06.2026 - 06:00:18 | dpa.de

In der EU gelten seit Mitternacht deutlich schÀrfere Asylregeln.

Sie sollen etwa schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Um die Reform war jahrelang gerungen worden.

Die neuen Regeln sollen auch verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen - also etwa von Griechenland oder von Italien aus nach Deutschland kommen. Diese sogenannte SekundĂ€rmigration sorgte ĂŒber Jahre immer wieder fĂŒr Konflikte zwischen den MitgliedslĂ€ndern.

Ewiges Streitthema beendet?

WĂ€hrend sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen FlĂŒchtlingen alleingelassen fĂŒhlten, pochten LĂ€nder wie Deutschland und Frankreich auf die ZustĂ€ndigkeitsregeln. Die sehen vor, dass fĂŒr ein Asylverfahren immer das EU-Land zustĂ€ndig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen FĂ€llen aber, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflĂŒchtet waren, zurĂŒckzunehmen.

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, gibt es im Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystem (Geas) nun einen sogenannten SolidaritĂ€tsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen AnkĂŒnften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle BeitrĂ€ge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum Inkrafttreten mit, Geas stĂ€rke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle.

Deutschland muss zunÀchst keinen Beitrag leisten

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten SolidaritĂ€tspool fĂŒr das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, fĂŒr die eigentlich andere LĂ€nder zustĂ€ndig gewesen wĂ€ren. Inzwischen sind Fristen zur RĂŒckĂŒberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr viele diese Verfahren ohnehin ĂŒbernehmen musste. Ähnliches gilt fĂŒr Frankreich.

Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie mĂŒssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dĂŒrfen, die insbesondere die EU-LĂ€nder an der Außengrenze eingerichtet haben.

Flughafen Berlin-Brandenburg nimmt spezielle Einrichtung in Betrieb

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben - etwa in MĂŒnchen und Frankfurt am Main, wo große internationale FlughĂ€fen liegen. DafĂŒr soll es insgesamt 374 PlĂ€tze in entsprechenden UnterkĂŒnften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen in anderen BundeslĂ€ndern sind in Planung.

de | boerse | 69524029 |