Bundesverfassungsgericht, Rundfunkbeitrag

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni zum Rundfunkbeitrag

15.05.2026 - 10:52:36 | dpa.de

In die Debatte um den Rundfunkbeitrag kommt wieder Bewegung: Das Bundesverfassungsgericht will am 23.

Juni in Karlsruhe ĂŒber Verfassungsbeschwerden des ZDF sowie der neun Rundfunkanstalten der ARD verhandeln. Sie wenden sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 nicht erhöht worden war. Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird einige Monate spĂ€ter erwartet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

FĂŒr den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fĂ€llig. Haushalte in Deutschland mĂŒssen ihn pauschal zahlen, unabhĂ€ngig von der tatsĂ€chlichen Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jĂ€hrlich finanzieren die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.

Auslöser war Abweichen der LÀnder von Beitragsvorschlag

ARD und ZDF reichten im November 2024 Verfassungsbeschwerden ein - mit dem Ziel, dass der Beitrag zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro steige. Sie berufen sich auf ein festgelegtes Verfahren zur Ermittlung des Beitrags, den Haushalte und Firmen zahlen. Eine unabhĂ€ngige Kommission - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - schlĂ€gt demnach nach PrĂŒfung der WirtschaftsplĂ€ne die Höhe vor.

Die BundeslĂ€nder mĂŒssen sich eng daran orientieren und letztlich ĂŒber eine Erhöhung entscheiden. Es ist ein einstimmiges Votum nötig - alle 16 BundeslĂ€nder mĂŒssen mit Ja stimmen, damit eine Änderung in Kraft tritt. Damals hatten die BundeslĂ€nder allerdings entgegen der Empfehlung beschlossen, dass der Beitrag in den nĂ€chsten beiden Jahren nicht steigen und damit bei 18,36 Euro bleiben soll.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von PrĂ€sident Stephan Harbarth will sich laut der AnkĂŒndigung unter anderem mit Anforderungen der Rundfunkfreiheit an die Entscheidung ĂŒber die Höhe des Rundfunkbeitrags und an eine Abweichung vom Beitragsvorschlag befassen. Ferner soll es darum gehen, wie das Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewĂ€hrleistet werden kann.

Neuer Vorschlag schon auf dem Tisch

Mittlerweile liegt bereits ein aktuellerer Vorschlag vor. In einem Bericht von Februar 2026 ĂŒberprĂŒfte die KEF vor allem die Entwicklung der einzelnen ErtrĂ€ge und AufwĂ€nde der Rundfunkanstalten. Zur Deckung des nun festgestellten Finanzbedarfs empfahl sie, des monatlichen Rundfunkbeitrags ab Januar 2027 auf 18,64 Euro zu erhöhen - 30 Cent mehr als der aktuelle Betrag, aber 30 Cent weniger als noch im Januar 2025 vorgeschlagen.

Seit Dezember gilt ein Reformstaatsvertrag, der unter anderem den Abbau von Doppelstrukturen, weniger lineare Programme und eine stĂ€rkere Kooperation von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorsieht. Die LĂ€nder wollen die öffentlich-rechtlichen Sender so schlanker aufstellen und stĂ€rker auf digitale Angebote ausrichten. ARD und ZDF hatten daraufhin angekĂŒndigt, gemeinsame Angebote neu zu bĂŒndeln und mehrere Sender bis Ende 2026 einzustellen.

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